Hallo,
bis vor Kurzem hat A in einer größeren Wohnanlage mit lauter kleinen 1-Zimmer-Wohnungen gelebt.
Ende Juni hat A seine Wohnung an den Hausverwalter (dieser wurde von dem Vermieter von A hierzu beauftragt) zurückgegeben. Der Hausverwalter erstellte ein Übergabeprotokoll und vermerkte, dass alles in einem einwandfreien Zustand sei.
Nachdem A ausgezogen war, zog sofort sein Nachmieter ein.
Vor zwei Wochen hat A schriftlich bei seinem ehemaligen Vermieter nachgefragt, was denn nun mit der Kaution sei. Eine Antwort (oder gar die Kaution) hat A bis heute nicht erhalten.
Die Kaution beträgt ca. 700 EUR.
Die Nebenkostenabrechnung für 2012 hat A bereits bezahlt, die für 2013 steht noch aus. In den letzten Jahren musste A jeweils ca. 120 EUR nachzahlen; für 2013 dürfte also eine Nachzahlung von ca. 60 EUR zu erwarten sein (A hat ja nur bis Juni in der Wohnung gelebt).
Soweit A weiss, darf sein Vermieter einen Teil der Kaution für die nächste Nebenkostenabrechnung einbehalten, aber doch nicht die gesamten 700 EUR, oder?
Wie lange sollte A denn noch auf eine Reaktion seines Vermieters warten?
Und was sollte A tun, wenn eine solche auch weiterhin ausbleibt?
Einen Anwalt würde A nur ungern einschalten (A ist noch Berufsanfänger und verfügt dementsprechend nur über ein geringes Gehalt…)
Mit freundlichen Grüßen