… im Altersheim, wenn diese die Kosten nicht mehr decken kann?
Wie ist die gesetzliche Regelung wenn man die Mutter nicht daheim pflegen kann und sie in eine Pflegeheim muss. Angenommen sie ist dann Pflegestufe 3 und das Geld ihrer Rente reicht nicht mehr. Wie werden dann die Kinder in Haftung genommen und gibt es „Freibeträge“ die einem belassen werden müssen?
Ich gehöre zur „Sandwich“-Generation und habe selbst noch Kinder die Unterstützung benötigen. Soweit es geht unterstütze ich natürlich meine Mutter. Die Frage ist nur, wieweit hat der Staat Zugriff auf das Privatvermögen (selbstbewohntes Haus). Muß ich mein Haus vekaufen?
Vielen Dank für Eure Mühen.
… im Altersheim, wenn diese die Kosten nicht mehr decken
kann?
Das ist einkommensabhängig.
Wie ist die gesetzliche Regelung wenn man die Mutter nicht
daheim pflegen kann und sie in eine Pflegeheim muss.
Angenommen sie ist dann Pflegestufe 3 und das Geld ihrer Rente
reicht nicht mehr. Wie werden dann die Kinder in Haftung
Sie müssen dann zahlen wenn ihr Einkommen eine gewisse Grenze übersteigt, wie hoch die jetzt genau ist, weiß ich nicht.
genommen und gibt es „Freibeträge“ die einem belassen werden
müssen?
Natürlich, zumindest der pfändungsfreie Betrag darf einem nicht genommen werden. Der Pfändungsfreibetrag liegt je nachdem, wieviele Unterhaltspflichtige (Kinder, Ehegatte) man versorgen hat.
Ich gehöre zur „Sandwich“-Generation und habe selbst noch
Kinder die Unterstützung benötigen. Soweit es geht unterstütze
ich natürlich meine Mutter. Die Frage ist nur, wieweit hat der
Staat Zugriff auf das Privatvermögen (selbstbewohntes Haus).
Darauf keinen.
Muß ich mein Haus vekaufen?
Nur wenn das Haus von der pflegebedürftigen Mutter an einen verschenkt wurde und seit der Schenkung noch keine 10 Jahre vergangen sind. Dann kann das Sozialamt die Schenkung wg. Verarmung des Schenkers rückgängig machen. Das gilt auch für alle anderen Schenkungen.
Gruß
Tina
Hallo Christian,
das weiß ich leider nicht, tut mir leid.
In der Hoffnung, dass ein anderer Experte antwortet
who_knows
Grundsätzlich Hausverkauf nein - es wird von keinem verlangt sein mühevoll angespartes bzw. sogar noch finanziertes Objekt zu verkaufen. Die Unterstützung der Mutter ist eine andere Sache, solange es es sich um bezahl- und verantwortbare Beträge handelt. Dies richtet sehr wohl nach dem Einkommen.
Es gilt immer noch der Lehrsatz: Die Tochter weniger - der Sohn mehr!
Schöne Grüße!
Hallo Christian,
ich kann Dir Deine Frage leider nicht beantworten.