Wie warm muss es eigentlich in einem Wohnraum sein

Hallo zusammen,

ich lebe mit meiner Frau und meinem 10 Wochen alten Sohn in einem angemieteten Einfamilienhaus. Das Haus beträgt eine Wohnfläche von 120 m².

Wir verfügen derzeit über zwei Heizvarianten: 1. Einen Holzofen (Selbst gekauft) und 2. Elekto-Marmorplatten-Heizungen in fast jedem Zimmer.

Außer Acht gelassen, dass wir den Holzofen 1.400,00 € selbst gekauft haben und dieser auch schön warm macht würde ich gerne folgendes wissen:

Wenn wir den Holzofen nicht anmachen, sondern dafür alle Elekto-Marmorplatten-Heizungen im Haus auf ihre maximale Kapazität stellen, erreichen wir so maximal eine gleichbleibende Raumtemperatur von kalten 15 Grad!

Anfügen möchte ich an dieser Stelle, dass wir das Heizsystem bei Einzug im August nicht ausgiebig testen konnten!

Meine Frage wäre somit, wenn die Heizvariante die mit dem Mietvertrag dem Mieter zur Verfügung gestellt wurde keine entsprechende Wärme liefert, ist dies ein Mangel den ich zur Anzeige bringen kann? Bzw. müsste die Vermieterin den Mangel beseitigen, wenn ja wie kann ich da am besten vorgehen?

Über Eure Anworten wäre ich sehr dankbar

Markus W.

Das ist eher eine Sache für einen Anwalt ! Nicht für einen Handwerker.

HaLLO Herr W.,

Vorab gesagt, darf ich keine Rechtsberatung erteilen.

Allerdings kann und darf ich sagen dass Ihr system nicht gerade zufriedenstellend ist.

Temperatur: ungenügend

Nehme Sie doch Verbindung mit einem Mieterbund auf, oder einem Fachanwalt.

nG,
Haag

So wie ich das verstehe sind die Marmorheizplatten die Hauptheizung. Wenn diese nicht die Heizleistung bringen sind diese zu klein Dimensioniert worden. Hier kannst du einfach mal nachsehen welche Leistung auf der Platte steht. Du kannst auch die Heizleistung ungefähr selbst errechnen. Bei einem neu gebauten Haus mit Dämmung rechnet man pro/m² ca.75 Watt Heizleistung. Also 75 Watt x 120m² = 9000 Watt Heizleistung. Wenn die Marmorplatten diese Leistung nicht bringen würde ich mich bei einem Rechtsanwalt informieren. Bevor ich dann weitere Rechtliche Schritte vorneheme würde ich noch ein Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm das Ergebnis der Berechnung der Heizleistung mit der Gegenüberstellung der Eingebauten „Heizkörper“ vorlegen. Es kann nämlich sein das auch der Vermieter von der Firma die diese Heizkörper eingebaut hat nicht richtig beraten bzw. die Heizkörper nicht richtig berechnet wurden.

Ich hoffe ich konnt dir etwas helfen.

Ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden und mich beraten lassen.

Hallo

Als Allererstes würde ich die Bedienungsanleitung der geräte nochmal studieren und schauen, ob du auch alles so machst, wie es diese Anleitung vorsieht. Wenn keine vorhanden, den Vermieter darauf ansprechen. Sollte dir nämlich irgendein klitzekleiner fehler unterlaufen, wird die übrige Prozedure zur Farce.
Daraufhin den Vermnieter anrufen mit schriftlichem Anschreiben(Rückschein), ihm die Verhältnisse im Haus darstellen mit dem Hinweis, dass die Raumtemperatur von 20 Grad in Wohnräumen nicht erreicht wird. Der Holzofen ist in keinster Weise in diese Betrachtung mit einzubeziehen. Da die Temperaturen nicht unbedingt eine lange Bedenkzeit zulassen, würde ich ihm auch eine Frist von 1-2 Tagen geben, um Abhilfe zu schaffen. Eine Kürzung der Miete ist in jedem Fall zu mindestens 50 zulässig, da eine Wohnung ohne ausreichende Beheizung nicht bewohnbar ist.
Ich würde das Ganze auf persönlichem und gut gemeintem Kontakt versuchen, jedoch nicht ohne die schriftliche ausser Acht zu lassen. Ein Anschreiben kann dem Vermieter auch beim Besuch persönlich mit Zeugen übergeben werden.
Er muss dir Gerätschaften zur Verfügung stellen, die die beheizung sicher stellen. Die Kosten für die Energie musst jedoch du selber targen.

Viele grüsse

Christian

Lieben Dank Herr S,

in der Tat ist es so, das unser Mietshaus kaum und wenn ja, über eine sehrschlechte Dämmung verfügt!

Insgesamt haben Sie meine Frage richtig verstanden…

Im Moment haben wir hier folgende Umstände:

Für 120m² 5Stk. Heizplatten zu je 400 Watt - davon geht eine Heizplatte garnicht, und eine davon ist nochnicht einmal an das Heizstromnetz angeschlossen!

Ich bin darüber informiert, dass die Heizplatten vom Sohn des Vermieters eingebaut wurden, der im übrigen wohl Elektriker ist…

Ich werde wohl Ihrem Rat folgen müssen, und mich mit meiner Vermieterin, bzw. dann mit meinem Rechtschutz auseinander setzen.

MfG Markus W.

1 Like

Hi Markus,

Also die Heizung sollte natürlich auch bei minus 16 C noch ausreichend für Wärme sorgen. Diese Mamorheizungen würde ich nur in sogenannten Aktivhäuser einbauen, die so gut isoliert sind, dass schon fast Körperwärme ausreicht zum heizen, andernfalls sind diese Heizungen nur fürs Bad (kleiner geschlossener Raum) geeignet.

Der Vermieter muss eine Lösung finden, dass Sie nicht erfrieren. Da ich Beratungsfehler des Heizungsbauers tippe, sollte der Vermieter diesen auf die Zehn treten und nach Lösung suchen, die für Sie am Ende nicht teurer wird als normale Gas oder Öl Zentralheizung.

Versuchen Sie aber zuvor dies im guten zu regeln mit dem Tipp an den Heizungsbauer oder Architekten etc, als gleich eine Mietminderung zu verlangen. Lässt der Vermieter sich nicht darauf ein, dann kann man weitergehen …

Gruß Frank

Lieben Dank Christian,

Am Ende schreibst Du „Er muss dir Gerätschaften zur Verfügung stellen, die die beheizung sicher stellen. Die Kosten für die Energie musst jedoch du selber tragen.“

Dazu hätte ich noch eine Frage zur Wirtschaftlichkeit…

Gibt es evtl. eine gesetzliche Bestimmung aus der hervorgeht, in wieweit und welche Art von Heizsystemen ein Vermieter zur Verfügung stellen muss!?

Ich Frage nämlich aus dem Grund, weil wir alleine 120,oo € Amschlag für den Nachtheizstrom (Wie gesagt Nachtstrom) als Ablschlag bezahlen, und wir das ganze langsam aber sicher wie eine Farce vorkommt…

Wäre klasse wenn Du mir da noch einen Tipp hättest - Danke und liebe Grüße Markus

1 Like

Wenn das GEbäude nur schlecht isoliert ist können sie sogar 100 Watt/m² zur Heizlastberechnung heran ziehen.

lg

1 Like

Hallo Markus

Na da haben wir ja den ersten Ansatz :
Du bist aus guten Grunde nicht bereit, teuren Tagstrom zu investieren.Die geräte können über Nacht nicht soviel Strom speichern als dass sie nicht ohne Tagstrom auskommen, um die 20 Grad zu gewährleisten. Oder die Einstellung für die Nachtspeicherung stimmt nicht. Mit 120 Euro bist du aber noch gut bei Elektroheizung dran, teurer als mit Elektro kann man kaum heizen.

Viele Grüsse

Christian

1 Like

15 Grad sind natürlich zu wenig und eine Elektroheizung ist nicht „das gelbe vom EI“

Aber : unter welchen Bedingungen, zu welchem Preis und zu welcher Nutzung wurde denn das alles gemietet ?

Ich nehme mal an, dass der Holzofen vom Vermieter genehmigt wurde ! Warum denn ?

War dort vorher schon ein Ofen ?

Wo ist denn das Ganze ?

Hallo Markus,

freu - der Erste, welcher einen Namen hat.

Das ist natürlich eigentlich keine Frage für einen Handwerker, sondern für einen Anwalt.

Trotzdem kann ich dir insofern weiter helfen, dass soweit ich weiss eine minimale Raumtemperatur von 21°C von der Heizung konstant erreicht werden muss.

Hierzu gibt es einige Gerichtsurteile - einfach mal googeln.

Wenn die Heizung das jetz schon nicht erreicht, wie soll das erst bei minus 20°C werden??

Also auf jeden Fall Reklamieren - möglicherweise ist auch etwas defekt.

Gruß Klaus

Hab dir noch ein paar Links angefügt:

http://www.mieterbund.de/941.html

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/arti…

Gruß Klaus

Hallo,
unter beiden Adressen sind alle Fragen beantwortet.

http://www.pohritzsch.de/pohritzsch/wohnungen/heizen…
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung…

Freundliche Grüße

Hallo Markus,

da bin ich Deiner Meinung aber was Du da tun kannst kann ich leider nicht sagen.

Gruß Steffen

Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, daß in der Zeit zwischen 6.00 und 24.00 mindestens 20 Grad Zimmertemperatur erreicht werden können. Außerhalb dieser Zeit ist eine Absenkung auf 17-18 Grad möglich.

wie vorgehen? : zuerst einmal den Vermieter informieren über die 15 Grad und auffordern den Mangel bis zum … zu beseitigen.

P.S.: diese elektrisch beheizten Platten sind aber nicht Nachtspeicheröfen?

k.a.

Grüß Dich Roland,

erst nochmal ganz lieben Dank für Eure rege Beteiligung zu meiner Situation!!!

Nein, ich beziehe zwar über einen gesonderten Zähler den sogenannten Heizstrom, welcher bei Nacht günstiger ist, ist jedoch ziemlich unrelevant, da ich ja tagsüber genauso schauen muss das meine kleine Familie nicht fröstelt…

1 Like

einem angemieteten Einfamilienhaus. Das Haus beträgt eine
Wohnfläche von 120 m².

Wir verfügen derzeit über zwei Heizvarianten: 1. Einen
Holzofen (Selbst gekauft) und 2.
Elekto-Marmorplatten-Heizungen in fast jedem Zimmer.

Außer Acht gelassen, dass wir den Holzofen 1.400,00 € selbst
gekauft haben und dieser auch schön warm macht würde ich gerne
folgendes wissen:

Wenn wir den Holzofen nicht anmachen, sondern dafür alle
Elekto-Marmorplatten-Heizungen im Haus auf ihre maximale
Kapazität stellen, erreichen wir so maximal eine
gleichbleibende Raumtemperatur von kalten 15 Grad!

Anfügen möchte ich an dieser Stelle, dass wir das Heizsystem
bei Einzug im August nicht ausgiebig testen konnten!

Meine Frage wäre somit, wenn die Heizvariante die mit dem
Mietvertrag dem Mieter zur Verfügung gestellt wurde keine
entsprechende Wärme liefert, ist dies ein Mangel den ich zur
Anzeige bringen kann? Bzw. müsste die Vermieterin den Mangel
beseitigen, wenn ja wie kann ich da am besten vorgehen?

Über Eure Anworten wäre ich sehr dankbar

Dass die erreichbare Raumtemperatur eindeutig zu kalt ist, szeht ausser Frage.

Es muss eine Temperatur von mind. 20°C in den Wohnräumen erreichbar sein. In extremen Kältesituationen kann diese Temperatur u.U. auf 19°C sinken dürfen.

Zu den Messverfahren kann ich keine verbindlichen Angaben machen.

Dass Elektroheizungen ca. das 3-fache an Energiekosten verursachen wie Öl- oder Gasheizung -und selbst mit einem ggf. vorhandenen Nachtstromtarif noch doppelt so teuer sind- sollte man einfach wissen.
Damit ist eine Elektro-Heizung -egal wie „toll“ die sein mag- **immer** die teuerste Art zu heizen überhaupt.

Es darf -je nach Nutzung und Wärmedämmung- mit Jahresheizkosten von ca. 2000 bis 4000 EUR gerechnet werden.

Zur rechtlichen Bewertung kann -und darf- ich nichts beitragen.

Hallo,
das ist ein sehr starker Mangel. Schreiben sie dem Vermieter (schriftlich wegen Beweiskraft) dass er den Mangel abstellen muss. Reagiert er nicht zur Zufriedenheit (20 grad im Wohnraum) können sie die Miete um bis zu 50% kürzen.
Gruss