Wie weit darf man gehen mit Kritik bei Bewertungen

Beispiel:

Man schreibt als unzufriedener Auftragnehmer:

  1. Der Kunde xxx yyy hatte nicht das Geld, um die geleistete Arbeit zu bezahlen und versucht nachzuverhandeln. Andere Betriebe hatten schon ähnliche Erfahrungen mit Ihm.
    ODER

  2. Der Kunde xxx yyy war nicht in der Lage zu zahlen - er mekkert deshalb und will mindern. Er ist hier dafür bekannt dass er nörgelt.
    ODER

  3. Der Kunde ist zahlungsunwillig, man kann nur abraten seine Aufträge anzunehmen. Er fand in der Vergangenheit bei anderen Auftraggeber immer etwas, um den Preis erheblich zu mindern er macht das offenbar immer.

  4. Dieser Kunde xxx yyy ist zahlungsunwillig und offenbar auch nicht zahlungsfähig und will den Preis um 70% kürzen. Er ist dafür bekannt.

Welche dieser Bewertungen könnte problematisch sein, wenn man die eintragen würde - und warum -

Wo läge das Risiko für den Auftragnehmer, wenn er andere vor diesem Abkocher warnen würde, durch eine dieser Eintragungen in einer Bewertung.

Kann der überhaupt etwas gegen solche Einträge tun ?
es gibt da § 193 StGB Wahrnehmung berechtigter Interessen

wenn nämlich der Absender oder der Empfänger ein solches Interesse hat.

Wüste ich gern.

Beispiel:

Zum Beispiel könnte man grüßen.

Man schreibt als unzufriedener Auftragnehmer:

Wohin schreibt man das? Wer kann das dann lesen?
An dieWand auf einer Toilette ist das unschädlich.

Egal wie tief der Schmerz sitzt, man sollte sich im Klaren darüber sein, was man im Falle einer Klage wirklich beweisen kann.

Was man beweisen kann, kann man auch sagen/schreiben. Ob es tatsächlich immer hilfreich ist, bleibt offen.

Wüste ich gern.

Ich lieber Oase.

Hallo,

ich würde jede dieser „Bewertungen“ ablehnen, denn jede enhält eine Unterstellung, deren Wahrheitsgehalt der Bewerter u.U. beweisen muss.

Der Kunde xxx yyy hatte nicht das Geld,

vielleicht hatte er einen (auch subjektiven) Grund nicht zu zahlen.

Der Kunde xxx yyy war nicht in der Lage zu zahlen

hat er das gesagt oder vermutet das der Bewerter?

Der Kunde ist zahlungsunwillig,

hat er das gesagt oder vermutet das der Bewerter?

Alles in allem, mit solcherart Bewertung gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit Probleme, wenn man Pech hat auch gerichtliche.
Hat denn der Auftragnehmer schon einmal überlegt, rechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen (Mahnbeschied oder so)?

Gruss

Iru