Wie weit ist es möglich sich durch AGB abzusichern

Hallo,

ich hatte schon mal so ein ähnliche Frage,
damals ging es darum wie es möglich sei das ein Postunternehmen nicht dafür haftbar gemacht werden kann wenn ich ein Paket (nicht Versichert) verschicke und es dann nicht ankommt das ich das Unternehmen nicht zu rechenschaft ziehen kann und eine etschädigung.

Antwort war durch die AGB:

Nun meine Frage hierzu:

Wie weit kann sich ein Unternehmen durch seine AGB absichern ?

Kann z.B. ein Versandhaus sich durch seine AGB absichern und sagen, „wenn die Ware bei Ihnen nicht eintrifft, haben Sie pech gehabt, die Rechnung bleibt !“

Danke.

Wie weit kann sich ein Unternehmen durch seine AGB absichern ?

Kann z.B. ein Versandhaus sich durch seine AGB absichern und
sagen, „wenn die Ware bei Ihnen nicht eintrifft, haben Sie
pech gehabt, die Rechnung bleibt !“

Nein, bei Verbrauchergeschäften nicht. Bei Geschäftskunden ist der Gefahrenübergang Vertragssache - uU durch AGB.

LG
Stuffi