Wie weit kann das Amt eine Nachzahlung von

Wie weit zurück kann das Amt von mir eine Nachzahlung verlangen?
Der vom Amt angegebene Zeitraum ist Dezember 2009-März 2010,wo sie von mir Leistungen für Unterkunft u.Heizung zurück haben wollen.
Ich bin Selbstständig und Alleinerziehend von zwei Kindern (8/9J.)und bekomme ergänzendes ALG II weil die Einnahmen noch nicht reichen um davon zu leben.
Zusätzlich befinde ich mich seit drei Jahren in einer Insolvenz (Freigabe Insolvenz)???