nehmen wir an ein Fitnessstudio hat in seinem AGB stehen das es unteranderem Videocameras hat, in den Männlichen Umkleidekabinen !
Nun die Frage ist dies so rechtens kann man soweit gehen ?
Als Grund wird genannt, Sicherheitsgründe !
Könnt A, z.B. als Inhaber von einem Sonnenstudio diese Maßnahme auch ergreifen ?
Oder ein Bademeister, in seinem Schwimmbad, in den Umkleidekabinen ?
Natürlich aus Sicherheitsgründen.
Nun die Frage ist dies so rechtens kann man soweit gehen ?
Sicher. Irgendwo gibt es wohl auch ein Bordell, bei dem die Dienste nichts (oder fast nichts, quasi nur eine Schutzgebühr) kosten, die ganze Angelegenheit aber ins Internet gestellt wird.
Sicher. Irgendwo gibt es wohl auch ein Bordell, bei dem die
Dienste nichts (oder fast nichts, quasi nur eine Schutzgebühr)
kosten, die ganze Angelegenheit aber ins Internet gestellt
wird.
Grüße,
Anwar
aha, da ist aber die Aufnahme des Sexes und ins Internet stellen eine Art Bezahlung, übrigens in Tschechien !
Hier zahlt man aber nicht das man sich in der Umkleidekabine filmen lässt sondern das man dort Trainieren kann, seine Fitness.
Also wenn du sagst das es geht dann darf A das auch in einem Sonnenstudion wo die Leute sich nackt auf die Bank hinlegen ?
Oder in einem Kaufhaus auf den Kundentoiletten.
aha, da ist aber die Aufnahme des Sexes und ins Internet
stellen eine Art Bezahlung, übrigens in Tschechien !
Aha. Wie gesagt, ich hatte davon mehr beiläufig gehört, wirklich interessiert hat es mich nicht.
Hier zahlt man aber nicht das man sich in der Umkleidekabine
filmen lässt sondern das man dort Trainieren kann, seine
Fitness.
Also wenn du sagst das es geht dann darf A das auch in einem
Sonnenstudion wo die Leute sich nackt auf die Bank hinlegen ?
Oder in einem Kaufhaus auf den Kundentoiletten.
Also, in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, man darf in einen Vertrag reinschreiben was man will. Die einzige Sache, die einem da ins Gehege kommen kann ist die Sittenwidrigkeit. Das sehe ich hier höchstens bei den Kundentoiletten als Möglichkeit, wobei man da sagen muss, ob die Nutzung der Kundentoilette ein Vertrag ist, dürfte auch schon strittig sein - Eine Willenserklärung seitens des Kaufhaus kann man jedenfalls nicht auf den ersten Blick erkennen.
nehmen wir an ein Fitnessstudio hat in seinem AGB stehen das
es unteranderem Videocameras hat, in den Männlichen
Umkleidekabinen !
Hi,
ich sehe es das privat wie folgt:
Wenn ich schon vorher darauf hingewiesen werde, kann ich mir überlegen, ob ich in so ein Studio überhaupt gehen möchte.
Wenn keine Aufzeichnungen gemacht werden, sollte dagegen keine Einwände bestehen. Vielleicht gibt es ja wirklich negative Erfahrungen des Btreibers und die Kamera qwird deshalb wirklich nur zur Überwachung eingesetzt.
Mögliche Gründe: Übergriffe auf oder von homosexuellen Sportlern.
Bei Überwachung der Monitore könnte in diesem Fall Hilfe herbeieilen.
Ich sehe es so, wie in Parkhäusern.
Wenn jedoch die Monitore nicht überwacht werden oder von Studiobenutzern eingesehen werden könnten, würde ich nicht mehr von Prävention ausgehen.
Wie gesagt: Es liegt an jedem selbst in wieweit er bereit ist, eine Überwachung zu akzeptieren.
OT zu dem „Bordell“:
Im TV wurden Berichte darüber gebracht. Die „Teilnehmer“ werden vorher ausdrücklich hingewiesen, dass Aufnahmen gemacht werden und dass diese vermarktet werden.
Sie „zahlen“ sozusagen mit den Aufnahmen für die „Dienste“.