Wie weit darf die Polizei eigentlich gehen?

Hallo.

Nehmen wir Folgendes an:

Jemand steht mit seinem Auto an einem schönen Sonntagmorgen, an einer durchaus befahrenen Straße, irgendwo am Waldrand. Weil er mal allein sein möchte, oder was weiß ich, weshalb, jedenfalls steht er da, raucht sich eine und hat weiter nichts Böses im Sinn.

Kommt ein Polizeiauto, besetzt mit Polizistin und Polizist vorbei.
Hält an und verlangt den Führerschein. Der Polizist, nicht das Auto.
Führerschein wird gezeigt, anschließend auch der Personalausweis, weil das Foto im Führerschein schon so alt ist.

„Warum man da stehe“, wird gefragt. Naja, nur so.
Das Auto wird genauestens begutachtet, ist aber, zumindestens dem Augenschein nach in Ordnung. Die Polizistin erkundigt sich inzwischen „wahrscheinlich“ bei der Leitzentrale. Offenbar liegt nichts vor.
Ob man mal den Kofferraum öffnen würde. Na klar. Anschließend darf man dann noch blasen, obwohl NICHTS auf Alkoholgenuss hindeutet.

Dauer der Störung, mindestens eine halbe Stunde, Laune verhagelt, Verhältnis zur Polizei wieder ein wenig negativer.

Ein anderer fiktiver Fall:

Ein Mensch holt sich am Abend an der Tanke drei Flaschen Bier, die er, mangels Tasche in der Hand in sein Auto trägt.
Jemand sieht ihn, denkt sich den schwankenden Gang dazu und ruft die Polizei.

Der Mensch ist schon wieder zu Hause, als es plötzlich Sturm klingelt.
Vor der Tür stehen 7 (in Worten sieben) Polizeibeamte, nur zwei in Uniform und verlangen Einlass. Direkt verwunderlich, dass sie die Pistole nicht gezogen haben. Furchtbar peinliche Situation vor den Nachbarn.

mfg.

Hallo,
zum ersten Fall: da das Parken außerhalb geschl. Ortschaften auf der Straße nicht erlaubt ist, hat die Polizei das Recht, den Fahrer zu kontrollieren.
Dies kann durchaus in einer etwas genaueren Prufung enden - das ist Ermessenssache.

zum zweiten: warum die da mit 7 Leuten auftauchen weiss ich nicht, aber da eine Anzeige mit Verdacht einer Straftat vorliegt, muss die Polzei ermittel.

Gruß
HaWeThie

Hi,

zum ersten Fall: da das Parken außerhalb geschl. Ortschaften
auf der Straße nicht erlaubt ist,

wo steht denn das? Ich kenne nur ein Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften auf Vorfahrtsstraßen, aber nicht generell…

Gruß Stefan

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zum ersten Fall: da das Parken außerhalb geschl. Ortschaften
auf der Straße nicht erlaubt ist, hat die Polizei das Recht,
den Fahrer zu kontrollieren.

Hallo,

sollte es nicht heißen, parken auf einer Vorfahrtsstraße (agO) ist nicht erlaubt, und wenn ich den Text lese denke ich er war neben, nicht auf der Straße.

Trotzdem können sie kontrollieren.

Dies kann durchaus in einer etwas genaueren Prufung enden -
das ist Ermessenssache.

Das ist ja die Krux.

zum zweiten: warum die da mit 7 Leuten auftauchen weiss ich
nicht, aber da eine Anzeige mit Verdacht einer Straftat
vorliegt, muss die Polzei ermittel.

Ermitteln ja, aber wenn sie der vermeindlichen Schnapsdrossel gegenüberstehen, besteht kein Grund das die Herren die Wohnung betreten. Man sollte sich hüten ungebetenen Besuch in die Wohnung zu lassen. Zumal hier noch die Frage ist, gab es eine richterliche Anordnung, oder wurde mal wieder das beliebte Gefahr in Verzuge strapaziert, weil angeblich kein Richter Dienst hatte.

Gruß

Nostra

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Hallo,

… und wenn ich den Text lese denke ich er war
neben, nicht auf der Straße.

Was ja womöglich eine Ordnungswidrigkeit nach §2 StVO wäre.
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Cu Rene

Hallo.

zum ersten Fall: da das Parken außerhalb geschl. Ortschaften
auf der Straße nicht erlaubt ist, hat die Polizei das Recht,
den Fahrer zu kontrollieren.
Dies kann durchaus in einer etwas genaueren Prufung enden -
das ist Ermessenssache.

Glaubst du im Ernst, dass der Polizist im vorliegenden fiktiven Fall. nicht jede Möglichkeit zur Ausstellung einer Verwarnung genutzt hätte.
Für mich ist eigentlich gerade die Tatsache interessant, dass das Auto deutlich neben der Straße stand und somit, zumindest momentan, gar nicht am Straßenverkehr teil nahm.

Ermessensfrage ist natürlich richtig, die Krux ist nur, dass man eigentlich kaum Möglichkeiten hat, dieses Ermessen zu hinterfragen.

zum zweiten: warum die da mit 7 Leuten auftauchen weiss ich
nicht, aber da eine Anzeige mit Verdacht einer Straftat
vorliegt, muss die Polzei ermittel.

Ja, klar. Das muss sie auch bei Diebstahl usw. da werden aber kaum gleich sieben Beamte mit zwei Fahrzeugen auftauchen.

mfg.

dein zitat beschreibt die fahrbahn, nicht die straße, oder irre ich mich da?

Hallo,

Kommt ein Polizeiauto, besetzt mit Polizistin und Polizist vorbei.

Hält an und verlangt den Führerschein. Der Polizist, nicht das Auto.
Führerschein wird gezeigt, anschließend auch der Personalausweis, weil das Foto im Führerschein schon so alt ist.

um solch einen Fall beurteilen zu können, sollte man die Gesamtumstände kennen, u.A. auch, was der Kontrolle vorangegangen ist. Es kann durchaus sein, dass z.B. im Nachbarort ein Banküberfall oder eine andere Straftat stattgefunden hat und es Hinweise auf ein gleichartiges Fahrzeug gibt…oder aber, dass in der Nähe eine Observation stattfindet und man wissen will, was denn das Fahrzeug dort macht, vielleicht observiert er die Observierenden („Backtailing“)… oder aber dass der Ort als Drogenumschlagplatz bekannt ist…oder …oder.

Es sind natürlich nur Beispiele, mit den ich aufzeigen will, dass man die Gründe für eine Kontrolle als Betroffener oder Außenstehender oft nicht erkennt, obwohl sie durchaus für den Polizeibeamten vorliegen (und auch dem Betroffenen schlüssig sind, wenn man sie ihm in allen Einzelheiten darlegt).

Anschließend darf man dann noch blasen, obwohl NICHTS auf Alkoholgenuss hindeutet.

Na ja, das wird oft gemacht, auch wenn nichts auch Alkohol hindeutet. es ist ein Vorschlag und wenn man in das Röhrchen pustet ist es eine Freiwilligkeitsentscheidung. Allerdings wäre das in dem geschilderten fall sinnlos, denn auch bei positivem Ergebnis - der Fahrer fährt nicht und das ist für eine Straftat zwingend erforderlich. Man kann noch so besoffen hinter dem Steuer sitzen, solange man nicht fährt, ist alles ok.

Der Mensch ist schon wieder zu Hause, als es plötzlich Sturm klingelt.
Vor der Tür stehen 7 (in Worten sieben) Polizeibeamte, nur zwei in Uniform und verlangen Einlass.

Es lag der Verdacht einer Straftat vor, dem man nachgehen musste. Dass die Beamten also tätig werden mussten, ist nicht abzustreiten. Welcher Personalaufwand dort betrieben wurde, hängt von der Lagebeurteilung des Polizeiführers ab. Es kann deshalb berechtigt sein, mehrere Beamte loszuschicken (wenn derjenige als gewaltbereit bekannt ist), es kann allerdings auch überzogen sein, derart viel Beamte einzusetzen.
Auch hier gibt es keine abschließende Bewertung, denn man weiss nicht, was dahinter steckt.
Die DGL sind jedenfalls nicht wild darauf, jede Menge Beamte wegen eines simplen Alkoholdeliktes loszuschicken; die chronisch unterbesetzten Dienststellen sind froh, wenn sie das Tagesgeschäft ohne größere Probleme hinter sich bringen können.

Wenn man aber grundsätzlich nicht mit Maßnahmen der Polizei einverstanden ist, so kann man immer noch Widerspruch oder Beschwerde gegen die Maßnahme einlegen.

Gruss

Iru

Hi!

Ein Mensch holt sich am Abend an der Tanke drei Flaschen Bier,
die er, mangels Tasche in der Hand in sein Auto trägt.

Vor der Tür stehen 7 (in Worten sieben) Polizeibeamte, nur
zwei in Uniform und verlangen Einlass.

Das erinnert mich irgendwie an den „Rauch-Haus-Song“ von Ton Steine Scherben: „Denn 10 leere Flaschen Wein können schnell 10 Mollies sein“ :wink:

Grüße,
Tomh

Hallo Iru.

Wenn man aber grundsätzlich nicht mit Maßnahmen der Polizei
einverstanden ist, so kann man immer noch Widerspruch oder
Beschwerde gegen die Maßnahme einlegen.

Nun ja, kann man…
Ich denke aber, wenn man beabsichtigt, die nächsten Jahre am gleichen Ort wohnen zu bleiben, macht man das besser nicht.

mfg

Hallo,

Nun ja, kann man…
Ich denke aber, wenn man beabsichtigt, die nächsten Jahre am gleichen Ort wohnen zu bleiben, macht man das besser nicht.

eine weitverbreitete, aber dennoch falsche Denkweise.

Gruss

Iru

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Hallo!

Wieso denn? Erstens hat man ein Recht dazu und zweitens sag ich jetzt mal ganz praktisch: Behörden, Richter und alle die mit sowas zu tun haben, sind es durchaus bis zu einem gewissen Grad gewöhnt, dass ihre Entscheidungen bzw. Akte von jemandem angefochten werden.

Für viele, die damit nichts zu tun haben, erscheinen Rechtsmittel, rechtliche Verfahren etc. als etwas ganz Besonderes und Einzigartiges. Es gibt aber dort genauso wie überall anders ganz normale Routine, die niemanden groß aufregt, und im Normalfall gehört so ein Rechtsbehelf da dazu.

Gruß
Tom

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Moin!

Nehmen wir Folgendes an:

Jemand steht mit seinem Auto an einem schönen Sonntagmorgen,
an einer durchaus befahrenen Straße, irgendwo am Waldrand.
Weil er mal allein sein möchte, oder was weiß ich, weshalb,
jedenfalls steht er da, raucht sich eine und hat weiter nichts
Böses im Sinn.

Wer weiss, wer weiss…? …:wink:

Kommt ein Polizeiauto, besetzt mit Polizistin und Polizist
vorbei.
Hält an und verlangt den Führerschein. Der Polizist, nicht das
Auto.
Führerschein wird gezeigt, anschließend auch der
Personalausweis, weil das Foto im Führerschein schon so alt
ist.

„Warum man da stehe“, wird gefragt. Naja, nur so.
Das Auto wird genauestens begutachtet, ist aber, zumindestens
dem Augenschein nach in Ordnung. Die Polizistin erkundigt sich
inzwischen „wahrscheinlich“ bei der Leitzentrale. Offenbar
liegt nichts vor.
Ob man mal den Kofferraum öffnen würde. Na klar. Anschließend
darf man dann noch blasen, obwohl NICHTS auf Alkoholgenuss
hindeutet.

Dauer der Störung, mindestens eine halbe Stunde, Laune
verhagelt, Verhältnis zur Polizei wieder ein wenig negativer.

War das in Bayern?

Naja, letzten Endes war den Polizisten vermutlich langweilig oder der Betreffende / sein Auto sahen nicht Deutsch-Michel-konform aus.

Was soll´s?
Nett bleiben und mitmachen, sonst dauert´s umso länger.
Vielleicht erwischen sie auf die Weise ja ein paar Neonazis…

Ein anderer fiktiver Fall:

Ein Mensch holt sich am Abend an der Tanke drei Flaschen Bier,
die er, mangels Tasche in der Hand in sein Auto trägt.
Jemand sieht ihn, denkt sich den schwankenden Gang dazu und
ruft die Polizei.

Der Mensch ist schon wieder zu Hause, als es plötzlich Sturm
klingelt.
Vor der Tür stehen 7 (in Worten sieben) Polizeibeamte, nur
zwei in Uniform und verlangen Einlass. Direkt verwunderlich,
dass sie die Pistole nicht gezogen haben. Furchtbar peinliche
Situation vor den Nachbarn.

Sollte so etwas wirklich vorkommen, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde i.V.m. einer Anfrage an das Parlament des betreffenden Bundeslandes bzgl. de roffenbar zu großen budgets für die Polizei ganz witzig…

Über eigenartige Polizeiaktionen wundert man sich mittlerweile auch in Deutschland nicht mehr. Der Staat muss sich ja zunehmend gegen seine Bürger wehren.

M.

SCNR/OT: Tatort Gutfleischstraße

Über eigenartige Polizeiaktionen wundert man sich mittlerweile
auch in Deutschland nicht mehr. Der Staat muss sich ja
zunehmend gegen seine Bürger wehren.

http://hpd.de/node/12316

Und da sind sich ClubDeutscherUnternehmer und SubventionierungProletenDeutschlands einig. Oder hat da jemand die Sozialistengesetze und Berufsverbote der Helmut-Regierung vergessen?

Gruß

Stefan

Hallo,

Sollte so etwas wirklich vorkommen, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde i.V.m. einer Anfrage an das Parlament des betreffenden Bundeslandes bzgl. der offenbar zu großen budgets für die Polizei ganz witzig…

witzig sicherlich nicht, sondern ganz einfach sinnlos. Wenn man mit polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden ist, dann sollte man sich auch rechtlich einwandfrei dagegen wehren und nicht mit so einem von dir beschriebenen Pillepalle… der bringt nämlich nix.

Über eigenartige Polizeiaktionen wundert man sich mittlerweile auch in Deutschland nicht mehr. Der Staat muss sich ja zunehmend gegen seine Bürger wehren.

Du weisst offenbar nicht, was ein Rechtsstaat ist, denn dann würdest du anders reden. Ich empfehle dir, dich mal mit Polizeien - auch verschiedener europäischer Länder - auseinander zu setzen bzw. dich durch sie anhalten und kontrollieren zu lassen. Du wirst die deutsche Polizei danach ob ihrer rechtsstaatlichen Haltung achten.
Alleine dein o.a. Tipp zeigt doch, dass du an die Sinnhaftigkeit von Beschwerden glaubst, also musst du doch von einer Kontrollfunktion innerhalb der Polizei überzeugt sein. Alleine die Möglichkeit der Beschwerde ist doch etwas, das in den meisten Ländern gar nicht existiert.

Iru

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Ob und wie die Polizei (oder sonst. Behörde) eine OWi ahndet, ist auch Ermessenssache (§ 47 I OWiG).
Ermessensentscheidungen können nur auf Ermessensfehler überprüft werden.

Zum zweiten: ich sachte doch - warum die mit 7 Mann da auftauchten weiss ich nicht - vielleicht waren die gerade in der Nähe…
Oder es war eine Ausbildungssache…
oder oder oder oder

Gruß
HaWeThie