Wie weit geht die ärztliche Schweigepflicht?

Gilt diese nur für den gesundheitlichen Zustand eines Patienten, oder gilt diese auch, wenn ein Patient z.B. einem Psychotherapeuten gesteht, dass er eine Straftat begangen hat?

Auch wenn der Patient dem Arzt erzählt, dass seine Oma nächsten Sonntag 90 wird, ist das von der Schweigepflicht umfasst. Schlichtweg alles, was im Behandlungszimmer erzählt wird, hat dort zu bleibn. Eine Ausnahme gibt es für konkret geplante Morde, nicht aber für begangene.

Danke, und was wäre, wenn der Arzt dennoch plaudert, dürfte diese Aussage als Beweis vor Gericht verwendet werden, bzw. dürften aufgrund dieser Aussage überhaupt Ermittlungen angestrengt werden? Dürfte ja eigentlich nicht so sein, denn sonst wäre die Schweigepflicht in der Praxis ja maximal das Papier wert, auf dem sie steht…

Das Gebot zu schweigen beinhaltet nicht zwingend ein Gebot, sich das Ausgeplauderte nicht anzuhören. Laut BGH (4 StR 737/95) darf alles verwertet werden, was der Arzt trotz Schweigepflicht dem Gericht erzählt, es sei denn, er hat zuvor vom Gericht die falsche Auskunft bekommen, er sei von der Schweigepflicht entbunden.

Danke für die rechtliche Bewertung…

Nun zur Frage der Sinnhaftigkeit. Falls ich dies in einer neuen Frage stellen sollte oder derartige Duskussionen hier grundsätzlich unerwünscht sind, möge man mir das bitte mitteilen, bin noch recht neu hier…

Die ärztliche Schweigepflicht hat doch den Sinn, dem Patienten Vertrauen zu schenken. Dies funktioniert aber doch nur, wenn der Patient durch seine Aussagen wirklich keine Konsequenzen zu befürchten hat. Wenn der Bruch der Schweigepflicht zur Folge haben kann, dass der Patient im Zweifel dennoch lebenslang in den Knast wandert, der Arzt aber „nur“ (wenn überhaupt) befürchten muss, seine Zulassung zu verlieren, macht das alles in der Praxis doch gar keinen Sinn, oder? Insbesondere, da die Grauzone hier ja extrem breit ist. Ich jedenfalls würde in diesem Wissen meinem Arzt nicht mehr erzählen, als jedem Hinz und Kunz in der U-Bahn auch…

Nun zur Frage der Sinnhaftigkeit. Falls ich dies in einer
neuen Frage stellen sollte oder derartige Duskussionen hier
grundsätzlich unerwünscht sind, möge man mir das bitte
mitteilen, bin noch recht neu hier…

Goldrichtig bist Du hier mit der Diskussion einer allgemeinen Rechtsfrage.

Wenn der Bruch der Schweigepflicht zur
Folge haben kann, dass der Patient im Zweifel dennoch
lebenslang in den Knast wandert, der Arzt aber „nur“ (wenn
überhaupt) befürchten muss, seine Zulassung zu verlieren,
macht das alles in der Praxis doch gar keinen Sinn, oder?

Naja … http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

Insbesondere, da die Grauzone hier ja extrem breit ist. Ich
jedenfalls würde in diesem Wissen meinem Arzt nicht mehr
erzählen, als jedem Hinz und Kunz in der U-Bahn auch…

Mit der Aussicht im Rücken, hinter Gitter zu wandern und anschließend nie wieder als Arzt arbeiten zu dürfen, wird sich doch in der Praxis jeder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Ich jedenfalls habe nur mit Ärzten zu tun, denen ich insoweit durchaus vertrauen kann.

der Arzt aber „nur“ (wenn

überhaupt) befürchten muss, seine Zulassung zu verlieren,
macht das alles in der Praxis doch gar keinen Sinn, oder?

Seine Zulassung ist seine berufliche Existenz. Ich denke, daß alleine das schon Grund genug sein dürfte, daß die meisten Mediziner sich an die Schweigepflicht halten.

Danke, den 203 StGB kannte ich nicht, das ist ja schonmal was…

Da muss man seinem Arzt vertrauen können. Sowas muss man selbst herausfinden, in gewisser Weise muss man den Arzt dazu richtig einschätzen können.
PS: Ein Mörder sollte niemandem vom Mord erzählen, nicht mal seinem Anwalt…

PS: Ein Mörder sollte niemandem vom Mord erzählen, nicht mal
seinem Anwalt…

Gerade in einer Therapie kann dies essentiell für den Erfolg der Therapie sein, genau das ist der Kern meiner Frage…

Das Problem: Ärzte sind auch nur Menschen. Und die reden manchmal zuviel. Es gibt keine Versicherung, dass das, was dem Arzt erzählt wurde, nicht doch irgendwie jemand anders zu hören/lesen bekommt.

Es gibt keine Versicherung, dass das, was dem
Arzt erzählt wurde, nicht doch irgendwie jemand anders zu
hören/lesen bekommt.

Schon klar, aber vor allem auch keine, dass daraus nicht auch irgendwelche rechtlichen Folgen entstehen?

für alle können sich daraus Folgen ergeben.

Hi

Und seit wann schützt Therapie vor Strafe?
Macht der Fakt, dass ein Mörder in Therapie geht, den Mord ungeschehen?

Ein Mord ist ein Verbrechen und muss verfolgt werden. Punkt.

Ein Mörder weiß, dass er ein Verbrechen begangen hat, und darauf Strafe steht. Niemand kann behaupten er wüsste nicht, dass ein Mord strafbar ist. Daher fällt mir das Mitleid mit einem Mörder, der niemanden davon erzählen kann, ein wenig schwer.

Wenn es ihm ein Anliegen ist ein wie auch immer gestaltetes Trauma im Zusammenhang damit zu bewältigen, kann er es erzählen. Er muss dann aber auch mit den Konsequenzen leben was, wenn er es wirklich ernst meinen würde, kein Problem darstellen dürfte.

Es gibt aber auch gestörte Menschen, die absichtlich Priester, Ärzte u.ä. aufsuchen um mit ihren Verbrechen anzugeben und gleichzeitig diese Menschen zu quälen.

lg
Kate

Die Frage hat - wie schon geschrieben - einen rechtlich/medizinischen Bezug, keinen moralisch/ethischen…

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Wenn der Bruch der Schweigepflicht zur
Folge haben kann, dass der Patient im Zweifel dennoch
lebenslang in den Knast wandert,

Der Patient wandert aber nicht infolge des Bruchs der Schweigepflicht in den Bau, sondern weil er ein Mörder ist.

der Arzt aber „nur“ (wenn
überhaupt) befürchten muss, seine Zulassung zu verlieren,

Für welches Verbrechen denn? Für den Bruch der Schweigepflicht? Kannst du irgendeinen rechtlichen Nachteil nennen, den der Patient durch die Geschwätzigkeit des Arztes erlitten hat?

Neinnein, das stimmt nicht, was du gerade denkst. Nochmal: Der Patient wandert in den Bau, weil er ein Mörder ist. Er erleidet also keinen Nachteil, allenfalls verliert er einen ungerechtfertigten Vorteil, der zum Nachteil seines/r Opfer und des Rechtsstaates gereicht.

Wo siehst du hier ein Missverhältnis?

Gruß