Wie weit ist ein geschütztes Produkt geschützt?

Nehmen wir mal an es gibt auf dem Markt viele Variationen von Kissentruhen für den Garten. Person A will nun auch eine Truhe bauen, zwar gleiches Material wie schon Modelle auf dem Markt, aber ganz andere Masse und Beschläge. Diese Person will die Truhe aber als Aufräummöglichkeit für Gartenutensilien und den Rasenmäher nutzen.
Nach Erkundigung der Person A beim original Hersteller wg. einer anderen Angelegenheit, hat diese erfahren dass deren Kiste geschützt ist. Da aber eine Kiste immer sechs Seiten hat, kann eine solche nicht immer großartig anders aussehen.
Wie kann Person A nun erfahren was genau geschützt ist und was erlaubt wäre und was zu nah am Original wäre?

Thorsten11

wie soll man denn eine kiste schützen? wäre das gleiche, wenn man einen hammer oder einen schraubenzieher schützen wollte.

es gibt sogenannte mee-to-produkte, bei denen man die idee des herstellers leicht durch form und farbe abwandelt und es m.e. keine rechtlichen probleme gibt.

aufpassen muss man dabei, dass man nicht ins plagiat rutscht, bei dem vorgetäuscht werden soll (z.b. durch einen ähnlichen namen und fast identische form) dass es sich um den ursprünglichen artikel des ersten hersteller handelt.

gruß inder

Hallo,

die Kiste oder Teile davon könnten durch Patente, Gebrauchsmuster oder eingetragene Designs (vormals Geschmacksmuster) geschützt sein. Dazu kann man auf der Web-Seite des Deutschen Patent- und Markenamts eine Recherche durchführen (z. B. Suche nach dem Namen des Originalherstellers):

https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht

Falls es hier von Bedeutung sein sollte: Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden, sind in den einschlägigen Gesetzen von der Wirkung der jeweiligen Schutzrechte ausgenommen (siehe § 11 Abs. 1 PatG; § 12 Abs. 1 GebrMG; § 40 Abs. 1 DesignG)

Viele Grüße

Matthias