Wie voll darf ein Kellerraum sein?

Guten Tag,
wenn ein Vermieter meint, man dürfte in einem zum Mietvertrag gehörenden Keller nichts unterstellen, sondern er müsse so ziemlich leer bleiben, ist dies RECHTENS?

Ein paar Kisten (max. 3-4) wären okay, mehr aber nicht… (laut Vermieter)

Gehen wir mal von einem ca. 19 qm Kellerraum aus und davon sind ca. 9 qm teilweise bis zur Decke vollgestellt mit einem Kühlschrank, einem Schrank, div. Kisten mit Flohmarktartikeln, Kindheitserinnerungen, Weihnachtsdeko, Osterdeko, Gartenauflagen, Sammelgegenständen, ua. Steifftiersammlung, alte Zelluloidpuppensammlung, Duplo- und Legosteine von den Kindern ect… Ebenfalls von Haushaltsgeräten und Porzellan von den verstorbenen Eltern (die Kids der Mieterin sind bald erwachsen und benötigen diese dann für einen eigenen Hausstand)…

Wenn dann der Vermieter meint, es ist alles ZUGEMÜLLT und müsste schnellstens KOMPLETT entfernt werden. Nehmen wir mal an, der Vermieter hat noch nicht mal in die Kisten (welche ordentlich gestapelt in Bananenkartons sind) geschaut. Ist dies nicht schon eine Beleidigung vom Vermieter gegenüber dem Mieter?

Warum gehört zur Wohnung so ein großer Kellerraum, wenn man nichts dort unterstellen darf?

Weiter gehen wir mal davon aus, dass die beiden Kids der Mieterin auch bald ausziehen wollen, einiges von den Gegenständen im Keller würden dadurch sowieso verschwinden.

Wie soll jemand, der genau in dieser Situation steckt, vorgehen? Gibt es ein Gesetz, welches vorgibt, wieviel sich im Privatkeller befinden darf?

Würde mich mit der Frage auch gerne an den Mieterbund wenden, aber ich verfüge zurzeit über sehr wenig Geld und kann mir einen Mietgliedsbeitrag nicht leisten.

Freue mich auf baldige Antworten

Grüßli Chrissy

Hallo

bis unter die Decke voll,ich bezahl ja schliesslich Miete dafür.aus ende

LG
Manni3

Gar nicht so einfach das Problem. Gesetzt der Fall, dass da bestimmte Brandschutzauflagen eingehalten werden müssen, könnte der Vermieter sogar recht habe. Aber, wie kommt der Vermieter auf das Thema? Besteht der abgeteilte Raum aus einem Lattenverschlag? Wenn das so ist, warum stellt bzw. verstellt man die Sicht in diesen Verschlag nicht mit den lagernden Teilen so, das man nicht mehr reinsehen kann?

Hallo,

du hast den Kellerraum schließlich mitgemietet, also kannst du ihn eigentlich in vollem Umfang nutzen. Die einzigen Ausnahmen mögen sein, dass bestimmte Bereiche frei bleiben müssen, da durch Zähler, Sicherung, Absperrhähne o.ä. sind, auf die freier Zugriff bestehen muss.

Dies ist aber in der Regel bei Mieterkellern nicht gegeben.

Ein weiterer Grund mag sein, wenn durch die gelagerten Gegenstände ein Ungezieferplage begünstigt oder gar hervorgerufen wird (Lagerung von alten Lebensmitteln, „Kartoffelkeller“, o.ä.). Auch hierbei kann ich mir vorstellen, dass dafür rechtliche Gegenargumente bestehen können.

Aber die von dir beschriebenen Gegenstände stellen keine abstrakte Gefährdung für irgendwas dar. So lange auch keine Hausordnung besteht, die irgendwas vorschreiben (sofern das in dem Fall überhaupt rechtens wäre), nutz die gesamte Fläche. Ich geh mal davon aus, dass es lediglich der „Herzenswunsch“ des Vermieters ist, dass die Keller nicht zu einer Rumpelkammer entarten.

JD