Wie wäre die Rechtslage in diesem Fall?

Mal folgende Situation angenommen:

An einem Gehweg steht ein Schild „von dann bis dann darf hier 2h mit Parkscheibe geparkt werden“. Direkt nach dem Schild kommt eine Garage, an der ein „Einfahrt freihalten“ Schild hängt.
Und jetzt mal angenommen es würde jemand denken, dass das Verkehrsschild Vorrang vor dem „Einfahrt freihalten“ Schild hat und würde die Einfahrt quasi zuparken…

Was wäre da dann Sache?

Hatte neulich mit meinen Kollegen schonmal darüber gesprochen und wir sind uns nicht einig geworden.

Mir gehts hier einfach darum, diesen Sachverhalt mal zu verstehen.

Weiß da jemand Bescheid?

LG
Hardy

Hmmm…

Unter anderem würde wohl eine Rolle spielen, ob der Garagenbesitzer betreffend den Gehweg eine Überfahrgenehmigung vom Tiefbauamt erhalten hat, weiterhin, ob der Bordstein vor der Garage abgesenkt ist.

Gruß
smalbop

Moin,

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

Grüße,
-Efchen

StVO gilt immer…
Hi Hardy!
Das Schild „Einfahrt freihalten“ gibt es nicht.
Also rein rechtlich - praktisch natürlich schon - ist aber wirkungslos.
Entweder es handelt sich um eine Einfahrt - oder eben nicht.
Ein Schild kann keine Einfahrt definieren!

Die Regeln für das Verbot, ein Fahrzeug abzustellen, sind unabhängig von privaten Schildern.

LG Ulli