Hallo HausKessy,
die Sache ist sehr unangenehm und muss bereinigt werden. Ich sehe da nur einen Weg, den ich kurz aufzeichnen werde.
Nach § 535 BGB ist die Vermieterin nach dem Mietvertrag entsprechend gebunden, den Mietern die Mietsache wie im anschließenden aufgeführten § 535 BGB die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Sie hat entsprechend den Vereinbarungen im Mietvertrag den Ge-brauch der Mietsache wahrend der Mietzeit zu gewähren. Es gibt bestimmt Untersuchungen, die belegen, wie viele Waschmaschinen erforderlich sind um 75 Personen damit zu versorgen ihre Wäsche zu waschen. Dies kann man authentisch bei der Verbraucherzentrale erfahren.
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Sollte das alles nichts helfen, gibt es die Möglichkeit entsprechend dem § 536 BGB die Miete zu mindern, da die Mietsache mit einem Mangel behaftet ist, nämlich, dass 15 Wasch-maschinen nicht ausreichen um 75 Personen di Gelegenheit zugeben nach haushaltlichen Geflogenheiten seine Wäsche zu waschen. Im Anschluss der Text des § 536 BGB.
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Taug-lichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später weg-fällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
Ich hoffe ihr könnt damit etwas anfangen. Sollte Rat suchen, findet man diesen sehr gut bei der Verbraucherzentrale. Dort erhält man eventuell auch preiswert rechtliche Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Wie viele Waschmaschinen p.P. in Wohnheim pflicht?
Von, 10.01.2010 17:22
Stichworte: wohnheim Waschmaschine Waschraum
Guten Tag,
wir wohnen mit 75 Leuten in einem Wohnheim und mußten uns bis jetzt schon mit 15 Leuten pro Flur eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner teilen. Jetzt hat unsere Vermieterin einen Waschraum eingerichtet, da angeblich zu viel Wäsche gewaschen wird.
Seit diesem Wochenende müssen wir uns mit 75 Personen 2 Waschmaschinen teilen, obwohl in dem Nebenraum noch ganz viele Waschmaschinen stehen.
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Wie kann das bitte bei 15 Personen pro Waschmaschine passieren? Die Leute gehen arbeiten oder studieren.
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Wie viele Waschmaschinen sind pro Person in einem Wohnheim pflicht? Gibt es da eine Regelung?
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Was können wir da jetzt unternehmen? Das ist doch wirklich eine absolute Unverschämt-heit und grenzt schon an Mobbing.
In unseren Mietverträgen steht drin das in den Nebenkosten die Benutzung der Wasch-maschine und des Trockners enthalten sind. Aber wie soll denn bei 2 Waschmaschinen auf 75 Personen noch jemand seine Wäsche gewaschen bekommen?
Bitte kann uns jemand helfen wir müssen irgendwie schnellstens eine Lösung finden.