Wie wehrt man sich aber gegen die Zwangsverwaltung?

Für unsere Haus ist auf Antrag von Bank, das Zwangsversteigerungsverfahren bei Gericht eröffnet, wir haben Antrag auf Verschiebung (laut §30 ZVG) abgegeben. Da Gleichzeitig auch die Institutszwangsverwaltung hat sich bei uns gemeldet, möchten wir gerne wissen, wann und wie die Zwangsverwaltung beendet wird (siehe § 161 Absatz 4 und § 29 des Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsgesetzes) oder wie kann ich mich wären gegen dem Verwalter (er hat noch keine Unterlagen von uns hat noch nicht das Gebäude beschlagt). Bitte um Hilfe))
Danke in voraus, danke.

Der einfachste Weg ist es dem Gläubiger die ausstehende Summe zu zahlen bzw. mit ihm einen Tilgungsplan zu erarbeiten und sich auch daran zu halten.

vnA

Hallo,

  1. nützt es wenig, wenn man in mehreren Foren die Frage stellt;
  2. wäre für die Verschiebung § 30 ZVG die Bank zuständig bzw. müsste damit einverstanden sein, also müsste man sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen.
  3. dürften § 161 Abs. 4 und § 29 ff ja nicht zutreffen, denn dies wäre ja nur, wenn die Schuld befriedigt wurde oder Formfehler vorliegen oder der Gläubiger den Kostenvorschuß nicht bezahlt.

Es wäre angebracht, sich hier einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu nehmen, denn die unterschiedlichen Postings in mehreren Foren hilft ja überhaupt nichts, insbesondere schon dann nicht, wenn man die entsprechenden §§ inhaltlich nicht versteht, also Termin beim RA,
lG

Anwalt habe ich schon angeschaltet, danke:smile:))