Wie vorgehen bei Prozessbetrug?

Wenn eine Partei nachweislich! im Prozess zum Schaden der anderen Partei zum wiederholten Mal betrügt bzw. wissentlich falsche Angaben macht, kann dann Strafantrag gestellt werden, oder muss zuvor etwas beachtet werden?
Vielen Dank im Voraus.

Das sollte dann wirklich nachweisbar sein. Sonst wäre nichts weiter zu beachten, einfach Anzeige schreiben, Fakten auflisten, Zeugen benennen und abwarten, ob was passiert. Dann telefonierst du mal rum, welche Staatsanwaltschaft da zuständig ist und schickst das denen oder bringst es persönlich vorbei.

Dankeschön😊
Ja, in dem fiktiven Fall, würde es u.a. um eine Handwerkerrechnung gehen, die statt 1 qm mehr als 10 qm aufweist und bei den Gerichtsakten wären. Auch wäre das kein Schreibfehler, weil die Summe dementsprechend 10 fach höher beantragt werden würde…
Nichteinmal 1 qm würden zustehen, da in diesem fiktiven Fall auch das von 2 verschiedenen Gerichten abgelehnt wurde, sich aber darauf berufen wird, dass diese zwei Gerichte eben und gerade dies nicht getan hätten- sogar das Aktenzeichen wird dazu angegeben, wahrscheinlich mit der Gewissheit, das nicht extra die Akten gezogen werden würden oder aber, dass da keine Konsequenzen zu erwarten wären…
Das ganze Prozedere durchzieht sich -natürlich fiktiv -inzwischen durch alle Instanzen. So dass ich es gerne in diesem Fallbeispiel zu einem guten Ende bringen würde. Danke nochmals für die Hilfe.:bouquet:

das ist unsinn. spätestens in der zweiten instanz sind anwälte beteiligt. und keiner von denen ist so blöd, sich auf falsche urteile zu berufen.

zudem müssten sich die verhandelten 9 qm schon auf goldplatten beziehen, um überhaupt in die zweite instanz zu kommen.

und warum genau fragt der klient eigentlich nicht seinen anwalt, den er spätestens bei der zweiten instanz ‚von allen instanzen‘ ja wohl haben müsste?

bleib mal auf dem teppich.

Hallo Anonymer,
Gold wäre teurer, es geht schließlich fiktiv knapp um 1000 Euro.
Auf falsches Urteil berufen, trifft so nicht zu. :

Nehmen wir an, es wurde 2 x von Gerichten in deren Entscheidung festgestellt, dass eine Kostenerstattung zurückgewiesen wird…
Nehmen wir weiter an, das die Gegenpartei nun behauptet in diesen Urteilen würde sich gemäß Paragraph 494 ZPO um festzusetzende Kosten handeln- ( Beweis: Beiziehung der Akte…). Das würde bedeuten, dass diese Partei genau das Gegenteil davon behauptet, was beschlossen wurde.

Nehmen wir weiter an, dass der Anwalt nach dem hier gefragt wurde, erwidert, dass es sich in den 2 zitierten Verfahren gerade nicht um Kosten handelt, die gemäß Paragraph 494 ZPO festzusetzen sind.
Zum Schluss nehmen wir noch an, dass auf dem Teppich bleiben schon angebracht wäre😉