Wie viele Personen für Wohnungsbesichtigung?

Hallo zusammen,

in einer Mietwohnung wohnt eine Person alleine. (Im Vertrag sind jedoch zwei Personen festgehalten, aber diese wohnt nicht mehr dort.)

Bei einer Wohnungsbesichtigung mit Termin durch den Vermieter und Wohninteressenten muss Zutritt gegeben werden, aber wie viele Personen muss man gleichzeitig in die Wohnung lassen?

Schließlich kann man als allein stehende Person nicht mal zwei Personen gleichzeitig im Auge behalten. Zudem sind bereits die Vermieter zwei Personen.

Hab im Internet leider nichts zu der Anzahl gefunden. Es steht immer nur dabei, man sollte sich Unterstützung holen und nicht alleine die Besichtigung durchführen.

Grüße Maxe

Hallo!
ich habe das damals so gemacht, daß ich die interessenten nacheinander hereingelassen habe. Dann mußten halt mal welche im Treppenhaus warten; es gab keine Probleme damit.
Große Horden kann man trennen.
Schließlich hast Du immer noch das „Hausrecht“.
Ich habe damals bei einer Wohnungsbaugesellschaft gewohnt, die hatten Namen und Adressen der Interessenten und gaben „Besichtigungsberechtigungsscheine“ aus - keine schlechte idee. Ohne Schein habe ich auch keinen reingelassen.
Hilfe würde ich mir dennoch holen, falls Du mit einem größeren Ansturm rechnest.
Gruß

Hallo :smile:

ich habe das damals so gemacht, daß ich die interessenten
nacheinander hereingelassen habe. Dann mußten halt mal welche
im Treppenhaus warten; es gab keine Probleme damit.

Aber selbst zwei Vermieter plus zwei Wohnungsinteressenten sind bereits vier Leute, die man ja alleine nicht beaufsichtigen kann.

Muss mabn wirklich vier Leute gleichzeitig in eine Wohnung lassen?

Grüße und danke bereits für deine Mühe.
Maxe

Hallo

der Vermieter muss nicht „zu zweit“ auftreten und wenn ein Ehepaar eine Wohnung mieten will sollten beide auch zusammen besichtigen.
Man kann immer alle zusammen in ein Zimmer lassen und dann das nächste besichtigen.

Gruß