Wie weit kann Arge gehen?

Bsp.: Heute, den 06.10.10, erhält man eine Einladung mit der Post von ARGE, um über Bewerberangebote bzw. die berufliche Situationen zu sprechen. Die Einladung soll bereits am 08.10.2010 stattfinden!!! Schreiben ist am 04.10.2010 erstellt worden.

Geht das überhaupt, dass die ARGE so KURZFRISTIG Einladung vergibt?

Hinzu kommt noch Elternzeit, weil das Kind KEINE 3 Jahre alt ist und seit dem 1.9.10 in den Kindergarten geht, aber noch in einer Eingewöhnungsphase steckt.
Eine Anwältin kann so kurzfristig nichts machen und erst Montag ein Schreiben aufsetzen.

Bitte um Rat. Vielen Dank

Hi,

warum kannst man am Freitag den Termin nicht wahrnehmen, man weiß es doch schon seit Mittwoch?

Sollte keine Betreuung fürs Kind da sein, dann kann man es auch mitnehmen!

grüße
miamei

Hallo,

Warum soll denn gleich ein Anwalt eingeschaltet werden, es dreht sich doch lediglich um eine persönliche Besprechung, in welcher beruflichen Orientierung und welchen Zeiten mit Rücksicht auf das Kind generell Beschäftigung / Vermittlung möglich sein könnte.

Es klingt zugegebenermaßen wirklich knapp, aber wenn der Termin absolut nicht einhaltbar wäre, könnte vorher ( am besten so früh wie möglich )angerufen werden und um eine Verschiebung gebeten werden.
Dem Beispiel nach, könnte also am 7. so zeitig wie möglich mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert werden um einen günstigeren Termin zu vereinbaren.
Die Verlegung sollte aber wenigstens mit einem plausiblem Grund untermauert werden können.

In den Merkblättern wird auch darauf hingewiesen, das ein Leistungsempfänger täglich am Wohnort erreichbar sein sollte.
( Ausnahmen : z.B. wurde Urlaub gewährt, oder die Person wäre krank u.s.w. …)

mfg

nutzlos

Geht das überhaupt das ARGE so KURZFRISTIG Einladung vergibt?

Ja. Dann wird wohl was Dringendes anliegen. Doch nicht etwa ein Job?

Hinzu kommt noch Elternzeit, weil das Kind KEINE 3 Jahre alt ist und seit dem 1.9.10 in den Kindergarten geht, aber noch in einer Eingewöhnungsphase steckt.
Eine Anwältin kann so kurzfristig nichts machen und erst Montag ein Schreiben aufsetzen.

Sag mal, geht’s noch?
Was spricht dagegen, statt die Anwältin „anrufen“ zu lassen, selber anzurufen und um eine Terminverschiebung anzufragen?
Was spricht dagegen?

Diese böse ARGE; was erlaubt die sich!? Einfach einen Leistungsempfänger einzuladen. Das ist ja unerhört. Da ist erstmal ein Anwalt einzuschalten, denn soooo geht das nicht, meine liebe ARGE.

Natürlich hat der Leistungsempfänger keine Kohle für den Anwalt und beantragt gleich Prozesskostenhilfe. Für welchen Prozess eigentlich? Gab’s da schon ein Vorverfahren?

Da erhebt einer Klage am Sozialgericht: „Hiermit beantrage ich, die ARGE zu verurteilen, mich künftig nicht mehr mit Einladungsschreiben zu belästigen.“

Hilfebedürftigen soll in unserer Gesellschaft geholfen werden. Das ist richtig und gut so. Aber! Dein Problem ist kein Problem im Sinne der sozialstaatlichen Instrumente. […]

MOD: Abschnitt gelöscht ("[…]")

Hallo,

es gibt einen extremen beispielhaften Vergleich dafür, aber hier ist alles öffentlich und sittsam. Daher folgendes Bsp.
Heute, den 06.10.10 erhält man einen Anruf vom Nagelstudio/Frisör, um den langersehnten Termin abzusprechen.
Der Termin kann lt. Nagelstudio/Frisör nur am 08.10.2010 statt finden!!!
Was nun, zum Anwalt gehen, weil Termin zu kurzfristig?
Absagen, weil das Kind ja erst in den Kindergarten gekommen ist und noch fremdelt?
WOHL KAUM!!!

Wie meine Vorredner es schon erwähnten, ist die Verfügbarkeit klar geregelt. Zu kurzfristig ist bei Arbeitsuche wohl nicht´s und bei Urlaub muss man dies ja eh bekannt geben!

VG, René

Versuche es mal anderst zu schildern,weil es falsch verstanden wird.
Es geht nicht darum das was dagegen spricht die berufliche Situation zu besprechen, sondern das einer der beiden Elternteile noch in der Elternzeit ist und die ist bekanntlich bis 3 Jahre.Nach der Elternzeit kann man gerne über Bewerberangebote reden.
Also nochmal Bsp:
Ein Ehepaar mit 2 jährigen Kind sind beide erwerbslos. Die Mutter des Kindes wurde bereits 2 x eingeladen um die berufliche Situation zu besprechen, aber hat das Kind zu diesem Zeitpunkt noch gestillt, also für den Arbeitsmarkt nicht wirklich interessant.
Kurz darauf ist der Vater im Juli 2010 eingeladen worden um das selbe zu besprechen.
Er hat 5 Bewerberangebote bekommen um sich zu bewerben.Die Frau bzw Mutter des Kindes hat in der Zeit eine Urlaubsvertretung von ca. 4-6 Wochen gemacht, um zu schauen ob es arbeitsmäßig jetzt mit dem Kind klappt, aber dem ist nicht so.Denn das Kind kann sich nicht in so kurzer Zeit an den Kindergarten gewöhnen und eigentlich steht diesem Kind erst nächstes Jahr ein Kindergartenplatz zu.
Nun hat Sie dem Fallmanager aber bereits mitgeteilt das es momentan mit Arbeit wegen des Kindes nicht geht.
Der Bearbeiter zeigte wenig Einsicht und ließ sie nicht zu Wort kommen. „Der Mann könne auf das Kind aufpassen, damit die Mutter Vollzeit ggf. auch im Schichtdienst arbeiten kann, weil dieser für den Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sei. Aufgrund des fehlendes Führerscheins und PKW´S.“
Daraufhin hat die Ehefrau und Mutter eine Anwältin zu Rate gezogen.
4 mal in 4-5 Monaten die berufliche Situation besprechen ist doch wohl ein bisschen viel übertrieben, zumals die Mutter noch in der Elternzeit ist.

Nach der Elternzeit kann man gerne über Bewerberangebote reden

Wieso das denn? Wäre doch sehr vorteilhaft wenn die Frau unmittelbar anschliessend an die Elternzeit, sofort in ein Arbeitsverhältnis einsteigen könnte.

Der Mann könne auf das Kind aufpassen, damit die Mutter Vollzeit
ggf. auch im Schichtdienst arbeiten kann, weil dieser für den
Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sei.

Da hat der ARGE Mitarbeiter doch vollkommen Recht!
Ausserdem ist es keinesfalls übertrieben 4 - 5 mal in 4-5 Monaten die berufliche Situation zu besprechen. Und gerade WEIL die Mutter noch in Elternzeit ist UND der Partner auch arbeitslos, also zu Hause ist/beide zu Hause sind. Kann man das verlangen.
Man sollte sich auch mal überlegen, dass in beiden Elternfällen Geld vom Staat bezogen wurde und wird! Da ist es wohl nicht unbillig 1x monatlich zu einem eingeforderten Gespräch bei der ARGE zu erscheinen.
MfG ramses90

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Hallo

Absagen, weil das Kind ja erst in den Kindergarten gekommen ist und noch fremdelt?
WOHL KAUM!!!

Wieso nicht? Haben Kinder von Alg-II-Empfänger keinen Anspruch auf Geborgenheit?

MfG

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Nun hat Sie dem Fallmanager aber bereits mitgeteilt das es
momentan mit Arbeit wegen des Kindes nicht geht.
Der Bearbeiter zeigte wenig Einsicht und ließ sie nicht zu
Wort kommen. „Der Mann könne auf das Kind aufpassen, damit die
Mutter Vollzeit ggf. auch im Schichtdienst arbeiten kann, weil
dieser für den Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sei. Aufgrund
des fehlendes Führerscheins und PKW´S.“

Hallo,

ich teile die Meinung des Fallmanagers. Was spricht dagegen, dass die Mutter Vollzeit arbeiten geht und der Vater sich um das Kind kümmert. Zumal, wenn er eh schwieriger einen neuen Job bekommt als die Mutter.

Was ist daran falsch? Keine Lust wieder Geld zu verdienen?

Gruß

Samira

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Hallo,

Haben Kinder von Alg-II-Empfänger keinen Anspruch auf Geborgenheit?

doch doch.
Leider haben Kinder von Arbeitnehmern und Selbständigen, nicht so viel Geborgenheit!
Da muss Mami und Papi schonmal 8-10 Stunden das arme Kind in den Kindergarten einsperren! Einzelhaft (mit Nanny)!

Und wenn Mami eine Stunde beim Amt eingeladen ist, dann ist da ja schon Kindesmisshandlung!

VG, René

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Hallo,

Hi,

es gibt einen extremen beispielhaften Vergleich dafür, aber
hier ist alles öffentlich und sittsam. Daher folgendes Bsp.
Heute, den 06.10.10 erhält man einen Anruf vom
Nagelstudio/Frisör, um den langersehnten Termin abzusprechen.
Der Termin kann lt. Nagelstudio/Frisör nur am 08.10.2010 statt
finden!!!

Der Vergleich zwischen einem Frisörbesuch und dem Besuch eines Amtes passt nach meiner bescheidenen Meinung nicht so ganz. Auf den Besuch bei diesen Beamten muss man sich psychsisch und physisch vorbereiten. Das ist ein sehr grosser Unterschied.

Was nun, zum Anwalt gehen, weil Termin zu kurzfristig?
Absagen, weil das Kind ja erst in den Kindergarten gekommen
ist und noch fremdelt?
WOHL KAUM!!!

Wie meine Vorredner es schon erwähnten, ist die Verfügbarkeit
klar geregelt. Zu kurzfristig ist bei Arbeitsuche wohl nicht´s
und bei Urlaub muss man dies ja eh bekannt geben!

VG, René

viele Grüsse [Name entfernt]

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Hallo,

Wenn jemanden, wirklich etwas wichtig ist, dann ist er zu diesem Zeitpunkt anwesend.

Auf den Besuch bei diesen Beamten muss man sich psychsisch und physisch vorbereiten.

dann beantragen wohl alle ihre Leistungen im Zoo? Wegen den Monstern?

Mal ehrlich, auch hinter diesen Schreibtischen sitzen Menschen.
Mütter, Väter,Oma´s, Opa´s…!
Ob fehlende Sach-und/oder Fachkompetenz bei denen, eine physische und psychische Vorbereitung des Hilfesuchenden wegmacht, sei mal dahin gestellt.
Es sind und bleiben trotzdem Menschen, deren Arbeit zu respektieren ist. Und man mag es kaum glauben, wer sachlich bleibt, braucht sich nicht vorzubereiten!

Denn wie auch in unserer Leistungsgesellschaft, sitzen diese Menschen sich nicht nur den Arsch breit, sondern haben einen enormen Leistungsdruck.
Haben teilweise sogar befristete Verträge und wissen nicht, was sie in einem Jahr machen!
ERGO > an beiden Seiten des Tisches sitzen Menschen und haben ihre Probleme!

VG, René

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Moin,

Wieso nicht? Haben Kinder von Alg-II-Empfänger keinen Anspruch
auf Geborgenheit?

Vor allem haben Kinder einen Anspruch auf Eltern, die ihnen ihr materielles Überleben sicherstellen und sie nicht als Ausrede missbrauchen, sich um Arbeit zu bemühen.

Gruß
Marion

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