hey!
ich hätt ma wieder ne frage! (diesma ist es, obwohl mein nick evtl. was anderes vermuten lässt, sogar wirklich eine theoretische frage. ich neheme keine drogen
)
die frage ist: wie weit schützt das briefgeheimnis?
angenommen ich würde gerne marihuana in meiner wohnung aufbewahren wollen, hab jedoch angst erwischt zu werden. also komm ich auf die geniale idee das zeug in einen breifumschlag zu stopfen und den namen eines freundes als absender draufzuschreiben, und meinen als empfänger.
ich meine ich hätte mal gehört, dass das briefgeheimnis solange die privatsfähre schützt, solange der brief nicht von mit selbst gelesen wurde. wenn der umschlag erstmal offen ist hatte ich ja zeit das gelesene zu vernichten und erlöscht somit.
-> heißt ich würde die „tüte“ bis zum „verzehr“ zulassen.
im zweifelsfall könnte der freund, der natürlich informiert ist, aussagen dass er den brief an mich geschrieben hat.
schützt das BG auch dann noch, wenn in einem röntgenbild erkennbar ist, dass sich da noch was anderes drin befindet als papier?
ist das durchleuchten von ungelesenen briefen überhaupt erlaubt?
gillt das BG in gleichen ausmaßen auf der straße, wie in der wohnung?
bin auf interessante antworten gespannt 
mfg TE
hey!
ich hätt ma wieder ne frage! (diesma ist es, obwohl mein nick
evtl. was anderes vermuten lässt, sogar wirklich eine
theoretische frage. ich neheme keine drogen
)
die frage ist: wie weit schützt das briefgeheimnis?
angenommen ich würde gerne marihuana in meiner wohnung
aufbewahren wollen, hab jedoch angst erwischt zu werden. also
komm ich auf die geniale idee das zeug in einen breifumschlag
zu stopfen und den namen eines freundes als absender
draufzuschreiben, und meinen als empfänger.
ich meine ich hätte mal gehört, dass das briefgeheimnis
solange die privatsfähre schützt, solange der brief nicht von
mit selbst gelesen wurde. wenn der umschlag erstmal offen ist
hatte ich ja zeit das gelesene zu vernichten und erlöscht
somit.
-> heißt ich würde die „tüte“ bis zum „verzehr“ zulassen.
im zweifelsfall könnte der freund, der natürlich informiert
ist, aussagen dass er den brief an mich geschrieben hat.
schützt das BG auch dann noch, wenn in einem röntgenbild
erkennbar ist, dass sich da noch was anderes drin befindet als
papier?
ist das durchleuchten von ungelesenen briefen überhaupt
erlaubt?
gillt das BG in gleichen ausmaßen auf der straße, wie in der
wohnung?
Hallo
Das Briefgeheimnis ist tatsächlich ein hohes Gut. Erst einmal darf weder Polizei noch Staatsanwalt ungeöffnete Briefe öffnen oder lesen. Sie können jedoch beschlagnahmt werden und wenn ein Gericht die Öffnung anordnet auch geöffnet werden. Passiert dies nicht müssen sie ungeöffnet zurückgegeben werden.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, z.B. Gefahr im Verzug, dann dürfen auch Briefe geöffnet werden. Dies kann allerdings später gerichtlich überprüft werden.
Gruss vonsales
naja gefahr im verzug wär es wohl nie.
welche bedingungen müssen denn erfüllt sein, damit ein gericht die öffnung eines umschlags gestattet?
und ist das durchleuchten schon vor dem öffnen erlaubt? es könnte schließlich der grund zur öffnung sein
Hallo,
das Briefgeheimnis ist tatsächlich unverletzlich aber nicht uneinschränkbar. Wann aber ist ein Brief ein Brief (i.S. d. Art. 10 GG)? Nicht jede Tüte, die wie ein Brief aussieht (aussehen könnte) ist einer. Ein Brief ist es, wenn er der Post zur Beförderung übergeben wurde - also zwischen Absender und Empfänger (im Gewahrsam der Post siehe § 99 StPO-Postbeschlagnahme). Ist er richtig angekommen und geöffnet, ist es aus mit dem Briefgeheimnis (also auch kein § 202 StGB), dann ist es nur noch ein Stück beschriebenes Papier. Und das ist nicht mehr durch § 202 StGB geschützt. Die Durchsuchung dieser Papiere ist durchaus unter den Einschränkungen des § 110 StPO möglich.
Also nichts mit dem Verstecken von BTM im verschlossenem Umschlag und sich hinter dem Briefgeheimnis verschanzen.
Gruss
Iru
Hallo TE
wenn ein Polizeihund die Drogen in dem „Brief“ erschnüffelt und anschlägt, dann wird auch der Richter die Öffnung anordnen.
Gruß Michael
na gut
und wenn der brief bei einer personenkontrolle entdeckt wird, bei der sonst keine drogen gefunden werden und weder ich noch der freund jemals mit drogen auffällig waren?
bei normalen personen kontrollen haben die ja keine hunde. angenommen man befindet sich nicht in unmittelbarer nähe zur grenze zu den niederlanden
so eine antwort wollte ich 
)? Nicht jede Tüte, die wie ein Brief aussieht (aussehen könnte) ist
einer. Ein Brief ist es, wenn er der Post zur Beförderung übergeben
wurde - also zwischen Absender und Empfänger
interssanter aspekt. aber was hat das mit der post zu tun. gilt das nicht für jedes transport unternehmen? hauptsache ich kann glaubhaft machen, dass der freund mir den brief nicht in die hand gedrückt hat?
Also nichts mit dem Verstecken von BTM im verschlossenem Umschlag
und sich hinter dem Briefgeheimnis verschanzen.
keine sorge hatte ich nicht vor
ist wie gesagt rein theoretisch 
außerdem ist das doppelt blöd: beide freunde haben dann nämlich ein riesen problem, sie sind schließlich beide an der weitergabe von rauschgift beteilig 
und wenn der brief bei einer personenkontrolle entdeckt wird, bei der sonst keine drogen gefunden werden und weder ich noch der freund jemals mit drogen auffällig waren?
Bei einer einfachen Personenkontrolle werden sicherlich keine Briefe aufgefunden. Es muss also eine Durchsuchung stattfinden - und da muss schon etwas vorliegen, damit diese durchgeführt wird. Und wenn dann ein Brief gefunden wird, dann hat der gute Chancen, auch durchsucht zu werden (vor allem, wenn man ihn abtastet und irgendwelche anderen Sachen als nur Papier spürt). Nebenher hat Cannabis einen recht starken Eigengeruch und ein Schnuppern an dem Brief kann durchaus sinnvoll sein. Sollte ein Dokument durchsucht werden und liegt keine Anordnung nach § 110 StPO vor, so ist die Mitnahme des Dokumentes zum Zweck der Durchsuchung zulässig.
Übrigens werden Briefe - wenn sie aus dem Ausland kommen - auch durch die Zollverwaltung kontrolliert und ggf. geöffnet.
Gruss
Iru
auch cannabis-krümel kann man in kunstofffolie einwickeln
darum dann einen schön dicken brief und niemand sieht dem von außen noch was an. 
warum werden bei personen kontrollen nie briefe gefunden?
und was ist wenn der freund von mir einen brief bekommt (noch offen) sich in den niederlanden gras kauft, den brief verschließt, und mit ihm in der tasche im zug über die grenze fährt?
darf der zoll auch diesen brief durchsuchen? kann ja sein dass er nen tages ausflug gemacht hat und einfach keine zeit hatte ihn zu lesen…
darf der zoll auch diesen brief durchsuchen? kann ja sein dass
er nen tages ausflug gemacht hat und einfach keine zeit hatte
ihn zu lesen…
Ja, er darf das.
Aber mal ehrlich…meinst du, dass deine Idee sooo neu ist? Das sind Sachen, da haben sich die erfahrenen Kollegen schon längst die Schuhe dran abgelaufen, so alt sind die und so wenig sorgen die für Verwirrung.
Probier’s doch einfach mal… fahr mal mit einem verschlossenem Brief mit Cannabis von NL nach D (und kläre uns dann auf, wie schön es in der JVA war).
Gruss
Iru
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hey hey
jetzt wollen wir mal nicht von der theorie wegkommen 