Guten Tag,
wenn ein Vermieter meint, man dürfte in einem zum Mietvertrag gehörenden Keller nichts unterstellen, sondern er müsse so ziemlich leer bleiben, ist dies RECHTENS?
Ein paar Kisten (max. 3-4) wären okay, mehr aber nicht… (laut Vermieter)
Gehen wir mal von einem ca. 19 qm Kellerraum aus und davon sind ca. 9 qm teilweise bis zur Decke vollgestellt mit einem Kühlschrank, einem Schrank, div. Kisten mit Flohmarktartikeln, Kindheitserinnerungen, Weihnachtsdeko, Osterdeko, Gartenauflagen, Sammelgegenständen, ua. Steifftiersammlung, alte Zelluloidpuppensammlung, Duplo- und Legosteine von den Kindern ect… Ebenfalls von Haushaltsgeräten und Porzellan von den verstorbenen Eltern (die Kids der Mieterin sind bald erwachsen und benötigen diese dann für einen eigenen Hausstand)…
Wenn dann der Vermieter meint, es ist alles ZUGEMÜLLT und müsste schnellstens KOMPLETT entfernt werden. Nehmen wir mal an, der Vermieter hat noch nicht mal in die Kisten (welche ordentlich gestapelt in Bananenkartons sind) geschaut. Ist dies nicht schon eine Beleidigung vom Vermieter gegenüber dem Mieter?
Warum gehört zur Wohnung so ein großer Kellerraum, wenn man nichts dort unterstellen darf?
Weiter gehen wir mal davon aus, dass die beiden Kids der Mieterin auch bald ausziehen wollen, einiges von den Gegenständen im Keller würden dadurch sowieso verschwinden.
Wie soll jemand, der genau in dieser Situation steckt, vorgehen? Gibt es ein Gesetz, welches vorgibt, wieviel sich im Privatkeller befinden darf?
Würde mich mit der Frage auch gerne an den Mieterbund wenden, aber ich verfüge zurzeit über sehr wenig Geld und kann mir einen Mietgliedsbeitrag nicht leisten.
Freue mich auf baldige Antworten
Grüßli Chrissy