Wie vorgehen mit Nebenkostenabrechnung 2009 und 10

Wer kann uns bitte Hilfen?

Zum 01. September 2008 sind wir in eine Wohnung gezogen. Die Miete setzt sich wie folgt zusammen: 455 Euro kalt und 95 Euro Nebenkosten ((Warm)wasser und Heizung) und Betriebskosten (nicht weiter angegeben). Das Abrechnungszeitraum der Heiz- und Betriebskosten endet jeweils zum 31.12. Bei der Vertragsunterzeichnung war die Vorauszahlung nicht ausgefüllt. Wir haben mit der Vermieter überlegt was angemessen war und seiner Erfahrung nach sollte €95 ausreichend sein.

Erst am Ende Dezember 2009 haben wir unsere erste Nebenkostenabrechnung bekommen. Das das so spät war haben wir schon als Ärgerlich erfahren. Wir unsere andere Vermieter war dass nie so spät. Aber laut Gesetz kann dass weil Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. (Im Vertrag steht aber ein Frist van 3 Monaten).

Das richtige Problem war aber dass die Vorauszahlungen nicht ausgereicht hätten. Wir sollten für 4 Monate fast € 500 nachzahlen. Dass war eine böse Überraschung. € 95 war viel zu wenig, es sollte fast € 200 sein. Wenn wir dass vorher gewusst hatten, hätten wir die Wohnung nicht gemietet. Und weil 2009 auch fast vorbei war fürchten wir eine weitere Nachzahlung von €1000. Wir weißen nicht ob wir getauscht sind oder dass der Vermieter wirklich nicht versteht die Nebenkostenabrechnung lauft und was alles drin ist (er lasst alles durch Techem versorgen) .

Dass alles (und auch meinem neuen Job) war für uns Grund so schnell wie möglich um zu ziehen und am 29 März 2010 sind wir ausgezogen (und wir wohnen jetzt Holland). Selbstverständlich haben wir unsere neue Adresse auch zum Vermieter gegeben. Wir haben uns immer gut verstanden mit der Vermieter und Seine Frau. Sie haben uns sogar geholfen beim Umzug und sind auch hier in unsere neue Wohnung gewesen. Wir haben die Leute auch in 2009 noch besucht. In September 2009 haben wir dann endlich die Nachzahlung van €500 zahlen können. Das war aber auch das letze mal das wir Kontakt hatten. Wie hätten das Gefühl dass wir immer dahin fahren sollten und wann wir dann da wahren hätten die keine Zeit für uns.

Erst am Ende April 2011 hat der Vermieter erneut „versucht uns zu kontaktieren“. Dass heißt die Tochter hat über Facebook unsere Telefonnummer gefragt (und auch bekommen). Und in September 2011 hat eine Bekannte über Facebook mit meine Frau gefragt sich mal zu melden bei unsere ehemalige Vermieter. Meine Frau hat geantwortet: Ich meldet mich nicht bei V, habe das so oft getan. Weißt du war über das geht? Antwort: Frau V hat mir gesagt, dass sie noch Post für euch hat. Was das ist weiß ich aber nicht.

Dann haben wir nichts von der ehemalige Vermieter gehört bis auf 1 März 2012. Dann sind gleich 2 Nebenkostenabrechnungen zugeschickt und in ein Brief hat er geschrieben: Habe leider Eure Adresse verlegt, Ihr müsst die späte Zustellung entschuldigen.
• Nebenkostenabrechnung 2009 - erstellt 26-10-2010 - nachzahlung € 958 - zugeschikt am 24-02-2012
• Nebenkostenabrechnung 2010 - erstellt 16-12-2011 – nachzahlung € 251 - zugeschikt am 24-02-2012
Jetzt sind wir wirklich sauer aber auch froh dass uns die Abrechnungen so spät zugeschickt sind. Wir sind der Meinung das wir die Abrechnungen nicht zahlen müssen weil die zu spät zugeschickt sind und wir haben uns auch nicht versteckt so dass die Rechnung nicht zugestellt wurden kann.

In internet lese ich immer wieder: Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Ende des abzurechnenden Zeitraums schriftlich zugestellt werden.
Und der Ausnahme das der Vermieters für die Verspätung nicht verantwortlich ist weil z.b. dem Vermieter die neue Anschrift des Mieters nicht bekannt ist gilt hier meiner Meinung nach auch nicht weil er selbst zugegeben hat der Adresse verlegt zu haben.

Meine Frage ist: habe ich recht und was soll ich jetzt tun? Muss ich meine ehemalige Vermieter mitteilen das wir nicht zahlen oder können wir auch einfach gar nichts tun?

kann leider im Moment nicht antworten, da im Ausland
gruß
mary

Hallo Paul W,
ja die Zustellungen der Jahre 2009-2010 sind zu spät bei Euch eingegangen. Inwieweit die „Schusseligkeit“ vom Vermieter -falls es zum Prozeß kommt-, von einem Richter akzeptiert wird, kann man nicht beantworten!

Für euch heißt das: Einspruch per Einschreiben Rückschein mit der Begründung „(wie ihr es hier berichtet habt) wegen zu später Zustellung entfällt für uns die Nachzahlung“ an den Vermieter schicken.

Wie der dann reagiert bleibt abzuwarten.
Beste Grüße
Kocki

Danke sehr für die Bestätigung!

Hallo Paul W,

Ihr Problem ist nur lösbar, wenn Sie mit Ihren gesamten Unterlagen zu einem Mieterschutzverein oder zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.
Ohne Einsicht in alle dazu gehörenden Dokumente, kann ich Ihnen keinen weiterhelfenden Rat geben.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Paul W,
also bitte nicht die Hände in den Schoß legen, da Ihr in Deutschland gewohnt habt, gilt auch das deutsche Recht und wer sich nicht kümmert hat hinterher das nachsehen!!
Du hast völlig Recht mit der Nebenkostenabrechnung, sie hätte Euch für 2009 bis zum 31.12.2010 zugestellt werden müssen und für 2010 bis zum 31.12. 2011.
Das ist nicht passiert daher braucht Ihr das nicht zu zahlen. Da hat der Vermieter Pech gehabt! Wer die Anschriften verbummelt kann nicht darauf hoffen das der Mieter das noch bezahlt.
Aber ich würde an Eurer Stelle zum Deutschen Mieterschutzbund (DMB) gehen. Dort sind Anwälte die einem weiterhelfen können und das für Euch regeln. Dann seid Ihr auf der sicheren Seite und müßt Euch keine Sorgen machen, das evtl. sonst ein Mahnverfahren gegen Euch in Gang gebracht wird. Dazu hätte der Vermieter ansonsten nämlich das Recht, wenn Ihr Euch nicht darum kümmert!! Also bitte geht zur Beratung!!!
Ansonsten zur Info gilt grundsätzlich bei Nebenkosten:
2,- Euro pro m2 für Gas, Strom, Wasser und Betriebskosten. Bei Öl wären es 3,- Euro pro m2.
Bei 50 m2 wären das also 100,- Euro bzw. 150,- Euro.

Wer mehr verlangt zeigt damit an, dass das Haus schlecht isoliert ist oder der Mieter für Rechnungen aufkommen soll, die nicht von ihm zu tragen sind!! Also Augen auf und sich die Quittungen zeigen lassen, auch wenn die Abrechnungen von Techem oder Ista und Co. kommen, die können nur das angeben, was der Vermieter denen in die Hand gibt. Die trifft keine Schuld!! Und Du hast das Recht auf die Einsicht der Unterlagen, auch in Holland.
Alles Gute, Hase1