Hallo,
angenommen Kind A(geb.1993, damals 14j) meldet sich 2006 bei der Stadtbücherei an. Die Eltern müssen dafür unterschreiben, weil Kind zu jung ist.
Kind A bringt Bücher nicht zurück, und bekommt nun, da mittlerweile vor 3 Wochen 18 geworden eine Pfändung, bzw kann wegen Pfändung kein Girokonto eröffnen.
Sind hier nicht die Eltern , da Sie ja unterschrieben haben, haftbar zu machen? Die Vorderungen sind aus dem Jahre 2006/2007
Hier fehlt ein Teil der Geschichte… was ist mit den normalen Anschreiben und Mahnungen passiert?
Sind die Bücher nunmehr seit 4 Jahren ausgeliehen??
Hier fehlt ein Teil der Geschichte… was ist mit den
normalen Anschreiben und Mahnungen passiert?
Sind die Bücher nunmehr seit 4 Jahren ausgeliehen??
Spielt das eine Rolle für die Frage, ob die Eltern für das Fehlverhalten ihrer Kinder haftbar sind, wenn sie per Unterschrift, wie hier offenbar vermutet, eine Bürgschaft für die Kinder eingegangen sind?
Allerdings dürfte die Vermutung nicht zutreffen, da typische Benutzungsbedingungen von Stadtbüchereien eine Unterschrift der Eltern lediglich als Nachweis der Erlaubnis zum Büchereibesuch der Kinder verlangt wird. Irgendeine Haftungsverpflichtung lässt sich für die Eltern daraus nicht ableiten.
IANAL