Wie vorgehen mit generalvollmacht

Hallo,

Ich habe ein großes Problem und benötige euer wissen.

Mein onkel ist ins Krankenhaus gekommen wegen eines Schlaganfalls.
Er darf nun nicht wieder nach Hause. Er muss in ein Pflegeheim.
Ich bin die alleinige alleinerbin und habe auch die generalvollmacht für alles.

Was muss ich jetzt beachten, um nichts falsch zu machen?
Wie ist das mit den Konten?
Muss ich Buchführen? Jemand davon kenntnis geben, was ich ausgebe?
Was ist mit seiner Wohnung, die nun leer steht? Darf ich da etwas tun?
Er ist nicht mehr ansprechbar, also kann ich ihn nicht mal mehr fragen, was ich tun soll.
Generalvollmacht etc. Liegt alles beim Notar.

Ich bin mir sehr unsicher nun, muss alles bezahlen, in die Wege leiten.

Einen Hund hat er auch noch hinterlassen, um diesen ich mich kümmern muss, obwohl ich keine Hunde halten darf.
Er hat eine Schwester, doch diese ist enterbt.

Ich stehe alleine da und weiß nicht was tun. Die Ärzte sagen dies, die Richter dies. Jetzt wird auch noch ein Vormund vom Gericht bestellt, obwohl ich doch alles tun darf.
Wozu also diesen?
Mein Onkel hat viele Konten, darf ich diese zusammentun oder muss alles so bestehen bleiben? Was ist mit dem Geld was ich abhebe für alle kosten? Fragen über fragen, bitte helft mir.

Hallo Schneggle,
also zunächt keine Panik. Mit der Generalvollmacht darfst Du alles. Weshalb das Fmailiengericht noch einen Betreuer bestellen möchte ist mir schleierhaft aber die Gerichtse sind manchmal seltsam. Es kann jedoch sein, dass der Betreuer Dir dann in die Quere kommt, denn er hat dann auch so etwas wie eine Generalvollmacht.
Ich würde versuchen das abzuwenden, die Vollmacht dem Gericht vorlegen und Dich selbst dafür einsetzen lassen, falls es nötig ist. Mit dieser Vollmacht zeigst Du ja auch, dass Dein Onkel Dir voll vertraut hat.
Wenn Du Dir ein Heft besorgst, in das Du alles chronologisch einträgst, was Du machst, bist Du auf der sicheren Seite.
Die Konten kannst Du zusammenlegen.
Ausgaben solltest Du gesondert auflisten. Evt. brauchst Du es als Betreuer, sonst nicht.
Wenn viel Vermögen da ist, wird die Schwester versuchen etwas zu bekommen.
Gehe mit dem Vermögen so um, als sei es Deins. Ehrlich und aufrecht. Dann kannst Du ja alles nachweisen, falls nötig.
Falls Du unsicher bist, nimm’ Die einen Anwalt für 1 bis 2 Stunden (Kostet ca. 200 € je Stunde). Dann bist Du sicher für Dich.
Die Kosten nimmst Du vom Vermögen. Du brauchst nichts selbst zu zahlen.
Hol’ Dir Geld von der Bank und zahle Kleinbeträge direkt oder überweise sie, dann hast Du auch einen Nachweis - falls es doch Streitigkeiten geben sollte.
Gerne noch weitere Antworten auf Rückfrage.
Bist Du im Fränkischen? Ich bin in Forchheim. Wenn Du weiter unsicher bist, können wir uns auch bei mir treffen. Ich war selbst schon Mal Betreuer.
Gruß
Fritz

Warum bist Du nicht der Vormund Deines Onkels? Nun heisst es alle Ausgaben die Du für Deinen Onkel tätigst Rechenschaft abzulegen gegenüber den Vormund.

Sie können sein Vermögen verwalten und zu seinem Wohl einsetzen; dazu gehört auch, dass sie seine laufenden Kosten aus dessen laufenden Verpflichtugnen zahlen. Den Mietvertag können Sie fristgerecht kündigen und den Hund in Tierheim bringen. Ein ervbe fällt Ihnen erst nach dem Tod des Erblassers zu. Bis dahin veerwalten sie sien Vermögen nach Ihrem gutdünken in seinem Sinne. Holen Sie sich dazu die Vollmacht beim Notar ab, mit der sie sich dann gegenüber Banken, vermieter etc. als Berechtigte ausweise können.