Wie wehrt man sich gegen ungerechtfertigte Anzeige

Folgende Situation

A Verkauft bei eBay einen Artikel. Eingestellt ab 1 Euro plus 5 Euro Versand.
B Kauft den Artikel und möchte die Versandkosten nicht zahlen (waren in der Auktion natürlich angegeben) und „fragt“ ob der Artikel nicht per Warensendung für 1,50 versand werden könne.
A weist B darauf hin, dass die Warensendung alleine 1,65 Porto kosten würde und fragt ob B sich darauf einlassen würde.
Weiter fragt A ob B den Text der Auktion vor Gebotsabgabe den gelesen habe.
Es folgt ein interessanter Mailverkehr der hier wahrscheinlich nicht relevant ist.
Schlussendlich schreibt B folgende Mail über das eBay Beschwerdesystem:

"Ich weiß zwar nicht, wo Sie die Zeit für diesen Blödsinn hier herholen aber ich 
werde auf Ihre Mails nicht mehr reagieren! Ich werde wie gesagt einen EUR 
überweisen und den Rest können Sie gerne einklagen. Unabhängig davon werde ich
ihr FA bitten Sie zu überprüfen. Dem ebay Sicherheitsdienst habe ich Sie bereits 
gemeldet. Und da Sie so viel Zeit haben schreibe ich vorsichtshalber auch mal 
Ihre ansässige ArGE an!"

Klar ist, das B sauer ist auf A und dort wohl nie wieder was kaufen wird.
Davon abgesehen würde mich jetzt interessieren, ob es möglich ist B für die angekündigten Denunziationen zur Rechenschaft zu ziehen.
Ich gehe hier mal voraus, dass objektiv keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und aus den Angeboten von A auch keine versteckte gewerbliche Tätigkeit erkennbar sind (bis zu 20 Angebote aus unterschiedlichsten Bereichen online, alle ab 1 Euro = Entrümpelungsaktion).
Eine Meldung an die „ansässige ArGE“ unterstellt, dass A wohl Harz4 Empfänger sein soll, woher B das auch immer wissen will.

Für mich sieht das nach einer Racheaktion aus, weil B sich von A auf den Schlips getreten fühlt bzw. sauer ist, die jedoch nichts mit dem eigentlichen Vorgang, der Abwicklung einer ebayauktion zu tun hat.

Vielen Dank für Eure Sicht der Dinge und Eure Anregungen

Wenn ich ehrlich bin, habe ich Deine konkrete Frage nicht gefunden, ausser evtl. in der Überschrift.

Schlussendlich schreibt B folgende Mail über das eBay
Beschwerdesystem:

„Ich weiß zwar nicht, wo Sie die Zeit für diesen Blödsinn hier
herholen aber ich
werde auf Ihre Mails nicht mehr reagieren! Ich werde wie
gesagt einen EUR
überweisen und den Rest können Sie gerne einklagen. Unabhängig
davon werde ich
ihr FA bitten Sie zu überprüfen. Dem ebay Sicherheitsdienst
habe ich Sie bereits
gemeldet. Und da Sie so viel Zeit haben schreibe ich
vorsichtshalber auch mal
Ihre ansässige ArGE an!“

Bis hier droht der B immer nur, sonst nichts. Oder liegt die Anzeige schon vor?

Wenn gar nichts vorliegt, warum soll man sich jetzt Gedanken um die ungelegten Eier machen?

Vielen Dank für Eure Sicht der Dinge und Eure Anregungen

Bitte

Hallo,

Wenn gar nichts vorliegt, warum soll man sich jetzt Gedanken
um die ungelegten Eier machen?

Weil das hier keine Rechtsberatung ist, sondern ein Forum, das sich ausschliesslich um ungelegte Eier kümmert…?! :wink:

LG, Der Kater

Hallo!

Genau so isses. Ergänzend noch: Solange der Verkäufer nicht seine 6 Euro hat, muss er den Artikel auch nicht versenden. Ich würde ihn auf jeden Fall auf Zahlung verklagen, aber gut, mir macht das auch Spaß und ich verdiene sogar ein bisschen Geld damit. Aber das Lehrgeld, welches er alleine für die Zivilklage zu zahlen hätte, dürfte ihn auch sonst ruhig stellen.

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Hallo,

Wenn gar nichts vorliegt, warum soll man sich jetzt Gedanken
um die ungelegten Eier machen?

Weil das hier keine Rechtsberatung ist, sondern ein Forum, das
sich ausschliesslich um ungelegte Eier kümmert…?! :wink:

Mag ja sein, aber die rechzliche Situation ist im geschilderten Fall nun mal so, dass kein Handlungsbedarf besteht.

Wenn ich ehrlich bin, habe ich Deine konkrete Frage nicht
gefunden, ausser evtl. in der Überschrift.

Korrekt, die Frage meinte ich: Wie wehrt man sich gegen ungerechtfertigte Anzeigen

Schlussendlich schreibt B folgende Mail über das eBay
Beschwerdesystem:

„Ich weiß zwar nicht, wo Sie die Zeit für diesen Blödsinn hier
herholen aber ich
werde auf Ihre Mails nicht mehr reagieren! Ich werde wie
gesagt einen EUR
überweisen und den Rest können Sie gerne einklagen. Unabhängig
davon werde ich
ihr FA bitten Sie zu überprüfen. Dem ebay Sicherheitsdienst
habe ich Sie bereits
gemeldet. Und da Sie so viel Zeit haben schreibe ich
vorsichtshalber auch mal
Ihre ansässige ArGE an!“

Bis hier droht der B immer nur, sonst nichts. Oder liegt die
Anzeige schon vor?

Das ist (noch) nicht bekannt.

Wenn gar nichts vorliegt, warum soll man sich jetzt Gedanken
um die ungelegten Eier machen?

Wegen der möglichen Folgen. Je nach dem bei wem B überall „Anzeigen“ oder „Informationen“ hinschickt, kann das unangenehm werden.
Stell dir vor A wird wirklich irgendwann mal was mit der ArGe zu tun haben, dann gitbs da schon eine Akte mit dem Namen und irgendwas negativem.
Oder das FA schaut sich das mal an und fragt bei der Gelegenheit irgendwo was an. Dort weiß man dann, das das FA Interesse hat -> Spekulationen und Gerüchte.
Es ist nun mal leider so, dass wenn jemand Dreck wirft, irgendwo immer was hängen bleibt, egal ob es der Dreck von A oder von B war.

Daher wäre interessant, ob und wenn ja wie A sich wehren kann.

Vielen Dank für Eure Sicht der Dinge und Eure Anregungen

Bitte

Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, dass das so funktioniert.
B möchte ja den Kaufpreis bezahlen, den Artikel aber gar nicht zugesandt haben.

"werde ich Ihnen den einen EUR
überweisen und auf die Zusendung des Manikürset verzichten")

Daher dürfte eine solche zivile Klage wohl nicht sehr viel Erfolg haben, oder?
Davon abgesehen, wenn B den Artikel bezahlt, geht das Eigentum ja über. Sie verzichtet aber auf Zusendung. Was folgt daraus?
Geht das Eigentum wieder auf A über (er darf es also wieder Verkaufen oder wegwerfen) oder muss A die Ware für B bereithalten. Wenn letzteres, kann A dann von B Geld dafür verlangen? Wie lange muss der Artikel aufbewahrt werden?

Hallo,
das Eigentum geht nicht beim Zahlen des Kaufpreises über. Weiterhin hat der Käufer die Kosten schon vorher gekannt und er wußte, das er mehr als 1 Euro zahlen muss. Daher muss man dem Fabbi recht geben, in einem solchen Fall sollte man die Person verklagen.
gruß

Hallo,
das Eigentum geht nicht beim Zahlen des Kaufpreises über.

Wann geht das Eigentum denn über?

Weiterhin hat der Käufer die Kosten schon vorher gekannt und
er wußte, das er mehr als 1 Euro zahlen muss. Daher muss man
dem Fabbi recht geben, in einem solchen Fall sollte man die
Person verklagen.

Weißt Du, wie viel so was kostet, wenn es schief gehen sollte?

gruß

Vielen Dank

151KG

Huhu!

„werde ich Ihnen den einen EUR
überweisen und auf die Zusendung des Manikürset
verzichten“)

Okay, das hast Du jetzt neu dazu erfunden, das war aus dem Ursprungsfall nicht ersichtlich. Damit hat B den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt.

Daher dürfte eine solche zivile Klage wohl nicht sehr viel
Erfolg haben, oder?

Wenn der Käufer ohne Rechtsgrund den Rücktritt erklärt, dann kann entweder der Verkäufer sich darauf einlassen, behält den Artikel (und den Euro als Schadensersatz) und es ist alles gut, oder er besteht darauf, dass der Vertrag eingehalten wird. Stell Dir vor, eines schönen Abends kämen alle Kunden eines Bäckers in dessen Laden, knallten ihm ihre vollen Brötchentüten auf die Theke und erklärten den Rücktritt vom Kaufvertrag. Wäre der Bäcker dann froh, dass er seine Brötchen wieder hätte?

Davon abgesehen, wenn B den Artikel bezahlt, geht das Eigentum
ja über.

Argh, wo hast Du denn das gelesen? Das Eigentum geht mit Einigung und Übergabe über, der Kaufvertrag begründet nur die Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer das Eigentum zu verschaffen.

Sie verzichtet aber auf Zusendung. Was folgt daraus?

Sie ist im Annahmeverzug und hat das Risiko der Verschlechterung oder des Untergangs der Kaufsache zu tragen, wie Juristen so schön zu sagen pflegen. Auf Deutsch: Wenn das Ding kaputt oder verloren geht, ist das Ihr Problem.

Geht das Eigentum wieder auf A über (er darf es also wieder
Verkaufen oder wegwerfen) oder muss A die Ware für B
bereithalten.

Wie gesagt: Solange A den Gegenstand im Besitz hat, ist A auch Eigentümer.

Wenn letzteres, kann A dann von B Geld dafür
verlangen?

Ja.

Wie lange muss der Artikel aufbewahrt werden?

Bis B ihn endlich nimmt.

Wobei…

(und den Euro als Schadensersatz)

… er darauf wiederum keinen Anspruch hätte, denn er kann den Artikel ja wieder verkaufen und hätte somit keinen Schaden.

Doch!

… er darauf wiederum keinen Anspruch hätte, denn er kann den Artikel ja wieder verkaufen und hätte somit keinen Schaden.

Doch, denn A muss die Gebühren der Online-Auktion tragen.
Ebenso muss A zusätzliche Zeit aufwenden, um den Artikel erneut zum VK anzubieten.

1€ ist da schon sehr knapp gerechnet: Meine Zeit für das Erstellen einer neuen Auktion wäre wohl mehr als 1€ wert.

Nein!
Huhu!

Doch, denn A muss die Gebühren der Online-Auktion tragen.

Nicht bei beiderseits erklärtem Rücktritt.

1€ ist da schon sehr knapp gerechnet: Meine Zeit für
das Erstellen einer neuen Auktion wäre wohl mehr als 1€ wert.

Ich kenne das Argument, dass die eigene Zeit ja ach so kostbar ist, vorzugsweise von Leuten, die ohne Anwalt klagen, drei Tage an einem Schriftsatz sitzen und dann 120 Euro pro Stunde gegen den Gegner festgesetzt haben wollen.

Ich möchte mich aber lieber darauf beschränken, darzustellen, was auch gerichtlich durchsetzbar wäre, also: Null Euro.

Korrekt, die Frage meinte ich: Wie wehrt man sich gegen
ungerechtfertigte Anzeigen

Dann habe ich es ja richtig gesehen. :wink:

Bis hier droht der B immer nur, sonst nichts. Oder liegt die
Anzeige schon vor?

Das ist (noch) nicht bekannt.

Da wird auch nichts kommen, erst mal laut los krakelen und Staub machen mehr nicht. Auch mich hatte es mal erwischt. „Jeden morgen steht ein neuer Spinner auf“ war noch das harmloseste.

Wenn gar nichts vorliegt, warum soll man sich jetzt Gedanken
um die ungelegten Eier machen?

Wegen der möglichen Folgen. Je nach dem bei wem B überall
„Anzeigen“ oder „Informationen“ hinschickt, kann das
unangenehm werden.

Dann sollte A sich mal überlegen, ob er bei Ebay richtig ist, denn solche Menschen trifft man überall (leider).

Stell dir vor A wird wirklich irgendwann mal was mit der ArGe
zu tun haben, dann gitbs da schon eine Akte mit dem Namen und
irgendwas negativem.
Oder das FA schaut sich das mal an und fragt bei der
Gelegenheit irgendwo was an. Dort weiß man dann, das das FA
Interesse hat -> Spekulationen und Gerüchte.

Ich denke, dass sich A keine Gedanken machen muss, denn:

  • was interessiert es die Arge, ob sich A (der bei der Arge unbekannt ist) ein paar Sachen bei Ebay vertickt?? Könnten denn irgendwelche Rechtsverstöße vorliegen???
  • was interessiert es das FA, ob A „privat“ für ein paar Euronen bei Ebay etwas verkauft?? Könnten denn Steuerhinterziehungen begangen worden sein???

Auch in ein paar Jahren, falls A etwas mit der Arge zu tun haben sollte, wird dieses Schreiben nicht mehr ins Gewicht fallen. Ich denke, dass wandert ungesehen in die Ablage rund.

Es ist nun mal leider so, dass wenn jemand Dreck wirft,
irgendwo immer was hängen bleibt, egal ob es der Dreck von A
oder von B war.

Wenn A sich so viele Gedanken macht, über irgendwelche Eventualitäten, sollte er sich aus dem Leben zurückziehen. Denn dann müsste er sich ja auch über alle seine Handlungen (beruflich, privat etc.) so weit Gedanken machen, was denn passieren könnte, wenn er dieses oder jenes macht oder nicht macht. Aus meiner Sicht grenzt dieses schon an Paranoia. (Entschuldigung, wenn es Dich trifft)

Daher wäre interessant, ob und wenn ja wie A sich wehren kann.

Wogegen denn, es ist doch nichts gewesen?! Soll A sich bei der Polizei und Arge und dem FA melden, dass dort eventuell von B ein Anzeige/Schreiben eintrudeln könnte?? Ich denke mit so einem Verhalten würde A sich dort lächerlich machen.

Dieses sollte A dem B überlassen, der wegen einem oder waren es drei Euro(?) so einen Terz macht.

A sollte das Leben geniessen (es ist kurz genug) und den Dingen seinen Lauf lassen!

Vielen Dank für Eure Sicht der Dinge und Eure Anregungen

Bitte

Das Eigentum geht bei der Übergabe über.
Guckst du
http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html

was das kostet, keine Ahnung aber vielleicht kann da auch der Fabbi glänzen :wink:
gruss

Hallo,

solcherart Drohungen sollten einen einfach kalt lassen. Wer so etwas wirklich vorhat, der droht nicht, sondern macht es.
Aber ich frage mich vor allem, was wir denn der „Anzeiger“ erreichen?
Sowas würde ich einfach aussitzen, einen Handlungsbedarf sehe ich jetzt noch nicht. Und wenn derjenige meint, mich wirklich in irgendeiner Weise wahrheitswidrig denunzieren zu müssen, so würde ich kurz und knackig zubeissen, will sagen es kommt meinerseits ohne vorherige Drohung ein Strafantrag wegen Verleumdung, Beleidigung oder übler Nachrede.

Gruss

Iru

Danke

Mhh, die Sache mit dem Zurückbeissen ist so ne Sache.
Eine Anzeige wegen Verleumdung usw. würde voraussetzten, dass das in der Öffentlichkeit passiert.
Oder irre ich da?