Wie Vorkehrungen treffen damit bei Abbau verursachte Schäden nachgewiesen werden?

Hallo,

angenommen ein Käufer würde eine Stahlskelett-Konstruktion abbauen wollen und der Verkäufer würde sichergehen wollen, dass beim Abbau verursachter Schäden vom Käufer getragen werden müssten, auch wenn dieser wieder besseren Wissens die Schäden abstreiten würde, wie wäre dies zu handhaben?

Sollten Lichtbilder von der Lagerhalle gemacht werden und der Käufer diese als Zustand unmittelbar vor dem Abbau bestätigen müssen, in dem der Käufer dies handschriftlich auf die Bilder schreiben und mit Datum unterschreiben müsste?

Eine andere Möglichkeit wäre Zeugen, aber das ist ja immer so eine Sache…

Dies wäre übrigens das Objekt:

Gruß

Darius

wenn es sich um einen vertrag zweier privatpersonen handelt, würde ich vorschlagen gemeinsam (käufer+verkäufer) vor abbau des gerüstes eine begehung samt fotodokumentation durchzuführen.
im vertrag noch reinschreiben, dass sämtliche durch den abbau verursachte schäden zu lasten des käufers gehen.

um wirklich auf 100% sicher zu gehen, gäbe es noch die möglichkeit einen sachverständiger eine beweissicherung machen zu lassen. der prüft und fotografiert VOR und NACH arbeit alles auf schäden.
dies wird u.a. bei heiklen bauvorhaben angewand an denen es zu schäden direkt am objekt oder auch nachbarobjekten kommen kann (erschütterung usw…)
kostenpunkt - ja nach aufwand - ca. 1000 euro.

Hallo!

Die Halle im Umfeld der abzubauenden Konstruktion ist zugestellt/zugemüllt. Dort kann niemand arbeiten, ohne Schaden anzurichten. Alles muss weg und zwar so, dass man sich z. B. mit einem Gabelstapler rund um die abzubauende Konstruktion und darüber hinaus bis zu einem Lkw für den Abtransport frei bewegen kann. Außerdem muss die Konstruktion stromlos geschaltet und die Wasserzuführung gesperrt werden. So vorgegangen, muss man sich keine Sorgen machen, sollte nur aufpassen, dass keine ahnungslosen Laien in der Halle herumwuseln. Aber inmitten eines Haufens Gerümpel zu verlangen, eine gebastelte Konstruktion ohne Schäden abzubauen, ist zu viel verlangt.

Die sinnvolle Vorgehensweise sieht genau umgekehrt wie vorgesehen aus: Statt Unvorhergesehenes zu provozieren und Schadenersatz anzustreben, trifft man Maßnahmen, dass bei sachkundiger umsichtiger Arbeit nichts passieren kann. Hat man diese Voraussetzung geschaffen und jemand richtet dennoch Schaden an, indem er z. B. trotz klarer Anweisung in einer Ecke der Halle herumbastelt, wo er nichts zu suchen hatte, kann man solchen Zeitgenossen und/oder seinen Vorgesetzten zur Rechenschaft ziehen.

Es wird schwer, einen Käufer zu finden, der eine augenscheinlich als Schwerlastregal gedachte Frickelei mit eingebautem Klo kauft. Wenn so etwas jemand von der Berufsgenossenschaft sieht, werden die verantwortlichen Bastler Unangenehmes zu hören bekommen. Mindestens eines der Fotos lässt nämlich erkennen, dass die Konstruktion zusammengebratener Murks ist. So etwas zur weiteren Nutzung abzubauen und dafür auch noch zu bezahlen, ist unwirtschaftlich. Sobald man daran reißt, bleibt außer rieselnder Spachtelmasse, einem Haufen beschädigter Trockenbauplatten und Stahlschrott nichts übrig. Eine gebrauchte Kloschüssel, ein Waschbecken und nach Ausbau höchstwahrscheinlich beschädigte Türzargen machen den Kohl nicht fett, vergrößern nur den Haufen zu entsorgender Sachen.

Konstruktion und Umfeld sehen danach aus, dass sich selbst überschätzende Leute ohne belastbare Kenntnisse von Stahlkonstruktionen, Lagerhaltung und Arbeitssicherheit zugange waren, mutmaßlich branchenfremde Ahnungslose, die mit Berufsgenossenschaften außer beim Überweisen von Beiträgen noch nichts zu tun hatten.

Also: Im Umfeld von mindestens drei, vier Metern alles wegräumen, für freie Zufahrt sorgen, Wasser und Strom für das Klobüro abschalten. Sodann neue Fotos ohne Gerümpel machen und einen Dummen suchen, der für zu entsorgendes Zeug auch noch zahlt. Sei aber froh, wenn jemand den Schrott (mehr ist es wirklich nicht) kostenlos abbaut, entsorgt und mit dem Verkaufserlös von Stahlschrott zufrieden ist.

Nebenbei: Im auf den Fotos abgebildeten Zustand ist Dein Ansinnen, Schadenersatz zu kassieren, abwegig. Wenn jemand sein Handy zückt, Fotos von dem Haufen Gerümpel macht und ein Schadensereignis wird strittig vor Gericht entschieden, siehst Du alt aus. Dort kann man gar nicht arbeiten, ohne Schäden anzurichten. Du wirst Dir sogar noch Vorwürfe anhören müssen, wie Du in solchem Umfeld Menschen arbeiten lassen kannst. Kommt es zu Personenschäden, musst Du damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden. Schon deshalb muss alles getan werden, gefahrloses Arbeiten ohne Schäden zu ermöglichen.

Du glaubst, Dich vor anderer Leute Unzulänglichkeiten rechtlich schützen zu müssen. Davon könntest Du vielleicht träumen, wäre Dein Handeln nicht so offenkundig angreifbar. Wenn Du Dich vor den Folgen von Personenschäden schützen willst (über Sachschäden willst Du bei dem Haufen Müll hoffentlich nicht reden), schaffe Ordnung oder beauftrage einen Entrümpler. Sodann beauftragst Du einen Unternehmer, der die Konstruktion mit eigenem Personal abbaut und entsorgt.
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Gruß
Wolfgang

Hallo!

Auch ich stelle mir die Frage wer das kaufen soll und zu welchem Zweck ?

Offenbar ist Wiederverwendung angedacht. Und das ist so gebaut, das man das zerlegen kann ? Stahlgerippe mit Innen(Außenbekleidung ?
Ich glaube das nicht. Warum, hatte man das so aufgebaut ? Das WC ist ein Modul was eigene Wände und Boden hat und so im Stück herausgenommen werden könnte ? Fliesen und Sanitäreinbauten bleiben ganz ?
Und was würde so ein Modul wiegen, kriegt man das aus der Halle raus ?

jemand, der ein Büro und WC braucht kann sich doch einen Container kaufen und ausbauen oder gleich einen Büro/Sanitärcontainer kaufen.
Gibt es auch gebraucht.

Hier soll einer 2.000 € zahlen und muss da vielleicht einen Tag arbeiten, braucht schweres Gerät und muss es erst zum neuen Standort schaffen und es dort aufbauen. Was für ein Aufwand.
Und für was denn nur ? Ist das so einmalig und lohnend ?

Schäden beim Abbau ? Es muss einer aufpassen, wenn die da werkeln. Und Schäden gleich reklamieren und anmelden. Man sollt das ja sehen, wenn beim Abbau was angeschlagen, verbogen wird.

Das man rings um Büro/WC alles frei räumen muss, auch den Weg Richtung Tor der Halle ist selbstverständlich (für mich, hoffentlich auch für Dich als Verkäufer).
Und ohne Ortsbesichtigung geht da gar nichts. Dir ist ja sicher nicht damit gedient, jemand kauft und kommt dann mit 2 Leuten und einem kleinen LKW mit Kran an und will abbauen ohne die Örtlichkeit zu kennen.

MfG
duck313