Geht das überhaupt das ARGE so KURZFRISTIG Einladung vergibt?
Ja. Dann wird wohl was Dringendes anliegen. Doch nicht etwa ein Job?
Hinzu kommt noch Elternzeit, weil das Kind KEINE 3 Jahre alt ist und seit dem 1.9.10 in den Kindergarten geht, aber noch in einer Eingewöhnungsphase steckt.
Eine Anwältin kann so kurzfristig nichts machen und erst Montag ein Schreiben aufsetzen.
Sag mal, geht’s noch?
Was spricht dagegen, statt die Anwältin „anrufen“ zu lassen, selber anzurufen und um eine Terminverschiebung anzufragen?
Was spricht dagegen?
Diese böse ARGE; was erlaubt die sich!? Einfach einen Leistungsempfänger einzuladen. Das ist ja unerhört. Da ist erstmal ein Anwalt einzuschalten, denn soooo geht das nicht, meine liebe ARGE.
Natürlich hat der Leistungsempfänger keine Kohle für den Anwalt und beantragt gleich Prozesskostenhilfe. Für welchen Prozess eigentlich? Gab’s da schon ein Vorverfahren?
Da erhebt einer Klage am Sozialgericht: „Hiermit beantrage ich, die ARGE zu verurteilen, mich künftig nicht mehr mit Einladungsschreiben zu belästigen.“
Hilfebedürftigen soll in unserer Gesellschaft geholfen werden. Das ist richtig und gut so. Aber! Dein Problem ist kein Problem im Sinne der sozialstaatlichen Instrumente. […]
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