Einspruch und Widerspruch einlegen ist mir bekannt, aber wenn das auch keinen Erfolg verspricht, was kann man dann machen?
Der Fall ist: Meine Mutter bezieht eine äußerst geringe Rente, kann sich schlecht fortbewegen, benötigt Arzneimittel, die sie zum größten Teil selber kaufen muß. Alle Anträge auf irgendwelche Zuschüsse wurden bislang knallhart abgewiesen (mein Einkommen wurde auch berücksichtigt, aber das ist auch nicht gerade hoch), auch die Badehilfe wurde ihr wieder gestrichen. Kennt jemand eine Adresse an die man sich wenden kann, evtl. Petitionsausschuß?
tachauch,
mit welcher Art von Behörde fetzt Du Dich?
Einspruch und Widerspruch einlegen ist mir bekannt, aber wenn
das auch keinen Erfolg verspricht, was kann man dann machen?
Falls es um eine Pflegestufe geht, bringt Widerspruch sehr wohl in 80% der Fälle Erfolg: Die Pflegekassen sind Pleite und angehalten im Zweifelsfall erstmal abzulehnen, aber die Richter entscheiden zumeist FÜR den Pflegebedürftigen
Der Fall ist: Meine Mutter bezieht eine äußerst geringe Rente,
kann sich schlecht fortbewegen, benötigt Arzneimittel, die sie
zum größten Teil selber kaufen muß.
Medikamentenliste per pc von der Apotheke führen lassen; wenn sie über einen bestimmten Fix-betrag kommt, wird sie befreit. Den Betrag kannst bei der Krankenkasse Deiner Mutter in Erfahrung bringen.
a) Krankenkasse, können Rentner/innen mit sehr geringen Einkommen nicht komplett befreit werden oder wird da evtl. das Einkommen von Verwandten mit angerechnet wie es beim Wohngeld der Fall ist?
b) Sozialamt, alle Anträge auf irgendwelche finanzielle Unterstützungen bzw. Erleichterungen (Behindertenausweis) werden immer wieder stur abgelehnt. Unter anderem wegen meinem Einkommen.
Anscheinend müsste ich erst auf einen Teil meines Gehaltes verzichten, damit meine Mutter Unterstützung erhält.
Gruß
Roland
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a) Krankenkasse, können Rentner/innen mit sehr geringen
Einkommen nicht komplett befreit werden oder wird da evtl. das
Einkommen von Verwandten mit angerechnet wie es beim Wohngeld
der Fall ist?
KOMPLETT befreit werden, soweit ich informiert bin, nur chronisch Kranke und Menschen mit einem Einkommen auf Sozialhilfeniveau
b) Sozialamt, alle Anträge auf irgendwelche finanzielle
Unterstützungen bzw. Erleichterungen (Behindertenausweis)
werden immer wieder stur abgelehnt. Unter anderem wegen meinem
Einkommen.
Hm, hat Deine Mutter schon mal den Grad Ihrer Behinderung über die Amtsärzte des Versorgungsamts feststellen lassen? Das Sozialamt hat mit Behinderungen bzw. den Ausweisen dafür eigentlich nix zu tun.
Was finanzielle Hilfe vom Sozialamt angeht, wirds schwierig, wenn Ihr noch zusammenwohnt, weil dann Euer Einkommen in der Tat zusammengenommen wird. Wenn Du nicht dort gemeldet bist, kann Deine Mutter u.U. Heiz-+ Stromkostenzuschüsse, bzw. Wohngeld erhalten, wenn die Wohnung nicht zu groß ist.
Aber dies alles unter Vorbehalt, weil sich das Sozialamt einen Proporzanteil von Verwandten ersten Grades zurückholen kann, bei Sozialhilfsbedürftigkeit.
Wie hoch dieser Proporzanteil ist, kann ich leider nicht beantworten.
Bis die Tage, lass Dich nicht fertig machen!!
Bis denn
Michael
Woher hast du deun Wissen ??
Hallo Midas,
woher weist du dass die Pflegekassen angehalten sind erstmal alle
Anträge abzulehnen und erst nach Gerichtsentscheid ihre Meinung ändern???
Dem ist nicht so - eher ist das Gegenteil der Fall.
Es stimmt schon dass viele Fälle vom MDK abgelehnt werden weil die
Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, dies liegt aber in
80% aller Fälle an der „falschen“ Antragsstellung bzw. Vorbereitung.
Wir als Pflegekasse beraten unsere Versicherten intensiv bei der
Widerspruchsbegründung und vermeiden so für beinde eiten langwierige
Streitverfahren. Ich persönlich mach das nun schon 10 Jahre als
quasi „letzte Instanz“.
Definitiv gibt es keine Anweisungen wie du sie beschrieben hast.
Hallo Roland,
als Krankenkassenmitarbeiter kann ich dir dazu folgendes sagen.
Eine vollständige Befreiung gibt es nicht mehr.
Deine Mutter muss lt. Gesetzgeber 2% ihres Jahreseinkommens als
Eigenbeteiligung für die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen
aufbringen. Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung vermindert sich
die Eigenbelastung auf 1%.
Dein Einkommen wird dabei nicht berücksichtigt !!
Selbst gekaufte Arzneimittel zählen nicht dazu - es stellt sich hier die Frage warum deine Mutter Arzneimittel selbst kaufen „muss“.
In der Regel ist es so, dass der behandelnde Arzt im Rahmen der
Behandlung medizinisch notwendige (diese Bezeichnung ist sehr wichtig) Arzneimittel verordnen muss, die auch von der Kasse bezahlt
werden - tut er das nicht, muss er nach dem Grund seines Tuns befragt
werden.
Verordnet er dagegen Arzneimittel unter dem Motto empfehlenswert oder
ratsam, dann sind diese eben nicht notwendig und er darf sie nicht
zu Lasten der Kasse verordnen - das muss er einer Patientin aber
bereits im Vorfeld der Verordnung entsprechend erklären.
woher weist du dass die Pflegekassen angehalten sind erstmal
alle
Anträge abzulehnen und erst nach Gerichtsentscheid ihre
Meinung ändern???
Sie sind sicherlich nicht formal dazu angehalten, da dies ja gesetzwidrig wäre. Aber wenn 80% der Ablehnungen bei Widerspruch von den Sozialgerichten aufgehoben werden (lt. Monitor), spricht das doch eine eindeutige Sprache, findest Du nicht?!
Dem ist nicht so - eher ist das Gegenteil der Fall.
Es stimmt schon dass viele Fälle vom MDK abgelehnt werden weil
die
Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, dies liegt aber in
80% aller Fälle an der „falschen“ Antragsstellung bzw.
Vorbereitung.
Zur „falschen“ Antragstellung kann ich nur bemerken, dass ältere Mitbürger (Eure Haupt-Klientel) schlichtweg kaum in der Lage sind, die „Formular-Prüfung“ zu bestehen, d.h., es ohne fremde Hilfe auszufüllen. SO bleiben schonmal die Alleinstehenden WIRKLICH Kranken auf der Strecke!
Im weiteren gibts keine „Vorbereitung“ Entweder man ist krank, oder ist es nicht, oder?
Wir als Pflegekasse beraten unsere Versicherten intensiv bei
der
Widerspruchsbegründung und vermeiden so für beinde eiten
langwierige
Streitverfahren. Ich persönlich mach das nun schon 10 Jahre
als
quasi „letzte Instanz“.
SCHÖN! Auch beim MDK mag es solche und andere geben; wenn Du zu den Engagierten zählst um so besser.
Ich hatte über Verwandtschaft bereits 3mal das Vergnügen mit dem MDK und hatte das Gefühl abgefertigt zu werden von unvorbereiteten TÜV-Prüfern!
Nichts für ungut, vermutlich liegt auch viel an Eurem Regelwerk…
Gruss
Michael
Hallo Midas,
vielleicht noch eine Info -
Der MDK berät uns und entscheidet nicht, in der Praxis kann es
da schon vorkommen dass die Pflegekasse anders entscheidet als
der MDK berät (urteilt) - zugegeben, das passiert sehr, sehr selten,
aber es passiert.
In der Praxis ist es auch so, das nicht die Betroffenen selbst
den Antrag stellen sondern es immer Dritte (Sohn,Tochter, Vormund
usw.) sind, die die Antragsstellung vornehmen.
Nichts gegen Organisationen wie VDK, Rotes Kreuz, Caritas usw.,
die wirklich wichtig sind und auch unbedingt sein müssen, aber
wer sich im Vorfeld nur bei denen erkundigt was zu beachten und zu
bedenken ist, dies aber nicht bei der Pflegekasse tut, der ist
schlecht beraten.
Noch etwas, auch wenn das jetzt etwas schulmeisterlich klingt,
nicht die Krankheit ist entscheidend, sondern der Hilfebedarf bzw.
der Pflegebedarf.
Sie sind sicherlich nicht formal dazu angehalten, da dies ja
gesetzwidrig wäre. Aber wenn 80% der Ablehnungen bei
Widerspruch von den Sozialgerichten aufgehoben werden (lt.
Monitor), spricht das doch eine eindeutige Sprache, findest Du
nicht?!
Ach, hat sich mal wieder ein Magazin wie „Monitor“ darüber Gedanken gemacht? Das ist ja fast wie der Artikel „Jeder 10te Rentenbescheid ist falsch“. Leider weiß ich die Zeitschrift nicht mehr.
Nur mal zur Info: Solche Storys werden meist von einer Interessensgruppe abgefasst. Wunderts dich, dass hier dann nur ein einseitiges Bild rauskommt?