Wie viele Waschmaschinen p.P. in Wohnheim pflicht?

Guten Tag,
wir wohnen mit 75 Leuten in einem Wohnheim und mußten uns bis jetzt schon mit 15 Leuten pro Flur eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner teilen. Jetzt hat unsere Vermieterin einen Waschraum eingerichtet, da angeblich zu viel Wäsche gewaschen wird. Seit diesem Wochenende müssen wir uns mit 75 Personen 2 Waschmaschinen teilen, obwohl in dem Nebenraum noch ganz viele Waschmaschinen stehen.

  1. Wie kann das bitte bei 15 Personen pro Waschmaschine passieren? Die Leute gehen arbeiten oder studieren.
  2. Wie viele Waschmaschinen sind pro Person in einem Wohnheim pflicht? Gibt es da eine Regelung?
  3. Was können wir da jetzt unternehmen? Das ist doch wirklich eine absolute Unverschämtheit und grenzt schon an Mobbing.
    In unseren Mietverträgen steht drin das in den Nebenkosten die Benutzung der Waschmaschine und des Trockners enthalten sind. Aber wie soll denn bei 2 Waschmaschinen auf 75 Personen noch jemand seine Wäsche gewaschen bekommen?
    Bitte kann uns jemand helfen wir müssen irgendwie schnellstens eine Lösung finden.

Rechtlich weiß ich auch leider nicht bescheid.
Nur, daß es objektiv für die Probleme im Mietverhältnis meist leicht die richtige Lösung bzw den richtigen Kompromiss gibt.

Bekannt ist aber, dass es sehr schwer ist, daß die beiden Königskinder zu einem harmonischen Ergebnis zusammen finden, denn das Wasser ist viel zu tief.
Mieter und Mieterin haben zwischen sich den tiefen Graben eines ungenügenden Mietrechts.
Und die Öffentliche Meinungsmache, produziert von den Medien (zB großer Stern-Artikel vor einiger Zeit) ist eher geeignet, die gegenseitigen Vorbehalte zu vertiefen durch die ständigen Einseitigkeiten…

Langer Rede kurzer Sinn, Geht in Euch und entspannt Euch in bezug auf die Wortwahl Unverschämtheit / Mobbing etc.- obwohl Ihr vielleicht sogar recht haben möget.
Vollzieht eine Meditation bzw Phantasiereise in die Gefühlswelt Eurer Vermieterin, die ein sich nicht besonders hoch verzinsendes Kapital in dem Objekt stecken hat und viel Arbeit und Nervenbelastung damit verbunden hat … steigt ruhig mal recht üppig in die Gefühlswelt Eurer Partnerin im Mietverhältnis ein. Überlegt dann wie der optimale Kompromiss aussehen könnte, und wie Ihr das Herz Eurer Partnerin dafür gewinnen könntet ohne sie zu verletzen oder zu verhöhnen oder zu beleidigen … aber natürlich doch Eurer Ziel zu erreichen, dass ihr Eure Wäsche Wohnraumverträglich letztlich waschen könnt. Fragt sie, ob sie es so möchte, wie ihr es vorschlagt, oder ob sie für Euch eine andere Idee hat, damit Ihr eure verständlichen Bedürfnisse doch noch befriedigt bekommen könntet.

Ihr schönes Eigentum soll nicht geschädigt sein und Eure Wäsche soll den angemessenen Platz in Raum und Zeit bekommen.

Versucht es mit Liebe und mit Humor ohne Zynismus und Sarkasmus. Auf dieser Linie herauszufinden wie Ihr einen Kontakt herstellen, könnt, der den Graben überwindet, und letztlich Euch Königskinder doch noch in einer befriedigenden Lösung vereinigt, das wünsche ich euch von ganzem Herzen.
Liebe Grüße

Tut mir leid,
davon habe ich keine Ahnung.
Viel Glück noch bei der Antwortsuche und bei der Lösung des Problems

Ute

Liebe Ratsuchende,
mit Wohnheimen kenne ich mich rechtlich leider nicht aus. Generell würde ich Euch folgenden Tipp geben:
Rechnet selbst aus, wieviele Waschmaschinen Ihr wirklich braucht (und entsprechende Trockungsmöglichkeiten).
Fordert die Verfügungstellung der Maschinen innerhalb einer bestimmten Frist.
Droht mit Minderung der Miete, wenn die Frist nicht eingehalten wird.
Als Minderungsbetrag würde ich die Kosten ansetzen, die beim auswärtigen Waschen entstehen würden.
Viel Glück

Hallo,
da kann ich Dir/ Euch leider überhaupt nicht helfen.
Sorry.
Gruss

Hallo HausKessy,

die Sache ist sehr unangenehm und muss bereinigt werden. Ich sehe da nur einen Weg, den ich kurz aufzeichnen werde.

Nach § 535 BGB ist die Vermieterin nach dem Mietvertrag entsprechend gebunden, den Mietern die Mietsache wie im anschließenden aufgeführten § 535 BGB die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Sie hat entsprechend den Vereinbarungen im Mietvertrag den Ge-brauch der Mietsache wahrend der Mietzeit zu gewähren. Es gibt bestimmt Untersuchungen, die belegen, wie viele Waschmaschinen erforderlich sind um 75 Personen damit zu versorgen ihre Wäsche zu waschen. Dies kann man authentisch bei der Verbraucherzentrale erfahren.

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Sollte das alles nichts helfen, gibt es die Möglichkeit entsprechend dem § 536 BGB die Miete zu mindern, da die Mietsache mit einem Mangel behaftet ist, nämlich, dass 15 Wasch-maschinen nicht ausreichen um 75 Personen di Gelegenheit zugeben nach haushaltlichen Geflogenheiten seine Wäsche zu waschen. Im Anschluss der Text des § 536 BGB.
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Taug-lichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später weg-fällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
Ich hoffe ihr könnt damit etwas anfangen. Sollte Rat suchen, findet man diesen sehr gut bei der Verbraucherzentrale. Dort erhält man eventuell auch preiswert rechtliche Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Wie viele Waschmaschinen p.P. in Wohnheim pflicht?

Von, 10.01.2010 17:22

Stichworte: wohnheim Waschmaschine Waschraum

Guten Tag,
wir wohnen mit 75 Leuten in einem Wohnheim und mußten uns bis jetzt schon mit 15 Leuten pro Flur eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner teilen. Jetzt hat unsere Vermieterin einen Waschraum eingerichtet, da angeblich zu viel Wäsche gewaschen wird.
Seit diesem Wochenende müssen wir uns mit 75 Personen 2 Waschmaschinen teilen, obwohl in dem Nebenraum noch ganz viele Waschmaschinen stehen.

  1. Wie kann das bitte bei 15 Personen pro Waschmaschine passieren? Die Leute gehen arbeiten oder studieren.

  2. Wie viele Waschmaschinen sind pro Person in einem Wohnheim pflicht? Gibt es da eine Regelung?

  3. Was können wir da jetzt unternehmen? Das ist doch wirklich eine absolute Unverschämt-heit und grenzt schon an Mobbing.

In unseren Mietverträgen steht drin das in den Nebenkosten die Benutzung der Wasch-maschine und des Trockners enthalten sind. Aber wie soll denn bei 2 Waschmaschinen auf 75 Personen noch jemand seine Wäsche gewaschen bekommen?
Bitte kann uns jemand helfen wir müssen irgendwie schnellstens eine Lösung finden.