Wie weit geht Schweigepflicht eines Beamten?

Servus, Community,

ich hätte da mal einen etwas kniffligen Fall:
Beamter A erkrankt nach jahrelangen Schikanen (Mobbing), wird gegen seinen Willen pensioniert und geht gerichtlich dagegen vor.

Gleichzeitig klagt er auf Schmerzensgeld. Die Verhandlung ist öffentlich. Darf Beamter A z.B. die Presse darüber informieren, daß ein solches Verfahren stattfindet (bzw. auch die Pressestelle seiner Gewerkschaft?)?

Ich hoffe, jemand kann mir diese Frage beantworten. Danke schon mal.
Gruß M.

Gleichzeitig klagt er auf Schmerzensgeld. Die Verhandlung ist
öffentlich. Darf Beamter A z.B. die Presse darüber
informieren, daß ein solches Verfahren stattfindet (bzw. auch
die Pressestelle seiner Gewerkschaft?)?

Da die Verhandlung a) öffentlich ist und b) vom Gericht somit ohnehin auch öffentlich bekanntgemacht wird, spricht nichts für eine „Schweigepflicht“ des Beamten.

s.

Danke schön!!
Wär ja eigentlich logisch, aber Zweifel waren halt vorhanden.

Gruß M.