Wie vorgehen, nachdem ich Zivilcourage geleistet habe und schwere Verletzungen erlitten habe?

Hallo,

am Sam. bin ich morgens um 5:30 ca. nach einem Disco besuch unterwegs nach Hause gewesen. Aufmal kam es zwischen meinem Bekannten und 2 Unbekannten zur Schlägerei, habe nicht viel mitbekommen, worum es ging. Da er vor mir ging und ich auf 2 andere Freunde wartete. Als ich das Geschrei hinter mir hörte und sah das mein Bekannter auf dem Boden lag, mit einem der Täter, bin ich direkt hingelaufen und wollte dazwischen gehen. Als ich mich zu meinem Bekannten gebeugt hatte um ihm auf zuhelfen, habe ich 2 Starke Hiebe auf meinen Hinterkopf wahr genommen. Wahrschneinlich mit irgendeinem harten Gegenstand. Und bin direkt danach wohl bewußtlos geworden, denn ab da kann ich mich an nichts mehr erinnern. Das nächste was ich wieder weiss ist, dass ich auf den Beinen war und am Hinterkopf und an der Lippe blutete. Die Täter waren schon weg. Wir sind dann ins Krankenhaus gefahren und ich hatte eine Platzwunde die mit 5 Stichen genäht wurde. Der Täter ist wohl Zeitgleich auch im Krankenhaus gewesen, da er sich sein Finger gebrochen hat. Ich lag 2 Tage im Krankenhaus und bin erstmal noch krank geschrieben. Laut Diagnose vom Krankenhaus, habe ich ein Schädelhirntrauma ersten Grades und die Platzwunde erlitten. Die Polizei hat meine Aussage am gleichen Tag aufgenommen und die der Täter auch. Meine Frage wie gehe ich jetzt weiter vor? Soll ich auf ein Schreiben der Polizei warten oder direkt zum Anwalt? Und welcher Anwalt bearbeitet so einen Fall? Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, da ich jetzt Lohnausfall habe? Was muss ich tun?

Danke schonmal für eure Antworten…

MfG

Da es hier sowohl um strafrechtlcihe alsauch zivilrechtlich Fragen mit weitreichenden Konsequenzen geht sollten Sie in einem solchen Fall tatsächlich einen Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen.

Da es hier sowohl um strafrechtlcihe alsauch zivilrechtlich
Fragen mit weitreichenden Konsequenzen geht sollten Sie in
einem solchen Fall tatsächlich einen Anwalt Ihres Vertrauens
aufsuchen.

Und welchens Anwalt muss ich da Konsultieren, sprich welchen Rechtszweig? Können Sie mir das sagen?

Danke für Ihre rasche Antwort!

MfG

In erster Linie geht es zwar um zivilrechtliche Ansprüche, allerdings macht es sehr viel Sinn solche aNsprüche im Wege eines sog. Adhäsionsverfahrens gleich beim Strafgericht anzuregen, sodass ein Anwalt für Strafrecht hier wohl geeigneter wäre.

Gerne können Sie sich in diesem Zusammenhang auch an uns wenden: www.akmuc.de

MFG

Da es hier sowohl um strafrechtlcihe alsauch zivilrechtlich

Fragen mit weitreichenden Konsequenzen geht sollten Sie in
einem solchen Fall tatsächlich einen Anwalt Ihres Vertrauens
aufsuchen.

Und welchens Anwalt muss ich da Konsultieren, sprich welchen
Rechtszweig? Können Sie mir das sagen?

Danke für Ihre rasche Antwort!

MfG

Hallo Mustafa,
hoffe, es geht Dir wieder besser. Für eine Schädel-Hirn-Trauma kann man schon mit einem erheblichem Schmerzensgeld rechnen. Ist aber immer eine Frage des Einzelfalles. Wenn Du magst, kannst Du Dir schon mal einen Überblick bei http://www.schmerzensgeld.info/default.aspx verschaffen. Bei der Suche nach einem Anwalt könnte ich Dir dann auch helfen.
Viele Grüße & alles Gute!
Olli