Wie wäre es wenn man Förderung bekommt z.B Solar

Nehmen wir an Fam A bekommt eine Förderung für eine Solaranlage.

Sagen wir 2500Euro Zuschuss

Jetzt ist das aber so das dieser Zuschuss eigendlich nicht zusteht.

Welche Verjährungsfrist ist für solche Sachen gültig. Wann kann die Vergabestelle die Förderung nicht mehr zurückfordern. Es war ein Irrtum den nicht der Antragsteller machte sondern ein Missverständnis des Sachbearbeiters 40%ige Fördergrenze wurde überschritten und so mehr als 80% gefördert.

3Jahre ?

Ramona.

Bitte lesen:

§ 264
Subventionsbetrug
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
  2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
  3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder
  4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.

Hallo,

Um die zu viel geleistete Subvention zurück zu erhalten, muss die Verwaltung die Gewährungs zum Teil gem. § 49 VwVfG aufheben. Der Rückerstattungsanspruch richtet sich dann gem. § 49a VwVfG nach dem den §§ 812 ff. BGB. Die Verjährung hierfür beträgt 3 Jahre.
Gruß
Dea

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Abert das ist doch hoffendlich zu hoch gegriffen oder?

Es war ein Irrtum den nicht der Antragsteller machte sondern ein Missverständnis des Sachbearbeiters 40%ige Fördergrenze wurde überschritten und so mehr als 80% gefördert

gibt es eine Aufklärungspflicht wenn man versehendlich zu viel bekommt ?

Ramona

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