Wie wehrt man sich gegen ein unrechtmäßigen Titel?

Hallo

Wie kann sich meine Bekannte gegen einen Titel (vollstreckungstitel) wehren da er unrechtmäßig zustande gekommen ist.

Der Gläubiger hat den Titel unter dem Vorwand erwirkt das meine Bekannte bei Ihm Mietsschulden hätte.Da der Gläubiger und meine Bekannte sich gar nicht kennen und nie etwas angemietet hat war Sie überrascht als Sie davon erfahren hat.

Er beruft sich angeblich darauf das meine Bekanntin ein Mietszahlung mit einem Scheck vorgenommen hat(da es ja kein Kontakt gab,kein Mietsvertrag oder ähnliches).Diesen Scheck(ca.800DM) hat meine Bekanntin einem Mitarbeiter Ihrer Firma gegeben (Als Abrechnung)der wiederum damit sein anteilige Mietzahlung vorgenommen hat.

Sie hat sich bei der Zustellung des Mahnbescheids schon garnicht mehr in Deutschland aufgehalten , da Sie ins Ausland gezogen ist und erst jetzt wieder zurück kam(nach 3 Jahren).

Da dies für mich ein Betrug ist wollte ich mal eure Meinung dazu hören.

Mfg

Hitman

Hallo Hitman,

ich kann die Sache so nicht so ganz glauben.

Wenn die gute Frau einen unbekannten Aufenthaltsort im Ausland hatte, kann Ihr der Mahnbescheid auch nicht zugestellt worden sein.

Gruß Ivo

Hallo,
ich würde die Sache mal in das Forum für Mietrecht setzen, dort sitzt u. a. Günther vom Mieterverein.

Wenn man Dein Anliegen richtig versteht, stand der Kollege deiner Bekannten bei dem Vermieter in Mietschuld. ? ´Wenn das so richtig ist,
meine ich, das der Vermieter seinem Mieter wegen dem Geld weiter hinter her laufen muss, nicht der Bekannten. Schließlich hatte die kein Mietverhältnis mit dem Vermieter. Selbst wenn sie den Scheck ausgestellt hat, so ist sie noch lange kein Bürge für die Mietschulden des Kollegen. Da könnte ja z. B. jede Bank jeden hinterherlaufen und Ansprüche stellen, der einem anderen aus der Patsche helfen möchte. So geht das sicherlich nicht.
dex

Hi Ivo,
bis ein Mahnbescheid zugestellt wird bzw. bis man überhaupt nen Titel zugesprochen bekommt, kann schon einige Zeit vergehen. Es kann sehr wohl sein, das der Mahnbescheid trotzdem an die letzte Adresse in Deutschland zugesandt wurde und dieser dann zurückkommt mit dem Vermerk, unbekannt verzogen oder verzogen. Kann sein, das sie abreiste, während die Sache mit dem Titel bzw. Mahnbescheid in Bearbeitung war.

Moien!

Die Sache hat derzeit erstmal rein gar nichts mit Mietrecht zu tun - der Titel ist in der Welt und bei Vollstreckung interessiert kein … ob dieser berechtigt ist!

Es gibt Möglichkeiten sich auch bei Titeln zumindest zwischenzeitlich vor unberechtigten Pfändungen zu wehren - allerdings ist die Sache so heikel, daß ich unverzüglich zum Anwalt rennen würde und nicht hier auf Tips hören…

Gruß
Bernd

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Das ist eine Frage des Zustellrechtes, die genau im Einzelfall analysiert werden muss. Ich würde empfehlen, sofort einen Anwalt aufzusuchen und mit ihm die Angelegenheit zu besprechen und das wirklich sofort!

Gruß
Tom

Ich würde die Sache auch einem Anwalt übergeben. Natürlich kann das Betrug sein (sog. Prozessbetrug). Aber jetzt auf eigene Faust sich mit rechtlichen Schritten auseinandersetzen in einer offenbar komplizierten Sache… nee nee, ab zum Anwalt! :smile:

Levay