Wie weit gehen die Rechte eines Lehrers?

Zum Beispiel: Dürfen Lehrer persönliche Gegenstände eines Schülers (während des Unterrichts oder der Schulzeit aus verschiedenen Gründen abgenommen) behalten und diese nur an die Erziehungsberechtigten ausgeben - auch wenn diese aufgrund eines Telefonanrufes, einer E-mail, eines Briefes etc. mitteilen, dass sie die Sachen persönlich nicht abholen können und/oder möchten? Ich höre und lese immer wieder von solchen Fällen und bin jetzt neugierig geworden. Was ist Hausrecht oder Schulrecht? Wo fängt es an? Wo hört es auf? LG - Biggi

Ein Lehrer darf Gegenstände abnehmen, wenn sie den Schulbetrieb/Unterricht stören oder aus anderen Gründen unerlaubt sind oder ihr Gebrauch unerlaubt ist (z.B. Handys, Spielzeug, Waffen etc.). Natürlich besteht auch die Pflicht zur Rückgabe, vor allem, wenn es sich um Dinge von Wert handelt. Der Lehrer kann die Rückgabe nur an die Eltern fordern. Ist diesen aber nicht möglich zu kommen, so können die Eltern natürlich auch mit dem Lehrer eine andere Form der Rückgabe vereinbaren.

Die Abholung durch die Eltern wird i. d. R. mit einem eingehenden Gespräch der Schulleitung einhergehen. Über eine Frist, innerhalb derer ein Gegenstand tatsächlich wieder zurückzugeben ist, ist mir (in NRW) nichts bekannt.

HTH
G imager

  1. Schulrecht ist Länderrecht.
  2. Näheres wird in der Schulordnung der einzelnen Schule geregelt.
  3. Ja, in den Schulen (Hessen), die ich kenne, wird das genauso gehandhabt.

Sangoma