Wie viele parkplatze braucht ein gewerbebetrieb

Guten Tag,
Ein Mann möchte in seinem Reihenhaus eine Schneiderei im Untergeschoss anmelden. Rechtlich ist alles OK, nur gibt es ein Problem - wer ein Gewerbe anmeldet muss einen Nachweis für 3 Parkplätze vorlegen (diese Forderung stellt die Gemeinde), einen für den Hausbewohner und zwei für die Kunden. Die Gewerbe wird als Nebenbeschäftigung angemeldet und die Schneiderei wird nur 2-mal wöchentlich geöffnet.
10 bis 20 Meter weiter gibt es ca 20 Öffentliche Parkplätze und ca. 40 Meter weiter weitere 20.
Direkt am Grundstück gibt es keine Möglichkeit für weitere Parkplätze.
Wer kennt die Lösung für solche Probleme?

Gruß

Hallo,

der Mann sucht am Besten das Gespräch mit der Gemeinde. Denn die Parkplatzregeln werden von ihr festgelegt. Vielleicht verzichten sie auf den Parkplatznachweis, da nur mit geringem Kundenantrang gerechnet werden kann. Oder es gibt die Möglichkeit 2 öffentliche Parkplätze (zeitweise) zu mieten.

Viel Erfolg

Lösung: sogenannte Stellplatzablöse
Allerdings ist die Forderung nach so vielen weitern Parkplätzen seitens der Gemeinde überzogen

Hallo,
Danke für eure Antworten und Anregungen, dass hilft aber nicht weiter. Der Bauamtmann hat nichts gegen Existenzgründer und im Prinzip ist er bereit die Genehmigung zu erteilen, dass wird nur so lange gut gehen bis einer von den Nachbarn sich beschwert, dann laut Gesetz muss er die Gewerbe verbieten.
Mit der Ablöse funktioniert natürlich auch, dafür verlangt die Gemeinde 4500 Euro pro Stellplatz.
Die Gesamte Schneidereieinrichtung: 2 Schnellnäher, 1 Overlock, 1 Multilock (Over-, UnterLok), Kleiderständer, Umkleidekabine, 3 Röhrenleuchten, 1 Bügelautomat dazu noch viele kleine Teile und natürlich Raumumbau - dass alles hat weniger als 4000 Euro gekostet.
Die Ablöse für 2 Parkplätze liegt bei 9000 Euro, die erwartete monatliche Nettoeinnahmen bei ca. 350-500 Euro. Auch wenn die Ablöse gezahlt wird, werden die Parkplätze nicht neben dem dazugehörigem Gewerbe gebaut - sondern irgendwo in der Stadt.
Dieser Parkplatzgesetz gibt es schon seit ca. 40 Jahren, damals war das wahrscheinlich auch OK. In unsere Zeit gibt es immer weniger Hausbesitzer, die solche Forderungen erfühlen können, allein schon deswegen das die Grundstücke zu klein sind.
Hier wird zum Beispiel ein Gerichtsurteil helfen, oder so was ähnliches.
Nochmals Vielen Dank.
Gruß