Ein Tier ist vor dem Gesetz keine Sache mehr.
Irgendwann mal soll es so geheißen haben.
Guten Abend liebe Leute,
ich habe gerade in Gesetzestexten gelesen (Grundgesetz, Tierschutzgesetz), habe aber nichts über diesen angeblichen Beschluß, der ja in irgendeinem Gesetz verankert worden sein muß, gefunden.
Es wäre für mich sehr hilfreich, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo genau diese Feststellung geschrieben steht.
Allerdings bringts mich leider doch nicht wirklich weiter. Man kann bei Tierärztepfusch kein Schmerzensgeld für ein Tier verlangen, auch wenn es sich nach böser Infektion der OP-Wunde infolge mangelnder Hygiene in einer Tierklinik drei Jahre durch verzögerte Rekonvaleszens durchgequält hat.
Leider !
Aber dennoch herzlichen Dank an Dich.
Liebe Grüße
Gabi
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