Wie vorgehen bei Spaßbietern

Hallo Forum,

mir ist nicht klar, wie ich vorgehen sollte.
Ich habe über ebay ein Auto verkauft.
Der Käufer hat sich bister noch nicht gemeldet.
(Morgen sind es dann 7 Tage)
Da der Kaufpreis relativ hoch ist, könnte es auch ein Spassbieter sein.
Ich habe auch gehört, dass ebay mittlerweile eine pauschale Strafe
von 250€ an Spaßbieter entrichtet!? Stimmt das und wenn ja, wo meldet
man sowas? Ich habe bisher nur die Problemlösungsoption gefunden die mich nicht wirklich weiter bringt.
Ich glaube nicht, dass der Käufer jemals noch ein Lebenszeichen
von sich geben wird.

Danke schonmal für Rat und Tipps^^

Grüße Honk

mir ist nicht klar, wie ich vorgehen sollte.
Ich habe über ebay ein Auto verkauft.
Der Käufer hat sich bister noch nicht gemeldet.
(Morgen sind es dann 7 Tage)

Wenn der Käufer nicht freiwillig zahlt, muß man ihn daran erinnern - am besten unter Fristsetzung. Hilft auch das nicht, muß man ihn verklagen. Seine Anschrift sollte über EBay in Erfahrung zu bringen sein.

Da der Kaufpreis relativ hoch ist, könnte es auch ein
Spassbieter sein.

Spassbieter? Was ist das denn? Das BGB kennt sowas nicht.

Ich habe auch gehört, dass ebay mittlerweile eine pauschale
Strafe
von 250€ an Spaßbieter entrichtet!?

Tatsächlich? Wenn das so ist, werde ich auch Spaßbieter. An mich darf Ebay gerne auch 250 € entrichten.

Wenn der Käufer nicht freiwillig zahlt, muß man ihn daran
erinnern - am besten unter Fristsetzung. Hilft auch das nicht,
muß man ihn verklagen. Seine Anschrift sollte über EBay in
Erfahrung zu bringen sein.

Offensichtlich kennen sie sich mit dem Thema noch schlechter aus als ich.
Wieso Antworten sie dann?

Bei Autoverkäufen ist es üblich per Barzahlung bei Abholung
zu bezahlen. Somit kann ich den Käufer nicht auffordern zu bezahlen, sonden lediglich sich zu melden, was er offensichtlich ja nicht tut.

Spassbieter? Was ist das denn? Das BGB kennt sowas nicht.

Das glaube ich sofort, offensichtlich besteht hier dann wohl noch Nachholbedarf^^
Ein Spassbieter ist jemand, der 1.000.000€ auf einen 1€ Artikel bietet um auf jedenfall die Auktion zu gewinnen.
Danach meldet er sich nicht mehr.
Ohne rechtliche Mittel einzusetzen, kann man so sogar Existenzen (z.B. ebayshops)in die insolvenz treiben.
Da das Problem der Spaßbieter auf ebay ja recht groß ist,
würde ich gerne mal die Meinung von jemandem hören, der damit Erfahrung hat.

Grüßle Honk

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Bei Autoverkäufen ist es üblich per Barzahlung bei Abholung
zu bezahlen. Somit kann ich den Käufer nicht auffordern zu
bezahlen, sonden lediglich sich zu melden, was er
offensichtlich ja nicht tut.

Na dann müssen wir ja künftig alle gut aufpassen, dass wir uns niemals auf Barzahlung bei Abholung einlassen. Denn dann kann man unter keinen denkbaren Umständen auf Zahlung des Kaufpreises klagen. Schön, dass wir das jetzt wissen - und was für ein Segen, dass die Rechtsberatung den Rechtsanwälten vorbehalten ist (und nicht den Automechanikern).

Offensichtlich kennen sie sich mit dem Thema noch schlechter
aus als ich.
Wieso Antworten sie dann?
[…]
Das glaube ich sofort, offensichtlich besteht hier dann wohl
noch Nachholbedarf^^

Na, ich glaube hier hat vor allem einer Nachholbedarf. Und hier ist das passende Lehrmaterial dazu:

http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

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Hallo,

zunächst solltest Du ihm eine Frist setzen bis zu der er sich melden MUSS (schließlich gibt es einen gültigen Kaufvertrag).
Wenn er sich bis dahin nicht meldet solltest Du ihn bei ebay melden. Ich würde es einfach unter dem Punkt „Meldung wegen eines nicht bezahlten Artikels“ machen. Grund: darauf MUSS er reagieren, denn wenn er sich dazu nicht äußert tritt ebay in Aktion. Problem dabei: oftmals spricht ebay nur eine Verwarnung aus oder sperrt den Käufer im schlimmsten Fall und wenn dem Käufer das egal ist hast Du immer noch kein Geld.
Wenn das also auch nicht funktioniert musst Du wohl oder übel über einen Anwalt gehen, denn reinrechtlich gesehen hast Du ja recht (es ist nur aufwändig und lästig).

Grüße
Jessica

PS: … und FAQ:1129 nicht vergessen (owT)
owT

Vielen Dank für die Antwort.
Wenn ebay den Käufer über diesen Weg zumindest verwarnen würde,
wäre es ja schon mal gut. (Ein Sperrung wäre eigentlich die richtige Maßnahme!)
Dass der Verkauf noch zustande kommt habe ich eh schon abgehakt.

Grüße Honk

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Hallo,

Naja, was heißt der Kauf sei abgehakt. Rein rechtlich besteht ein Kaufvertrag auf den Du pochen kannst. Die Frage ist ob sich der Aufwand mit Anwalt usw. lohnt…

Grüße
Jessica

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Hallo,

Der Käufer hat sich bister noch nicht gemeldet.
(Morgen sind es dann 7 Tage)
Da der Kaufpreis relativ hoch ist, könnte es auch ein
Spassbieter sein.

Wie schon geschrieben, noch einmal anschreiben und eine sinnvolle Frist setzen. … Ich würde den Käufer parallel über seine E-Mail-Adresse und über das eBay-System anschreiben, denn manchmal sind so Spezialisten dabei, die ihre Mailbox nicht rechtzeitig ausleeren und daher keine Mails mehr empfangen können, oder bei denen die Mail aus irgendeinem Grund im Spam-Ordner landet.

Ich habe bisher nur die Problemlösungsoption
gefunden die mich nicht wirklich weiter bringt.

Nein, diese Funktion ist doch genau das, was du brauchst, wenn der Käufer auf die Mail mit der Fristsetzung nicht reagiert. Wenn sich das Problem nämlich nicht lösen lässt, d.h. wenn der Käufer nicht zahlt, bekommst du die Provision zurück. Dann hast du zwar ärgerlicherweise das Auto ein paar Wochen länger bei dir rumstehen, als du wolltest, aber du musst auf jeden Fall die Einstellgebühr nicht noch einmal zahlen, und die Provision nicht doppelt zahlen. (Bei einem Auto kommt da ja einiges zusammen.)

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

Ich würde es einfach unter dem Punkt „Meldung wegen
eines nicht bezahlten Artikels“ machen. Grund: darauf MUSS er
reagieren, denn wenn er sich dazu nicht äußert tritt ebay in
Aktion.

Du triffst den Nagel auf den Kopf. Denn wenn er reagiert, und sei es nur durch unverschämtes Gepöbel, hat sich die Sache für Ebay erledigt. Er darf den Verkäufer dann sogar negativ bewerten. Nur wenn er gar nicht reagiert, darf er das nicht.

Tolles und gerechtes System, nicht wahr?

Gruß

S.J.

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Tach,

Wenn ebay den Käufer über diesen Weg zumindest verwarnen
würde,
wäre es ja schon mal gut. (Ein Sperrung wäre eigentlich die
richtige Maßnahme!)

Die richtige Maßnahme? Ich überlege mir in diesem Thread gerade, wie sich der Käufer wohl darüber freuen würde, wenn er gerade mit einem gebrochenen Bein im Krankenhaus liegt oder im Koma auf der Intensivstation?

Klar, rein rechtlich muss er dann jemanden haben, der ihn vertritt, aber immer gleich Anschuldigungen zu treffen, ohne die Umstände zu kennen, nur weil sich mal einer nach 7 Tagen nicht gleich meldet, finde ich auch ein bisschen zu hoch gegriffen. Vor allem, wenn man denjenigen gleich sperren lassen will.

Grüße,
-F.

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Die richtige Maßnahme? Ich überlege mir in diesem Thread
gerade, wie sich der Käufer wohl darüber freuen würde, wenn er
gerade mit einem gebrochenen Bein im Krankenhaus liegt oder im
Koma auf der Intensivstation?

Es geht ja wohl weniger um die Begeisterung des Käufers als vielmehr um die Einhaltung von Verträgen. Ich für meinen Teil habe die nachstehende Formulierung bisher selten unter Rechnungen gesehen: „Zahlbar innerhalb von 30 Tagen oder später, falls Sie im Koma liegen oder sich ein Bein brechen“.

Klar, rein rechtlich muss er dann jemanden haben, der ihn
vertritt, aber immer gleich Anschuldigungen zu treffen, ohne
die Umstände zu kennen, nur weil sich mal einer nach 7 Tagen
nicht gleich meldet, finde ich auch ein bisschen zu hoch
gegriffen. Vor allem, wenn man denjenigen gleich sperren
lassen will.

Neulich gab es eine „Auktion“ deren Erlös dazu dienen sollte, das Auto des Verkäufers über durch die HU zu bringen. Wie lange sollte denn Deiner Ansicht nach der Verkäufer ohne zu murren zu Fuß gehen, weil der Käufer gerade unpäßlich ist?

Ebay ist kein Spielplatz, sondern das wahre Leben - mit allen Konsequenzen in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Es wird Zeit, daß das bei den Leuten ankommt.

C.

Ebay ist kein Spielplatz, sondern das wahre Leben - mit allen
Konsequenzen in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht.

Genauso aber auch in menschlicher Hinsicht!

Es wird Zeit, daß das bei den Leuten ankommt.

Ebay ist kein Spielplatz, sondern das wahre Leben - mit allen
Konsequenzen in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht.

Genauso aber auch in menschlicher Hinsicht!

Das kann man sich so wünschen, aber damit wird man relativ allein dastehen. Ein Kauf/Verkauf bei Ebay ist wie der Kauf bei einem Versandhändler, an der Börse oder im Autohaus. Da interessiert auch niemanden, ob man am Fälligkeitstag gerade unpäßlich oder bewußtlos ist. Nur weil man sich bei Ebay mit lustigen Nicks anmelden und die Produktbeschreibung auf Kisuaheli oder in anderer Hinsicht weitgehend unverständlich abfassen kann, ist das noch lange kein rechtsfreier Raum.

Natürlich kann man die Sache auch schluren lassen, nur darf man sich über die Konsequenzen nicht wundern. Auch das Argument „die paar Euro“ zieht nicht, denn „die paar Euro“ bringen einen bei jedem anderen Geschäftspartner genauso schnell in Schwierigkeiten wie bei Ebay.

C.

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Och je!
Moin

Wenn ebay den Käufer über diesen Weg zumindest verwarnen
würde,
wäre es ja schon mal gut. (Ein Sperrung wäre eigentlich die
richtige Maßnahme!)

Die richtige Maßnahme? Ich überlege mir in diesem Thread
gerade, wie sich der Käufer wohl darüber freuen würde, wenn er
gerade mit einem gebrochenen Bein im Krankenhaus liegt oder im
Koma auf der Intensivstation?

Dann wäre diese Welt eine ganz böse Welt! Ohne Mitleid für die armen Opfer.

Klar, rein rechtlich muss er dann jemanden haben, der ihn
vertritt, aber immer gleich Anschuldigungen zu treffen, ohne
die Umstände zu kennen, nur weil sich mal einer nach 7 Tagen
nicht gleich meldet, finde ich auch ein bisschen zu hoch
gegriffen. Vor allem, wenn man denjenigen gleich sperren
lassen will.

.Dieses „mal“ kommt tausendmal häufiger vor als ein Unfall mit Koma!

Da es soviel Spaßbieter gibt, muss es entsprechende Konsquenzen geben und geben dürfen.

Wenn einer tatsächlich einen Unfall hatte und unabkömmlich war, ist das höhere Gewalt und lässt sich im Nachinein belegen. Dann würde ebay die Sperre sicherlich aufheben.

Gruß, Flaschenpost

Wenn einer tatsächlich einen Unfall hatte und unabkömmlich
war, ist das höhere Gewalt und lässt sich im Nachinein
belegen. Dann würde ebay die Sperre sicherlich aufheben.

YMMD! :smile: