Wie viele Nachmieter sind bei Gewerbe nötig, um

Hallo, ich bin noch bis Jahresende Mieterin eines Gewerberaumes. Ich habe meinem Vermieter mittlerweile 7 Interessenten vorgeschlagen bzw die Interessenten an ihn weiter geleitet, aber irgendwie kommt da kein Vertrag zustande.
Ich habe jetzt alle Interessenten mal angeschrieben, was bei den Besichtigungen rauskam.
Weiß jemand ob man dadurch aus dem Mietervertrag ausscheiden kann, wenn man dem Vermieter genug Nachmieter vorgestellt hat? Wie viele wären „genug“?

Danke im Voraus. Gruß, irene

Hallo,

es ist eine - offensichtlich unausrottbare - „urban legend“, daß es ein Recht auf außerordentliche Beendigung eines Mietverhältnisses gibt, wenn man dem Vermieter Nachmieter benennt.

Das gibt es nicht in der Wohnungsvermietung und erst recht nicht im wesentlich weniger gesetzlich regulierten gewerblichen Mietverhältnis.
Ob es eine Möglichkeit zur ggfs. vorzeitigen Beendigung eines Mietverhältnisses für ein gewerbliches Objekt gibt, kann nur aufgrund der Prüfung des jeweiligen Vertrages beurteilt werden.

&Tschüß
Wolfgang

Mal abgesehen von der Frage, ob man hier überhaupt mit Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag heraus früher könnte: Wenn dein Vertrag nur noch bis Jahresende läuft, dann wäre der Vermieter doch mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er gute Interessenten nicht akzeptieren würde. Es sei denn, er hat bereits anderweitig einen Vertrag unterschrieben (dazu könnte man ihn ja mal befragen), oder er will (aktuell) gar nicht (mehr) vermieten, sondern hat da einen größeren Umbau/Verkauf/… vor. Auch hierzu könnte man ihn ja mal befragen.

Genau einer ist völlig ausreichend - wenn er dem Vermieter genehm ist, worauf man aber als Vormieter leider genau gar keinen Anspruch hat. Offensichtlich ist es hier der Fall, dass dieser Nachmieter noch nicht dabei war. Da kann man leider nichts machen, es gibt halt keinerlei Zwang, dass der Vermieter überhaupt einen Nachmieter akzeptieren muss.
Gruß
anf

Da müsste man sich den Mietvertrag genauer ansehen. Ansonsten ab zum Anwalt und eine Beratung geben lassen.