Wie + wann Mietkaution zurückfordern?

Hallo,

bis vor Kurzem hat A in einer größeren Wohnanlage mit lauter kleinen 1-Zimmer-Wohnungen gelebt.
Ende Juni hat A seine Wohnung an den Hausverwalter (dieser wurde von dem Vermieter von A hierzu beauftragt) zurückgegeben. Der Hausverwalter erstellte ein Übergabeprotokoll und vermerkte, dass alles in einem einwandfreien Zustand sei.
Nachdem A ausgezogen war, zog sofort sein Nachmieter ein.

Vor zwei Wochen hat A schriftlich bei seinem ehemaligen Vermieter nachgefragt, was denn nun mit der Kaution sei. Eine Antwort (oder gar die Kaution) hat A bis heute nicht erhalten.
Die Kaution beträgt ca. 700 EUR.
Die Nebenkostenabrechnung für 2012 hat A bereits bezahlt, die für 2013 steht noch aus. In den letzten Jahren musste A jeweils ca. 120 EUR nachzahlen; für 2013 dürfte also eine Nachzahlung von ca. 60 EUR zu erwarten sein (A hat ja nur bis Juni in der Wohnung gelebt).
Soweit A weiss, darf sein Vermieter einen Teil der Kaution für die nächste Nebenkostenabrechnung einbehalten, aber doch nicht die gesamten 700 EUR, oder?

Wie lange sollte A denn noch auf eine Reaktion seines Vermieters warten?
Und was sollte A tun, wenn eine solche auch weiterhin ausbleibt?
Einen Anwalt würde A nur ungern einschalten (A ist noch Berufsanfänger und verfügt dementsprechend nur über ein geringes Gehalt…)

Mit freundlichen Grüßen

Hallo1

zuerst mal etwas am Rande .

Warum sind die Vorauszahlungen stets zu knapp ausgefallen ?
Man würde erwarten ,die Vorauszahlung wurde jedes Mal neu dem Istzustand angepasst.

Und wenn man von 120 € für 1 Jahr ausgeht,dann wird es bei Auszug Juni nicht nur um die Hälfte gehen.
Denn die kostenträchtigsten Heizmonate sind ja dabei !

Man darf bei ausstehender NK-Abrechnung Geld aus Kaution einbehalten, siehe die Ausführungen im Link . Angemessen können 3-4 Monatsabschläge sein.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…

MfG
duck313

Unterstellt, die mängelfreie Übergabe wurde unterschrieben, wäre die Kaution im wesentlichen beanspruchbar, da ohne Sicherungsbedürfnis Fälligkeit besteht :smile:.

Nur die erwartbare Nachzahlung aus BK-Abrechnung davon noch einbehaltbar.

G imager