Wie weit kann ich auf eigene Faust mit Mietminderungen aufgrund von Mängeln gehen

Liebe/-r Experte/-in,

seit dem ich im April letzten Jahres eingezogen bin gibts Arger mit den Vermietern.
Die Fenster in zwei Zimmern waren von Beginn an defekt, sollten jedoch noch vor Einzug repariert werden, das wurde auch im Mietvertrag so vereinbart. Es gab Probleme mit den Ersatzteilen und die beauftragte Firma hat es ewig nicht hinbekommen. Wir haben dann eigenständig eine Mietminderung von 20% durchgestzt und fleißig Briefe an die Verwaltung geschrieben. Passiert ist im Endeffekt nichts.
Ist es sinnvoll weitere 20% und mehr zu fordern, wenn die Verwaltung noch immer untätig bleibt oder sollen wir lieber gleich einen Anwalt einschalten.
Die Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, also kein Problem, aber die Rennerei is doch recht nervig.

Liebe Grüße und schonmal vielen Dank für eure qualifizierten Antworten!!!

hallo, ich habe keine ahnung warum ich bei wer weiss was für solche fragen zuständig sein sollte…
habe ein ganz anderes wissensgebiet.
daher kann ich auch nicht helfen…
sorry
herzlichen gruss

Sehr geehrtes wer-weiss-was-Mitglied,
eine rechtsverbindliche Auskunft dürfen Sie nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt erhalten. Evtl. über einen Mieterverein (Spezialanwalt). Da Sie aber rechts-schutzversichert sind ist es naheliegend, diese einzuschalten, die evtl einen eigenen Fachanwalt hat. Da Sie ja schreibgewandt sind, können Sie mit dem zu beauftragenden Anwalt jederzeit schriftlich, auch per E-Mail, korrespondieren.
Es wird bedauert, keinen besseren Bescheid geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen! Arthur Köppel

oh na dann!!! du bist irgendwie in der liste aufgetaucht, macht ja nix oder!?

liebe grüße