Wie vorgehen? Vermieter unbekannt verzogen

Hallo,

Vermieterin V ist unbekannt verzogen.
Mieter M hat seine Wohnung gekündigt, u.a. weil Mann (VM)der V alkoholabhängiger Stalker ist.
Der Mietvertrag besteht nur zwischen M und V, nicht aber zwischen M und VM, der noch immer im Haus wohnt und meint, Rechte zu haben, die er nicht besitzt.

Problem: M hat 3 Monate Kündigungsfrist zum 31.3. und neue Wohnung ab 1.1… Natürlich ist ein Nachmieter gewünscht. VM ist aber dagegen und V nicht zu erreichen.

Wie würdet ihr vorgehen?

Hallo.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Nachmieterstellung. Was versucht werden könnte, ist eine fristlose Kündigung auf Grund des Verhaltens des Vaters der Vermieterin. Sofern das Verhalten untragbar ist und dem Mieter ein weiterer Verbleib in der Wohnung nicht mehr zugemutet werden kann, könnte eine ausserordentliche Kündigung das Mittel der Wahl sein. Man könnte es zumindest versuchen. Möglicherweise liegen strafbare Verhaltensweisen vor (Beleidigung, Nachstellungen).

Es handelt sich um den Ehemann der Vermieterin. Leider gibt es keine Zeugen für die Beleidigungen.

Es ist bekannt, dass es kein Recht auf Nachmieter gibt.
Aber M kann die Vermieterin ja nicht mal erreichen.

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Hallo,

Vermieterin V ist unbekannt verzogen.

Und ihr Mann ist ein alkoholabhängiger Stalker, der den Mietern so auf den Keks geht, dass die deswegen ihre Wohnung kündigen?

Ehrlich, ich würde da mal zur Polizei gehen, weil ich mir um den Verbleib der Vermieterin Sorgen machen würde. :frowning: Und nicht nur wegen der drei Monatsmieten. … Vielleicht können die ja auch helfen.

Ansonsten kann auch die Bank den Kontoinhaber anschreiben. Denn die Miete wird ja nach wie vor überwiesen, oder?

Schöne Grüße

Petra

Ehrlich, ich würde da mal zur Polizei gehen,
Ansonsten kann auch die Bank den Kontoinhaber anschreiben.

klingt beides sehr gut. Ansonsten würde ich noch vorschlagen, dass du am 1.1. ausziehst und vom 1.1. bis 31.3. die wohnung an deinen Nachmieter untervermietest. Dann hast du halt das risiko, dass er was kaputt macht, oder ähnliches, aber theoretisch kannst du von ihm ja auch nebenkostennachzahlungen und kaution verlangen.

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Ehrlich, ich würde da mal zur Polizei gehen,
Ansonsten kann auch die Bank den Kontoinhaber anschreiben.

klingt beides sehr gut. Ansonsten würde ich noch vorschlagen,
dass du am 1.1. ausziehst und vom 1.1. bis 31.3. die wohnung
an deinen Nachmieter untervermietest.

Hi,

das geht aber nur, wenn im Mietvertrag eine Unterviermietung erlaubt ist. Und welcher Nachmieter würde sich wohl auf eine Untervermietung einlassen, wenn er nach 3 Monaten wieder ausziehen muß, weil der Vermieter kein Mietverhältnis mit ihm möchte?

Blöd wäre auch, wenn der Untermieter keine Miete zahlt, dann darf man Miete für die alte und die neue Wohnung zahlen. Blöd auch, wenn der Untermieter in der Wohnung etwas kaputt macht…

Dann hast du halt das

risiko, dass er was kaputt macht, oder ähnliches, aber
theoretisch kannst du von ihm ja auch nebenkostennachzahlungen
und kaution verlangen.

Auf welcher Grundlage das denn?

Gruß
Tina