Die Frage habe ich vielleicht falsch formuliert. Nehmen wir an jemand will statt einer Vollzeitstelle lieber drei Mini Jobs machen. Erstens: Darf er das? Zweitens: Mit welchen steuerlichen Abzügen müsste er rechnen?
Gruß Emiter
Die Frage habe ich vielleicht falsch formuliert. Nehmen wir an jemand will statt einer Vollzeitstelle lieber drei Mini Jobs machen. Erstens: Darf er das? Zweitens: Mit welchen steuerlichen Abzügen müsste er rechnen?
Gruß Emiter
jemand will statt einer Vollzeitstelle lieber drei Mini Jobs machen. Erstens: Darf er das?
Wer sollte ihm das verbieten und warum ?
Zweitens: Mit welchen steuerlichen Abzügen müsste er rechnen?
Das ist abhängig von seinem persönlichen Steuersatz und seinen Gesamteinkünften, also von hier aus nicht zu beantworten.
Nehmen wir an,
jemand will statt einer Vollzeitstelle lieber drei Mini Jobs
machen. Erstens: Darf er das?
Ja, natürlich.
Zweitens: Mit welchen
steuerlichen Abzügen müßte er rechnen?
Kommt auf den Bruttobezug und ggf. auf die Einstufung in Haupt- und/oder Nebentätigkeit an. Ist auch vom Arbeitsumfang abhängig.
Pauschalbesteuert mit 2% Lohnsteuer können alle Verdienste werden, wenn
Wenn sie nicht pauschalbesteuert werden können, dann gilt für das erste Arbeitsverhältnis die persönliche Lohnsteuerklasse (1 bis 5) und für jedes weitere die Lohnsteuerklasse 6 sowie die Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Nur, wenn die Summe aller Jobs weniger als 400€ ist, gelten sie auch als Minijobs. Ansonsten sind alle Vorteile dahin, was den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer nicht erfreuen dürfte.
Das Gesetz wurde eben gemacht, damit genau das (3 Minijobs statt einem richtigen Job) NICHT passiert!