Wie weit darf ein Aprilscherz gehen?

Hallo

Mich würde mal interessieren, ob „April-Scherze“ von der Rechtslage ausgeschlossen sind?
Ich habe mal vor ein paar Jahren auf einer Website eines kleineren Freizeitparkes gesehen, das dort stand das am 1. April der Besuch im Freizeitpark keinen Eintritt kostet.
Ich bin nicht hingefahren um zu schauen ob es stimmt, weil ich mir dachte, das es sicher ein Aprilscherz sein würde.

Allerdings konnte ich mir vorstellen, das es - wenn es denn ein April-Scherz gewesen war - es für viele Familien sehr ärgerlich gewesen sein dürfte, wenn sie da mit der ganzen Familien plötzlich vor einem großen „April April“-Schild gestanden hätten und möglicherweise noch das Eintrittsgeld hätten zahlen müssen, weil sich die Kinder natürlich drauf freuten…

Daher würde mich mal interessieren, in wie weit solche Aprilscherze erlaubt sind.
Wie gesagt, ich weiß nicht, obs ein Scherz war und die Sache kommt vermutlich auch nicht wieder, aber würde mich mal grundsätzlich interessieren, wenn man mal ähnliche Angebote sieht :smile:
Vielen Dank

Gruß
Andreas

guter scherz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/118.html

aufklärungspflicht des erklärenden nach § 242 bgb, wenn er erkennt, dass der empfänger die erklärung als ernst gemeint ansieht. tut er dies nicht, kann er sich nicht auf § 118 bgb berufen.