Wie weit darf ARGE schnüffeln?

Hallo liebe Wissende,

ich habe wie immer mal eine Frage:

Wenn eine Person Alg II anfordern möchte: Wie weit zurück darf die ARGE überprüfen?

Wenn die Person seit ein paar Monaten Alg II bekommt: Ist es zulässig, dass die ARGE Angaben von 3 Jahren zuvor haben möchte???

Gruß Skull

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Wenn die Person seit ein paar Monaten Alg II bekommt: Ist es zulässig, dass die ARGE Angaben von 3 Jahren zuvor haben möchte???

Ob es generell zulässig ist oder nur in bestimmten Fällen, das weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass man nicht in den letzten paar Jahren vor Bezug von solchen Grundsicherungsgeldern sehr große Summen verschenkt haben darf bzw. dass man die dann zurückverlangen muss. Vermutlich dürfen die sich das schon darlegen lassen, dass sowas nicht passiert ist.

Ich antworte nur, weil bis jetzt noch kein anderer geantwortet hat. Das sollte nur ein Anhaltspunkt sein, worum es bei dieser Überprüfung gehen könnte.

Ich würde dann allerdings annehmen, dass diese Überprüfung nicht nach ein paar Monaten Bezug stattfinden sollte, sondern vor dem ersten Bezug. Ansonsten nur bei konkretem Verdacht.

Es kommt aber wohl auch nicht ganz selten vor, dass Sachbearbeiter sich völlig sinnlos Hunderte von Belegen vorzeigen lassen. Ob das eine Schikane sein soll oder der Versuch, den Antragsteller in die Defensive zu drängen, indem er zum Beispiel gar nicht mehr diese ganzen Belege hat, und dann lieber auf den Antrag verzichtet, das weiß ich auch nicht.

Ach so: Also, man ist als Privatperson jedenfalls nicht verpflichtet, sämtliche Belege von den letzten drei Jahren immer aufzubewahren, das weiß ich genau.

Viele Grüße
Simsy

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo,

der Antragsteller sollte mit den diversen Begriffen wie z. B. Kontoauszüge, ARGE, schnüffeln, Schikanen und was seine Fantasie sonst noch her gibt, Mr. Google bemühen.

Es gibt einige recht aufschlussreiche Urteile, wo die Gerichte der manchmal grenzenlosen Schnüffelei durchaus knallharte Grenzen setzen.

Eine schöne Urteilssammlung hat http://www.tacheles-sozialhilfe.de (etwas versteckt auf der Seite).
Mir ist dort auf die Schnelle http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.p… über den Weg gelaufen.

In Urteilen – auch wenn sie mal nicht so gut ausgehen – findet man meist die „Gedankengänge“ der Richter und weitere Urteile, die man sich dann auch anhand des Aktenzeichens ergoogeln kann bzw. oft auch auf der HP des urteilenden Gerichtes finden.

Gruß
Ingrid

[MOD] Vollzitat entfernt

MOD: auch den ersten Link klickbar gemacht