Wie viele Urlaubstage sind tarifrechtlich möglich?

Ein ansonsten guter Kumpel ist in gewissen Dingen immer mal ganz gerne am übertreiben. Nun erzählt er mir, dass er 40 Urlaubstage pro Jahr hat!

Ich habe ihn chon im Scherz gefragt, ob er die regulären Feiertage wie Ostermontag mitgezählt halt oder einen Schwerbehindertenausweis besitz!

Aber er beharrt darauf, dass er im Recht sei und er es ja schließlich besser wissen muss.
Da er innerhalb eines Tarifvertrages beschäftigt wird, kann dies doch meiner Erkenntnis und Recherche nach gar nicht möglich sein, oder kennt ihr ernsthaft nachgefragt einen Tarifvertrag mit 40 Urlaubstagen???

Ach ja, er ist nicht im Bereich der Flugsicherung beschäftigt.
Bei 40 Tagen würde ich im öffentlichen Dienst aber die 2 „Waschtage“ mitzählen, nur selbst dann kommen dort nicht 40 Tage zusammen!

Hallo,

40 Tage kann ich mir auch nicht vorstellen, u.U. mit Tagen für Überstd. etc.
MfG

Klaus

Hallo dakiha,

grundsätzlich stimme ich mit Deinen Ausführungen überein.

Laß Dir doch einfach von Deinem Freund den betreffenden Tarifvertrag einmal vorlegen.

Beste Grüße
maasterp

Was ist eigentlich Dein Problem? Wenn’s wirklich wichtig ist, lass Dir doch den Tarifvertrag zeigen. Ausgeschlossen ist es übrigens nicht. Es gibt keine Obergrenze für tarifliche Vereinbarungen - was im Tarifvertrag steht, bestimmen immer die jeweiligen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
Gruß
U.Daniel

sorry, aber ich beantworte hier keine s. g. „wett-fragen“. schließlich muss sich ja jeder von uns auch einlesen. es ist nun mal so, dass es auch unterschiedliche tarife gibt, auch bei den urlaubstagen. es gibt ja auch noch sonderurlaubstage wegen besonders erschwerten arbeitsbedingungen. freuen sie sich doch für ihren freund! schließlich ist der grundurlaub per gesetz bedeutend niedriger als in den tarifvereinbarungen festgelegt.

Nein, ist mir nicht bekannt.

Ja hallo!!

Was ist das denn? Nein, ich kenne niemanden, der 40 Tage Urlaub bekommt. Vielleicht hat der Bekannte ja einen Übertrag aus dem Vorjahr :wink:

Wo arbeitet er denn, bzw. in welcher Branche?

Liebe Grüße…

Hallo bin im Urlaub, daher ohne Tariftexte. Bei der Flugsicherung könnten aber über Schichten und Stunden Ausgleichstage entstehen, die er als Urlaub bezeichnet. 40 echte Urlaubstage erscheint mir auch zu viel.

Hi,

ich kenn keinen Tarifvertrag bei dem 40 Urlaubstage enthalten sind

MfG

Hallo dakiha,
es gibt über 60.000 Tarifverträge. In der Regel wird der Urlaub nicht in Tagen sondern in Wochen geregelt.
Gesetzlicher Urlaub sind 4 Wochen bei 6 Tage die Woche = 24 Tage. Bei 6 Wochen Urlaub in einer 6 Tage Woche wären das schon 36 Tage.
Es könnte also schon sein dass das stimmt. Sicher weist Du das erst wenn Du den Tarifvertrag selbst siehst.
Und übrigends, Anspruch auf die tarifvertraglichen Leistungen haben nur Mitglieder der abschließenden Gewerkschaft.
Hoffe Dir geholfen zu haben.

Hallo, ich würde gerne wissen, in welchem Bereich er beschäftigt ist, denn das kommt auf den einzelnen Tarif Vertrag an, im öffentlichen Dienst ist er wahrscheinlich nicht, denn der Urlaub dort zb liegt altersbedingt höchstens bei 30 tagen plus evtl 6 tage bei Schwerbehinderung. Je nachdem was er aber macht, kann es sein, dass er orga-bedingt Mehrarbeit leisten muss und diese Mehrarbeit quasi vorarbeitet und dann am Stück wie Urlaub abfeiern muss (das ist zb häufig bei schulsekretärinnen so, weil die schule 14 Wochen Ferien hat aber niemand soviel Urlaub hat, hier wird die Zeit vorgearbeitet)

hallo dakiha

er hat anspruch auf 32 tage.
siehe internetlink zur floglotsenausbildung:

https://www.dfs.de/dfs_karriereportal/de/Karriere/Sc…

Ich kenne nur Tarifverträge mit 30 Urlaubstagen, dazu kommt noch ein gesonderter Urlaubsanspruch für die Behinderung. Ein Anspruch von 40 Tagen sind mir nicht bekannt. Aber Vorsicht wenn allerdings der Samstag zu berücksichtigen ist dann kann sich daraus ein Anspruch von 36 Tagen ( incl. Samstag ) ergeben und dazu noch 4 Tage für die Behinderung, macht zusammen 40 Tage ( immer mit Samstag gerechnet. )

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Ich kann dies nicht hundertprozentig beantworten, da ich nicht alle Tarifvertraege kenne. Es kann natuerlich sein, dass evtl. Ueberstundenzuschlaege fuer Spaetschichten oder Wochenenden als Freizeit abgegolten werden. Das sind dann zwar frei Tage aber kein Urlaub im eigentlichen Sinne.