Hallo,
stimmt es, dass lt. RegTP - Regulierungsbehörde nicht mehr als 3 Umleitungen (z. B. Festnetz leitet auf Handy 1 um, Handy 1 auf Handy 2 und Handy 2 auf Mailbox) erlaubt sind? In oben beschriebener Umleitung springt z. B. die Mailbox des Handys 2 nicht an; es sollte ein Besetz-Zeichen kommen, wenn die Aussage richtig ist.
Ich war schon auf der Seite der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de/enid/c7fa6bc7bfa0c67…) fand dort aber nichts zu diesem Thema.
Google brachte mir auch nicht die gewünschten Ergebnisse. Weiß hier jemand mehr zu diesem Thema?
Viele Grüße,
Sandra
Hi,
ich denke mir, dass da einer das Gesetz auslegt.
Wenn man ein Gespräch über zig Umleitung leitet, wird die Originalabsendekennung verschleiert.
Die Verschleierung könnte also zu einer Straftat benutzt werden.
Die Anbieter wollen natürlich nicht, dass ihre Handynetz-Zellen überlastet werden.
Angenommen, in einer Zelle könnten nur 10 Gespräche laufen.
Jetzt leitet ein Kunde seine Telefonate über 6 Zellen hinweg um.
Er zahlt dafür nichts, da es netzintern geschieht.
Das machen jetzt auch 9 andere Kunden (in den gleichen Zellen)
Für den Netzbetreiber sind also 6 Zellen komplett blockiert… und er bekommt dafür gerade mal die Gebühren für 10 Telefonate… anstatt von 60.
Das bedeutet einen großen Umsatzverlust und Ärger mit anderen Kunden, die jetzt in diesen zellen nciht mehr telefonieren können.
Gruß
BJ
Die Anbieter wollen natürlich nicht, dass ihre
Handynetz-Zellen überlastet werden.
Angenommen, in einer Zelle könnten nur 10 Gespräche laufen.
Jetzt leitet ein Kunde seine Telefonate über 6 Zellen hinweg
um.
Ach nöö. Ein Hnady macht ne Umleitung nicht „über einen zweiten B-Kanal“.
Bei einer „Rufumleitung sofort“ bekommt das Handy gar nichts vom Anruf mit.
Das läuft alles innerhalb der Netzbetreiber völlig ohne Funkzellenbelastung.