Wie viele Tage darf Nachtschicht durcharbeiten?

Hallo liebe Community,

Ich hab eine Frage zum Arbeitszeigesetz, ich habe selbst versucht mich dort einzulesen, verstehe die Einzelheiten aber nicht so gut und bitte um Hilfe für meine derzeitige Situation.

Ich mache eine Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Mein Chef hat mich am Freitag um 9 Nach Frankfurt geschickt, da bin ich um 19 Ubr angekommen und habe mich dann gleich in die Nachtschicht begeben, bis zum nächsten Tag um 7:00 Uhr. Ich muss diese 12 Stunden Schicht jetzt bis Samstag morgends durcharbeiten, also acht Tage am Stück.
Ist das mit geltendem Recht zu vereinbaren? Ich hab in meinem Ausbilungsvertrag eine normale 8 Stunden/40 Stunden Woche unterschrieben und bin mir sicher auch nie irgendwo schriftlich dem Leisten von Überstunden zugestimmt zu haben. Aber 12 Stunden Schichten sind im Bewachungsgewerbe üblich, weswegen ich mir unsicher bin, ob es da nicht eine Sonderregelung gibt.
Vielen Dank für eure Hilfe!

(p.s. ich hatte die erste Woche des Monats frei und den Rest des Monats werde ich Berufsschule haben)

Hallo,

Sie sind über 17 jahre alt?

Dann kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag und insbesondere im Tarifvertrag geregelt ist. Generell ist eine Arbeitszeit von bis 10 Stunden pro Tag möglich, im Wochendurchschnitt 48 Stunden. Überstunden sind aber nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

Gruß
Martin

Hallo Boy Schmidt,
kann zum Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.

Gruß

Wagner

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Hi,
für Auszubildende gelten besondere Regelungen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie nicht arbeiten sondern ausgebildet werden und lernen. Und dafür ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ausreichend. Daher mpüssen Auszubildende grundsätzlich keine Überstunden ableisten, sie können das allenfalls freiwillig tun. Für dich ist die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit bindend, zu mehr bist du nicht verpflichtet.
Laut Gesetz liegt die tägliche Höchstarbeitszeit für Volljährige bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag.
Wenn du Überstunden freiwillig machst, darfst du die arbeitszeitlichen Gesetze nicht brechen!
Denn wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.

Zudem müssen dir Überstunden selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt

Gruß Ally

Vorausgesetzt Du bist nicht minderjährig, verstößt das nicht gegen das Arbeitszeitgesetz, das sagt dass die tägliche Arbeitszeit bis zu 10 Stunden betragen kann, dass es für bestimmte Branchen Ausnahmen gibt (Krankenhaus, Feuerwehr und auch das Wachgewerbe) vorausgesetzt es werden innerhalb von 6 Monaten durchschnittlich 48 Stunden erreicht.
Der 40 Stundenvertrag sagt im Prinzip auch nicht mehr, als dass das die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ist und bei einer Woche frei und einer Woche Berufschule ist die tatsächliche Arbeitszeit nicht überschritten.

Tut mir leid, Dir keine andere Auskunft geben zu könne, das Sicherheitsgewerbe ist bekannt für nich so Dolle Arbeitsbedingungen - ich würde dir dringend empfehlen Gewerkschaftsmitglied zu werden, weil es bestimmt immer wieder mal Streit um die Arbeitsbedingungen ein geben wird und da hättest du dann kostenlos,Rechtsauskunft und ggf. Auch Rechtsschutz beim Arbeitsgericht

Guten Morgen,

sorry, aber nicht mein Fachgebiet.

LG
Trotzkopf

Hallo,

bedaure, aber im Bewachungsgewerbe kenne ich mich nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

wenn Du einen 40 Std. Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, dann gilt der erstmal…

Das Arbeitszeitgesetz gilt natürlich auch. Hier gibt es Höchstgrenzen der Arbeitszeiten.

Bist Du über oder unter 18 Jahre ? Auch hier gelten unterschiedliche Höchstarbeitszeiten. Auch Bereitschaft wird anders gewertet.

Um hier eine ganz genaue auf Dich zugeschnittene Antwort zu bekommen würde ich mich auf jeden Fall an die zuständige Gewerkschaft wenden und Mitglied werden.

Die Angaben sind leider zu ungenau.

MfG
Harley

Guten Tag,

Besonderheiten im Schutzgewerbe sind mir leider nicht bekannt.
12 Stunden Schichten sind nur dann zulässing wenn innerhalb 6 Wochen bzw. 6 Monate Ausgleich der Zeit über 10 Stunden erfolgt.

Dies ist keine Beratung, nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

Ich mache eine Ausbildung als Fachkraft für Schutz und

Sicherheit.
um 19 Ubr angekommen und habe mich dann
gleich in die Nachtschicht begeben, bis zum nächsten Tag um 7:00 Uhr. Ich muss diese 12 Stunden Schicht jetzt bis Samstag morgends durcharbeiten, also acht Tage am Stück.
Aber 12 Stunden Schichten sind im Bewachungsgewerbe üblich,weswegen ich mir unsicher bin, ob es da nicht eine Sonderregelung gibt.

Guten Tag,

nach § 6 ArbzG wären tatsächlich 10 Stunden Nachtarbeit am Stück das längste. Der Ausgleich zu einem 8 Stunden - Schnitt muss dann nach § 6 in 4 Wochen / 1 Monat erreicht werden. Das ginge über Freischichten.
Die Arbeit über Sonn- und Feiertage ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Nr. 13.

Ich gehe aber davon aus, dass es für Sie einen Tarifvertrag und dazu auch einen Anhang oder eine Regelung für die Azubis gibt. UU ist ein Tarifvertrag für Ihr Gewerbe allgemeinverbindlich erklärt.
Ich würde über Betriebrat, Gewerkschaft und die Schule da nachfassen.
Alles Gute

Hallo
sorry kann dazu leider nichts sagen, da die Sicherheitsbranche sicherlich Ausnahmen beinhaltet.
MFG
Marcjue

Hallo,
laut Arbeitszeitgesetz darf die Arbeitszeit von 8 Std./Tag auf 10 Std./Tag verlängert werden, wenn auf den ganzen Monat gesehen die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Std./Tag nicht überschreitet. Im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann eine Arbeitszeit von 12 Std./Tag vereinbart werden; bei entsprechendem Freizeit-Ausgleich. Genauer weiß ich es nicht. An Ihrer Stelle würde ich mal mit der Gewerkschaft sprechen.

Hallo Boy,

Die Arbeitszeit wird im 2. Abschnitt des Arbeitszeitgesetz geregelt (§§ 3; 6; 7). Ebenfalls ist zu klären, inwieweit die Anfahrt zum Dienstort als Arbeitszeit zu betrachten ist. Eine anschließende 12 Stunden Schicht halte ich für Problematisch (§3).
Wichtig halte ich auch Abschnitt 4 „Ausnahmen in besonderen Fällen (§§ 14 - 15)“.

Gruß
Ricko

Hallo Boy Schmidt,

eine gute Übersicht über das Arbeitszeitgesetz findet sich bei den Industrie- und Handelskammern. Hier ist auch klar dargestellt, wie die Arbeitszeit von Auszubildenden geregelt ist und wie die Berufsschule zu berücksichtigen ist.

www.ihk-koblenz.de/bildung/ausbildung/rechtliches_au…

Zusammen mit dem Manteltarifvertrag für das Bewachungsgewerbe in Deinem Bundesland solltest Du alle Informationen haben, die Du brauchst.

Gruß Fredo

Grundsätzlich gilt für Sie der Ausbildungsvertrag. Inwieweit es andere, branchenspezifische Regelungen gibt kann ich in diesem Spezialfall nicht sagen.
Ich empfehle Ihnen, Kontakt mit Ihrer Berufsschule oder der zuständigen Gewerkschaft/Betriebsrat aufzunehmen.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

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Hallo Boy Schmidt,

sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich war in Urlaub…

Mit dem Arbeitszeitgesetz, speziell in diesem Fall, kenne ich mich leider nicht aus, da ich dort keine Erfahrungen sammeln konnte.

Stelle Deine Frage bitte neu, richte Sie aber an andere Berater. Danke.

LG… Hoelti.