Hallo
nach welchen kriterien werden anwaltskosten berechnet, gibt es für unterschiedliche tätigkeiten unterschiedliche ansätze?
wie kann man diese kosten im vorfeld deckeln, selbst einschätzen bzw konkretisieren?
danke
daniel
Hallo
nach welchen kriterien werden anwaltskosten berechnet, gibt es für unterschiedliche tätigkeiten unterschiedliche ansätze?
wie kann man diese kosten im vorfeld deckeln, selbst einschätzen bzw konkretisieren?
danke
daniel
Wenn das Honorar nicht vereinbart wird, gelten die gesetzlichen Tarife. Für einen Rechtsstreit im Zivilrecht würden die Kosten dann ungefähr so berechnet:
Man stellt den Gegenstandswert fest, der z.B. bei einer Klage auf Zahlung von 4.000 Euro eben 4.000 Euro beträgt.
In dieser Tabelle hier:
http://rvg-tabelle.de/rvg-tabellen/
sieht man nach, wie hoch bei diesem Gegenstandswert die sog. einfache Gebühr ist, in unserem Beispiel 245 Euro.
http://rvg-tabelle.de/verzeichnis/
Rechts in der Liste sieht man einen Faktor, mit dem die einfache Gebühr multipliziert wird. Beispiel: Der Anwalt wird in einem Gerichtsverfahren tätig. Dafür bekommt er - egal, wie aufwendig das ist - eine 1,3-fache Gebühr (siehe Nr. 3100). Die Rechnung lautet daher:
245 x 1,3 = 318,50 Euro
Sehr wichtige Beispiele sind noch diese:
-Geschäftsgebühr: für das Betreiben eines außergerichtlichen Geschäfts
-Auslagenpauschale: für die gesammte Kommunikation mit der Gegenseite, dem Gerichten usw. wird in der Regel eine Pauschale von 20,00 Euro erhoben.
-Umsatzsteuer: Ganz am Ende wird noch mal die Umsatzsteuer draufgeschlagen.