Hallo!
Der Winter steht wieder vor der Tür und mit ihm wird sicherlich wieder der Schnee kommen. Ich habe in diesem Sommer ein Haus gekauft und es hat weder rechts noch links ein Nachbarhaus. Wie weit geht denn dann jetzt im Winter meine Schneeräumpflicht? Ich glaube, ich muß nur bis zu den jeweiligen Grenzen meines Grundstücks den Schnee beiseite schieben, oder? Danke für ihre Hilfe.
Hallo!
Nach den Schilderungen zu urteilen, gehen ich einfach davon aus, dass die Räumpflicht nur entlang der Grenze des Grundstücks einzuhalten ist.Da kein Nebenhaus da ist, weiß ich auch nicht, wieviel Laufverkehr da ist,Zur Sicherheit am besten bei der Stadt /Gemeinde nachfragen. Aber warum sollte über die Grenze hinaus geschoben werden?
Beste Grüße,
C.Last
Hallo, das ist so richtig. Immer nur vor Deinem Haus,also nur Dein Grundstück.Gruss he
Ja, genau so ist es…
Hallo edel.Gard,
Du hast vollkommen Recht. Alle Fuß- und Gehwege die sich auf Deinem Grundstück befinden müssen in der Zeit von Montags bis Samstag in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08:00 bis 19:00 Uhr frei von Eis und Schnee sein. Es muß so geräumt werden das mindestens 1,50m frei sind.
Gruß
Patrick