Wie weit geht das Beichtgeheimnis?

Hallo zusammen!

Ich habe im Fernsehen kürzlich ein Bericht über einen Mann gesehen, der möglicherweise zu Unrecht seit 17 Jahren wegen Mordes im Gefängnis sitzt. In einem Dorf wurden zwei Morde nach dem selben Muster begangen. Der Täter des zweiten Mordes konnte nie ermittelt werden. Zum Zeitpunkt des zweiten Mordes saß der Mann, der des ersten Mordes verdächtigt worden war, bereits in Haft, konnte also zumindest den zweiten Mord nicht begangen haben. Über den Fall als solches will ich jetzt gar nicht diskutieren.

Bei mir tauchte nur folgende rein hypothetische Frage auf:Angenommen derjenige, der den zweiten Mord begangen hat, würde bei einem Priester BEIDE Morde beichten; müsste der Priester sich in einem solchen Fall auch auf die Gefahr hin, dass ein gänzlich Unschuldiger lebenslänglich hinter Gitter sitzt, an sein Beichtgeheimnis halten? Dürfte er zumindest, ohne Namen zu nennen, sagen, dass der Verurteilte nicht der Täter ist und der wahre Täter sich ihm offenbart hat; immer vorausgesetzt, dieser stellt sich nicht der Polizei? Das würde natürlich wenig bringen, weil die Polizei dann ja immer noch keinen konkreten Anhaltspunkt für ihre Ermittlungen hätte und ohne Ermittlungen und ohne Urteil würde weiterhin ein möglicherweise Unschuldiger einsitzen würde.

Also noch mal die Frage: Wie weit geht eigentlich das Beichtgeheimnis?

Gruß

Christoph

Ich möchte mit keinem Priester tauschen
Hi Christoph,

ich glaube, daß es kaum ein schwierigeres Thema gibt, als dieses.

Ein Priester ist bis zu seinem Tod an das Beichtgeheimnis gebunden (auch wenn er das Priesteramt inzwischen aufgeben sollte). Selbst wenn ein Massenmörder ihm alles im Beichtstuhl gesteht: er darf (und wird) nichts sagen, sonst würde er gegen seine Gelöbde verstoßen. Kein Staatsanwalt und kein Gericht dieser Welt können einen Priester zu einer Aussage zwingen.

Also noch mal die Frage: Wie weit geht eigentlich das
Beichtgeheimnis?

Wie gesagt: bis zum Tod des Priesters. Im Mittelalter sind übrigens viele Beichtväter von vermeintlichen Hexen gestorben, weil sie der Inquisition nicht verraten wollten, was ihnen während der Beichte anvertraut wurde.

Ciao

Tessa

Ich habe im Fernsehen kürzlich ein Bericht über einen Mann
gesehen, der möglicherweise zu Unrecht seit 17 Jahren wegen
Mordes im Gefängnis sitzt. In einem Dorf wurden zwei Morde
nach dem selben Muster begangen. Der Täter des zweiten Mordes
konnte nie ermittelt werden. Zum Zeitpunkt des zweiten Mordes
saß der Mann, der des ersten Mordes verdächtigt worden war,
bereits in Haft, konnte also zumindest den zweiten Mord nicht
begangen haben. Über den Fall als solches will ich jetzt gar
nicht diskutieren.

Ich habe den Bericht auch gesehen, mein Fazit: offensichtliche Behoerdenschlamperei. Der oeffentlich Druck verlangte einen Schuldigen und man hat dann einen Unschuldigen ohne ausreichende Beweise verurteilt. Die Tat war ein Sexualverbrechen dass sich wie gesagt einige Jahre spaeter wiederholte. Dies bestaetigt dann die Unschuld des Haeftlings…

Also noch mal die Frage: Wie weit geht eigentlich das
Beichtgeheimnis?

Nun, wie Tessa schon geantwortet hatte, offenbar bis zum Tod des Priesters.
Allerdings ist nach meinem Verstaendnis eine Beichte nicht sinnvoll wenn sie nicht auch eine entsprechende „Umkehr“ des Beichtenden nach sich zieht. Also der wahre Schuldige sollte sich doch dann stellen wenn er die Suende wirklich bereut. Ansonsten ist doch das ganze fuer die Katz. Ohne Reue und Umkehr gibt es auch keine Suendenvergebung, oder?

Ich gebe zu dass dies hier ein recht schwieriges Problem ist…denn wenn man das Beichtgeheimnis aufhebt, wer wird dann noch zur Beichte gehen?
Oder vielleicht sollte man sich so einigen: Das Beichtgeheimnis darf dann aufgehoben werden wenn dadurch ein bestehendes Unrecht beendet wird?

Gruss…Abe…

Nun, wie Tessa schon geantwortet hatte, offenbar bis zum Tod
des Priesters.

Richtig.

Allerdings ist nach meinem Verstaendnis eine Beichte nicht
sinnvoll wenn sie nicht auch eine entsprechende „Umkehr“ des
Beichtenden nach sich zieht. Also der wahre Schuldige sollte
sich doch dann stellen wenn er die Suende wirklich bereut.
Ansonsten ist doch das ganze fuer die Katz. Ohne Reue und
Umkehr gibt es auch keine Suendenvergebung, oder?

Auch richtig. Der Priester muss die Lossprechung an die Bedingung knüpfen, dass der Schuldige sich stellt (jedenfalls im Rechtsstaat). Wenn der das nicht will oder wenn er es verspricht und nachher nicht hält, ist die Absolution nichtig.

Q

Hi Christoph,

ich glaube, daß es kaum ein schwierigeres Thema gibt, als
dieses.

Ein Priester ist bis zu seinem Tod an das Beichtgeheimnis
gebunden (auch wenn er das Priesteramt inzwischen aufgeben
sollte). Selbst wenn ein Massenmörder ihm alles im Beichtstuhl
gesteht: er darf (und wird) nichts sagen, sonst würde er gegen
seine Gelöbde verstoßen.

Aber das darf doch nicht dazu führen, dass der Priester sich indirekt an der Zerstörung eines Menschenlebens mitschuldig macht!
Kein Staatsanwalt und kein Gericht dieser Welt können einen Priester zu einer Aussage zwingen.
Zwang lehne ich auch ab. Ein Priester hat ja auch vor Gericht ein Aussageverweigerungsrecht. Aber er sollte zumindest sagen DÜRFEN, dass der mutmaßlich wahre Täter sich ihm offenbart hat und ein Unschuldiger für ihn büßt.

Also noch mal die Frage: Wie weit geht eigentlich das
Beichtgeheimnis?

Wie gesagt: bis zum Tod des Priesters. Im Mittelalter sind
übrigens viele Beichtväter von vermeintlichen Hexen gestorben,
weil sie der Inquisition nicht verraten wollten, was ihnen
während der Beichte anvertraut wurde.

Das ist ein interessanter historischer Aspekt, den ich noch gar nicht kannte.

Vielen Dank für die Aufklärung!

Ciao

Tessa