Wie weit geht das Urheberrecht eigentlich?

Hallo.
Ich habe eine Frage zum Urheberrecht. Wenn ich einen Kunsthandwerk-Gegenstand selbst gefertigt habe nach
einer gekauften Vorlage, ist es dann eine Urheberrechtsverletzung, wenn ich eine Abbildung davon auf meiner
privaten (es gibt dort absolut nichts zu kaufen) HP zeige? Zur Verdeutlichung: kein Scan der Vorlage auch nicht
eine Abbildung aus der Mappe, in der die Vorlage sich befindet: Nur das Bild der von mir angefertigten Arbeit mit
dem Hinweis, dass es sich um einen nachgearbeiteten Gegenstand handelt!

Da ich in dieser Sache einigen Ärger mit einem bestimmten Verlag habe, würde ich mich freuen, wenn mir
jemand sagen kann, ob es zu diesem konkreten Fall Gerichtsurteile gibt und wo ich die finden kann.

Vielen Dank für die qualifizierten Expertenantworten
Stechfliege

Schade, dass mir niemand eine Antwort geben kann! Traut sich niemand, weil ich so konkret gefragt habe? Keine Panik, ich will niemanden auf seine Antwort festnageln. Ich suche doch eigentlich nur Hinweise, wo ich brauchbare Aussagen zu dem Thema finde. Entweder, um dem betreffenden Verlag sagen zu können:
Denkste, hier steht aber was anderes oder aber zu wissen, dass die wirklich im Recht sind.
Hannelore

UrhG
Hallo Hannelore,

schau ins Urheberrecht, da steht alles.

Nachzulesen z. B. hier:
http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html

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Meiner (Laien-)Ansicht nach verstößt Du gegen das Urheberrecht, wenn Du von irgendwo etwas „abkupferst“ und veröffentlichst (= auf Website abgebildet).

Ich bin kein Rechtsanwalt, habe jedoch früher in einer Bildagentur gearbeitet - und wir haben immer wieder Leute abgemahnt, die glaubten, sie könnten mal eben eines der von uns vertretenen Fotos kopieren, nachfotografieren, abmalen etc.

Aber, wie gesagt: Ich bin kein Experte - nur hin und wieder selbst geschädigt (und dann geh ich auch zum Anwalt und werde grantig).

Viele Grüße
Gitte