Ich bin Besitzer einer Wortmarke und einer Wort/Bildmarke mit dem selben Begriff. Nun müsste ich die Wort/Bildmarke verlängern, um weiteren Schutz zu erhalten. Die Wortmarke ist dagegen noch 10 Jahre geschützt.
Reicht der Schutz der bestehenden und geschützten Wortmarke aus, um zu verhindern, dass ein Dritter die jetzige Wort/Bildmarke nutzt, wenn deren Schutz in Kürze abläuft. Wortmarke und Wort/Bildmarke beziehen sich auf denselben Wortgebrauch.
Danke für die Beantwortung
tomdebeck
Hallo,
hier ist juristische Beratung angesagt. Ich kann nur sagen, dass eine Wortmarke stärker als eine W/B-Marke ist.
Gruß
Hallo,
mit der Wortmarke schützt man das Wort selbst, mit der Wortbildmarke das Wort in einer bestimmten visuellen Form.
Möchte man vermeiden, dass jemand ein Produkt auf dem Markt anbietet, welches zwar einen abweichenden Namen trägt, dieser aber visuell der Bildmarke ähnlich ist, reicht der Schutz als Wortmarke nicht aus.
Gruß
S.J.
Hallo tomdebeck,
Grundsätzlich empfiehlt sich immer eine Wortmarke. Die Frage ist hier, in wie weit sich Wortmarke und Wort-/Bildmarke ähnlich sind. Denn grundsätzlich muss die Marke in ihrer Gesamtheit beurteilt werden. Wenn das Bild also bloß eine kleine Verzierung ist oder womöglich das Wort bildlich darstellt, wird eine Ähnlichkeit gegeben sein. Wenn das Bild aber womöglich im Vergleich zu dem Wort deutlich größer ist oder einen eigenen abweichenden Sinn ergibt, wird wohl eine Ähnlichkeit zu verneinen sein. In diesem Fall solltest du die Wort-/Bildmarke halten. Genaueres kann ich aus deinen Angaben leider nicht sagen.
Wenn du mir noch mehr input geben kannst/willst, kann ich evtl. näheres sagen.
Peter
Hallo Peter,
danke für die Antwort. Meine Frage war aber, ob ich die Wort/Bildmarke verlängern muss oder ob der Schutz der bestehenden Wortmarke ausrecht, um eine ähnliche oder nach dem Ablauf des Schutzes sogar gleiche Wort/Bildmarke (eben mit dem Markenbegriff) zu verhindern, falls sie ein Dritter in den Warenverkehr bringt oder sogar anmeldet.
Gruß
Thomes
Hallo Tomdecek,
Sofern deine Wortmarke und Wort/Bildmarke ähnlich sind, musst du die Wort/Bildmarke nicht verlängern. Falls jemand auf die Idee kommt die gleiche/ähnliche Wort/Bildmarke wieder anzumelden, kannst du dagegen basierend auf der Wortmarke Widerspruch einlegen. Analog wäre das Anbringen einer solchen Wort/Bildmarke auf Waren eine Markenverletzung.
Falls aber Bedenken bezüglich der Ähnlichkeit bestehen, solltest du sicherheitshalber die Wort/Bildmarke verlängern.
Nur weil bei der Wort/Bildmarke die Wortmarke mit enthalten ist, müssen diese nicht ähnlich sein, denn das Bild kann eben ablenken oder einen anderen Sinn ergeben.
Peter
Haöllo Peter,
das war eindeutig und klar. Nun weiß ich, was zu tun ist. Danke
Gruß
Thomas