Wie viele m² Bürofläche/Arbeitnehmer?

Hallo zusammen,

in einem Büro, das ca. 30 m² misst, saßen zuerst vier Mitarbeiter. Zu diesen vier stießen weitere zwei Mitarbeiter, somit sitzen jetzt sechs Kollegen in diesem Büro.

Jeder Mitarbeiter muss ständig mit Kunden telefonieren (es handelt sich hierbei um eine „Hotline“!). D. h., es geschieht permanent, dass alle sechs Kollegen parallel telefonieren.

Drei Mitarbeiter nutzen ein Headset. Sie fühlen sich damit wohler, freier, ein wenig abgeschotteter, wenn auch nicht viel mehr, als nur mit einem Telefonhörer am Ohr. Die anderen drei Mitarbeiter telefonieren „normal“, da sie Headsets blöd, störend und überflüssig finden.

Hinzukommt, dass in dieses Büro immer wieder andere Mitarbeiter kommen, die irgendwelche Fragen an diese „Hotliner“ haben.

Nicht nur durch die parallel geführten Telefonate, sondern auch durch die zusätzlichen Mitarbeiter, entsteht ein so hoher Geräuschpegel, dass die Mitarbeiter allesamt automatisch lauter werden, wenn sie telefonieren.

Das u. a. stresst diese Mitarbeiter ungemein. Telefonieren und das Konzentrieren ist sauanstrengend, die Atmosphäre leidet darunter.

Welche evtl. Rechte haben diese sechs Mitarbeiter auf ein größeres Büro oder zumindest auf Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, dass es in dem Büro, auch wenn alle telefonieren entspannter abläuft und man sich nicht gestört fühlt beim Telefonieren und andere auch nicht stört beim Telefonieren?

Wie groß muss ein Büro für sechs ständig telefonierende Kollegen sein, damit es nicht zu o. g. Problemen kommen kann oder zumindest deutlich weniger?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

PS: Aufgrund der Bürobeschaffenheit (Anordnung Fenster, Tür, Schreibtische, Schreibtischgröße …) ist das Stellen der Schreibtische anders nicht möglich!

Hoi.

Für Büroarbeitsplätze ist die VBG meistens die richtige Berufsgenossenschaft.

Hier findet man so einiges:
1.http://www.vbg.de/praevention/bueroarbeit/themenseit…
2.http://www.vbg.de/praevention/bueroarbeit/planung.html
3.http://www.vbg.de/downloads/index.jsp?step=25&strg=E…
4.http://www.ccall.de/
5.http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeits…
6.http://www.buero-forum.de/de/planen/flaechenarten-di…

Ciao
Garrett

Hallo,

es kommt nicht nur auf den Platz an, sondern auf die konkreten Umstände, unter denen die Arbeit erledigt wird.
Deswegen hat der AG eine Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG zu erstellen
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html
und diese zu dokumentieren gem. § 6
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__6.html
Diese Gefährdungsbeurteilung muß auch psychosoziale Gefährdungen (zB Stressoren) berücksichtigen.
Die Dokumentation muß für den betroffenen AN einsehbar sein, auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hat der AN aufgrund § 618 BGB einen Rechtsanspruch, wie das BAG am 12.8.08 entschieden hat.
Alternativ oder zusätzlich haben AN das Recht auf arbeitsmedizinische Untersuchungen auf Kosten des AGaufgrund § 11 ArbSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__11.html

Gibt es im Betrieb einen BR, unterliegt das auch seiner Mitbestimmung.

&Tschüß
Wolfgang