Hallo, wir möchten eine Sorgerechtsverfügung für usnere beiden Kinder erstellen. Wenn uns beiden etwas zustößt sollen die KInder bis zur Volljährigkeit im Haus aufwachsen können sofern diese nichts anderes wünschen. DAs Haus wäre dann abbezahlt. Über Waisenrente, Unfallversicherung u.s.w. wären noch genug freie Mittel da damit der / die Bevollmächtigte bis zur Volljährigkeit der Kinder im HAus wohnen könnte. WAs dacnh pasiert entscheiden ja dann die Kinder selbst. Lässt sich in einer Sorgerechtsverfügung der Wunsch festhalten dass der Bevollmächtigte (Opa) sein Haus verlässt (ist dort in Miete) und hierher zieht um die Kinder die nächsten 15 Jahre groß zu ziehen, bzw. im Falle seines Ablebens die Schwägerin welche auch die Arbeitsstelle dazu wechseln müsste um hier dann halbtags zu arbeiten (Arbeitsplatz zu finden wäre in deren Branche hier kein Problem). Natürlich würden wir das mit den Bevollmächtigten vorher besprechen, aber die Frage ist ob man sowas ünerhaupt verlangen oder festhalten kann? Wir möchtene infach nicht dass im Erntsfall die aktuell 5+7 jährigen Kinder ca. 800 km umziehen müssten. Gehen natürlich dsavon aus dass dieser Fall nie eintritt, aber die Frage treibt uns eben um wie und ob man sowas regeln kann?
Ihr könnt das so festlegen, und der Richter kann Eure Wünsche berücksichtigen. Wenn Opa und Schwägerin aber nicht aus dem Ort stammen, solltet ihr berücksichtigen, dass eine Familie als Ganzes Wurzeln schlagen können sollte. Eine Dauernanny bis 18 kann sinnvoll sein, bei 5 und 7 sollten man den Beteiligten unterstellen, dass das Interesse der Kinder im Vordergrund steht.
Hi,
ich find ja gut, dass man sich über so etwas Gedanken macht. Aber ist das wirklich im Sinne der Kinder? Wenn der Fall eintritt, haben die gerade ihre Eltern auf ein Mal verloren. Ob die Kinder dann überhaupt noch in dem Haus wohnen wollen oder ob das gut für beide ist, sollte man meiner Meinung nach nicht einfach voraussetzen, sondern diejenigen entscheiden lassen, die dann die Verantwortung für die Kinder haben und mitbekommen, wie die das aufnehmen.
Wenn ich als Eltern nicht das Vertrauen in die Personen habe, in deren Obhut ich meine Kinder gerne sehen will, dass die im Interesse der Kinder handeln, auch was die Wohnortfrage angeht, dann sollte ich mir andere Personen aussuchen. So etwas bespricht man. Wenn ich glaube, dass diese spezielle Frage nur über eine Verfügung zu regeln ist, stimmt da meiner Meinung nach etwas nicht.
P.
Hallo,
anders als bei Kindern kann ein Erwachsener selber über seinen Aufenthalt bestimmen. Dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht kann man sicherlich NICHT per Sorgerechtsverfügung einschränken.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Erwachsenen kann nur ein Richter einschränken.
Grüße
miamei
Aber nicht im hier geschilderten Fall, das kann und darf dann auch kein Richter. ramses90