Hallo!
Ich habe da mal eine Frage:
In der Innenstadt gibt es eine Kreuzung. 50 Meter vor der Kreuzung teilt sich die normale Fahrspur und rechts neben ihr eröffnet sich eine Busspur (auch als solche gekennzeichnet). Auf dieser Busspur ist eine Bushaltestelle. Die Kreuzung wird durch Ampeln geregelt, wobei die Busspur so eine unleserliche Busampel hat.
Das Szenario: A steht an der roten Ampel auf der „Autospur“. An der Bushaltestelle hält ein Bus (blinkt rechts). Die Ampel wird grün und A fährt los. Im gleichen Moment blinkt der Bus links und fährt an. Der Bus will links abbiegen (keine Linksabbiegerspur), A will geradeaus. Der Bus fährt über die Ampel und ordnet sich vor A ein (was diesen sehr erschreckt, denn A wollte geradeaus über die Kreuzung fahren und hatte überhaupt nicht mit einem sich vor ihm einordnenden Linksabbiegerbus gerechnet).
Ist das korrekt so? Muss man trotz grüner Ampel noch schauen, ob ein Bus von der Busspur kommt? Oder hat der Busfahrer hier sein eigenes Signal nicht richtig gelesen und A die Vorfahrt genommen?
LG
die Lidscha
. Busse haben besondere Vorfahrtsrechte, wenn sie aus einer Haltestellenbucht ausfahren oder auch wenn sie auf der Strasse an der Haltestelle anhalten und wieder losfahren. Beim Wechsel von einer Busspur auf eine andere eigentlich nicht. Doch selbst wenn, würde keinen Unterschied machen, denn im Straßenverkehr zählt das Rüchsichtnahmegebot. Würde heissen selbst wenn er Vorfahrt hatte darf er einem nicht einfach mit Gottvertrauen vor die Nase fahren. Im Zweifelsfall würde ich ihn aber immer zuerst fahren lassen denn er hat erstens mehr Masse und zweitens haste immer 10 Leutchen drin sitzen die zwar nix gesehen haben aber beim Unfall schwören, dass du allein die Schuld hattest 
