Hallo,das sind schwierige Fragen.Ich kann Ihnen als Fachmann für Heizungen nur mitteilen,daß die Normtemperaturen in Wohnräumen 20-22 in Fluren 15 und im Bad 24°C als Vorschrift in der DIN festgelegt sind.Wenn Sie jetzt bei einer relativ hohen Außentemperatur nur 15°C haben- wie schaut das dann erst bei Minusgraden im Winter aus.Die Heizleistungen sind meiner Ansicht nach nicht ausreichend und können als Mangel betrachtet werden.Wie die Sache rechtlich gehandelt werden muß,müssen Sie bei einem Rechtsberater erfragen.
Hallo , ich weis das es für gemieteten Wohnraum gewisse Heizmormen gibt , kennen tue ich diese auch nicht , am besten mal beim Mieterschutzbund nachfragen
Hallo zusammen,
ich lebe mit meiner Frau und meinem 10 Wochen alten Sohn in
einem angemieteten Einfamilienhaus. Das Haus beträgt eine
Wohnfläche von 120 m².Wir verfügen derzeit über zwei Heizvarianten: 1. Einen
Holzofen (Selbst gekauft) und 2.
Elekto-Marmorplatten-Heizungen in fast jedem Zimmer.Außer Acht gelassen, dass wir den Holzofen 1.400,00 € selbst
gekauft haben und dieser auch schön warm macht würde ich gerne
folgendes wissen:Wenn wir den Holzofen nicht anmachen, sondern dafür alle
Elekto-Marmorplatten-Heizungen im Haus auf ihre maximale
Kapazität stellen, erreichen wir so maximal eine
gleichbleibende Raumtemperatur von kalten 15 Grad!Anfügen möchte ich an dieser Stelle, dass wir das Heizsystem
bei Einzug im August nicht ausgiebig testen konnten!Meine Frage wäre somit, wenn die Heizvariante die mit dem
Mietvertrag dem Mieter zur Verfügung gestellt wurde keine
entsprechende Wärme liefert, ist dies ein Mangel den ich zur
Anzeige bringen kann? Bzw. müsste die Vermieterin den Mangel
beseitigen, wenn ja wie kann ich da am besten vorgehen?Über Eure Anworten wäre ich sehr dankbar
Markus W.
tut mir leid aber ich bin heizungsbauer und kein rechtsanwalt
Hallo
Das ist in diesem Fall ziemlich einfach,
Der aktuelle Gesetzestext lautet:
„Jeder Nutzer einer abgeschlossenen Wohneinheit muß die Möglichkeit haben, seine Raumtemparatur selbständig regeln zu können, um ein angenehmes Wohnklima zu schaffen. Die zu erreichenden Temperaturen liegen in Wohnräumen bei min. 20°C und in Bädern bei min 24°C.“
EnEV 2009
Sollten diese Temparaturen nicht zu erreichen sein, ist dies ein Mangel und die Miete ist nach dem aktuellen Mietschlüssel zu kürzen. In diesem Fall bis zu 100%. Wenn das Klima im Wohnraum nicht angenehm ist, zählt der Wohnraum als nicht nutzbar.
Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen.
MfG Oli
Hallo Markus,
Glückwunsch zum Stammhalter
Würde die Frage im Bereich „Recht“ ansiedeln, im Thema Heizung wirst Du meiner Meinung nach eher Techniker etc. finden die Dir helfen können wenn etwas defekt ist.
Grundsätzlich sind 15 Grad eine Frechheit, gerade mit einem Säugling ist das seitens des Vermieters unverantwortlich und ein klarer Mietmangel den ich mit Mietminderung quittieren würde.
Aber um hier sicher zu sein würde ich entweder hier im Bereich Recht rückfragen oder mich an den Mieterbund wenden…
viele Grüße!
Hi Markus !
Normal muss der Mieter bei Vermietung darüber informiert werden , das er selber für Wärme zusätzlich zu sorgen hätte !
War das nicht der Fall und nicht eindeutig feststellbar, müsste vom MIetvertrag zurückgetreten werden können !
RD