Folgende Situation
A Verkauft bei eBay einen Artikel. Eingestellt ab 1 Euro plus 5 Euro Versand.
B Kauft den Artikel und möchte die Versandkosten nicht zahlen (waren in der Auktion natürlich angegeben) und „fragt“ ob der Artikel nicht per Warensendung für 1,50 versand werden könne.
A weist B darauf hin, dass die Warensendung alleine 1,65 Porto kosten würde und fragt ob B sich darauf einlassen würde.
Weiter fragt A ob B den Text der Auktion vor Gebotsabgabe den gelesen habe.
Es folgt ein interessanter Mailverkehr der hier wahrscheinlich nicht relevant ist.
Schlussendlich schreibt B folgende Mail über das eBay Beschwerdesystem:
"Ich weiß zwar nicht, wo Sie die Zeit für diesen Blödsinn hier herholen aber ich
werde auf Ihre Mails nicht mehr reagieren! Ich werde wie gesagt einen EUR
überweisen und den Rest können Sie gerne einklagen. Unabhängig davon werde ich
ihr FA bitten Sie zu überprüfen. Dem ebay Sicherheitsdienst habe ich Sie bereits
gemeldet. Und da Sie so viel Zeit haben schreibe ich vorsichtshalber auch mal
Ihre ansässige ArGE an!"
Klar ist, das B sauer ist auf A und dort wohl nie wieder was kaufen wird.
Davon abgesehen würde mich jetzt interessieren, ob es möglich ist B für die angekündigten Denunziationen zur Rechenschaft zu ziehen.
Ich gehe hier mal voraus, dass objektiv keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und aus den Angeboten von A auch keine versteckte gewerbliche Tätigkeit erkennbar sind (bis zu 20 Angebote aus unterschiedlichsten Bereichen online, alle ab 1 Euro = Entrümpelungsaktion).
Eine Meldung an die „ansässige ArGE“ unterstellt, dass A wohl Harz4 Empfänger sein soll, woher B das auch immer wissen will.
Für mich sieht das nach einer Racheaktion aus, weil B sich von A auf den Schlips getreten fühlt bzw. sauer ist, die jedoch nichts mit dem eigentlichen Vorgang, der Abwicklung einer ebayauktion zu tun hat.
Vielen Dank für Eure Sicht der Dinge und Eure Anregungen
