Servus, Community,
ich hätte da mal einen etwas kniffligen Fall:
Beamter A erkrankt nach jahrelangen Schikanen (Mobbing), wird gegen seinen Willen pensioniert und geht gerichtlich dagegen vor.
Gleichzeitig klagt er auf Schmerzensgeld. Die Verhandlung ist öffentlich. Darf Beamter A z.B. die Presse darüber informieren, daß ein solches Verfahren stattfindet (bzw. auch die Pressestelle seiner Gewerkschaft?)?
Ich hoffe, jemand kann mir diese Frage beantworten. Danke schon mal.
Gruß M.